Urteil
Hitlergruß in jedem Fall strafbar
09.08.2010 | 17:48 Uhr 2010-08-09T17:48:00+0200
Oldenburg.Ein Hitlergruß in der Öffentlichkeit ist auch ohne politischen Hintergrund strafbar. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg ist die Motivation dabei nicht entscheidend.
Im konkreten Fall hatte ein Mann aus dem Obdachlosenmilieu betrunken den Hitlergruß gezeigt, um eine Gruppe von Leuten zu provozieren. Das Amtsgericht Leer verurteilte den Mann daraufhin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten. Das Landgericht Aurich sprach ihn in zweiter Instanz frei mit der Begründung, sein Verhalten sei ohne politische Bedeutung gewesen. Dem widersprach der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg. Der Gesetzgeber habe jeden Gebrauch von NS-Kennzeichen unter Strafe gestellt, um diese aus dem öffentlichen Erscheinungsbild zu verbannen. Auf die mit einem Hitlergruß verbundenen Absichten komme es deshalb nicht an.
Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Das Urteil des Strafsenats sei für das Landgericht bindend, sagte eine Gerichtssprecherin. (Aktenzeichen: 1 Ss 103/10) (ddp)

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10:08
Er hätte auf Religionsfreiheit pochen müssen.
;-)
18:27
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18:09
Junge Muslime durfen aber Mitschülerinnen als Schlampen und Nutten beschimpfen ?? Das wird hier anscheinend akzeptiert. Hab noch nie gehört dass die deshab von der HAuptschule geflogen sind.