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Urteil

Hitlergruß in jedem Fall strafbar

09.08.2010 | 17:48 Uhr
Hitlergruß in jedem Fall strafbar

Oldenburg.Ein Hitlergruß in der Öffentlichkeit ist auch ohne politischen Hintergrund strafbar. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg ist die Motivation dabei nicht entscheidend.

Im konkreten Fall hatte ein Mann aus dem Obdachlosenmilieu betrunken den Hitlergruß gezeigt, um eine Gruppe von Leuten zu provozieren. Das Amtsgericht Leer verurteilte den Mann daraufhin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten. Das Landgericht Aurich sprach ihn in zweiter Instanz frei mit der Begründung, sein Verhalten sei ohne politische Bedeutung gewesen. Dem widersprach der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg. Der Gesetzgeber habe jeden Gebrauch von NS-Kennzeichen unter Strafe gestellt, um diese aus dem öffentlichen Erscheinungsbild zu verbannen. Auf die mit einem Hitlergruß verbundenen Absichten komme es deshalb nicht an.

Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Das Urteil des Strafsenats sei für das Landgericht bindend, sagte eine Gerichtssprecherin. (Aktenzeichen: 1 Ss 103/10) (ddp)

DerWesten

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Kommentare
10.08.2010
10:14
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von allesscheinheilige | #8

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10.08.2010
10:08
Hitlergruß in jedem Fall strafbar
von allesscheinheilige | #7

Er hätte auf Religionsfreiheit pochen müssen.
;-)

09.08.2010
18:27
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von Schuetzt unsere Kinder vor dem Islam | #6

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09.08.2010
18:14
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von ich_und_du | #5

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09.08.2010
18:12
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von Bachmann, Ernst | #4

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09.08.2010
18:11
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von Hulda Behringer | #3

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09.08.2010
18:09
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von Emmerich Stadler | #2

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09.08.2010
18:09
Hitlergruß in jedem Fall strafbar
von Der 68 er | #1

Junge Muslime durfen aber Mitschülerinnen als Schlampen und Nutten beschimpfen ?? Das wird hier anscheinend akzeptiert. Hab noch nie gehört dass die deshab von der HAuptschule geflogen sind.

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