Handyverbot am Steuer gilt nicht für Schnurlos-Telefone
04.11.2009 | 22:10 Uhr 2009-11-04T22:10:00+0100
Köln. Wer mit einem Schnurlos-Telefon am Ohr beim Autofahren erwischt wird, kann nicht wegen des Handyverbots belangt werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln am Mittwoch bekannt gegeben. Drahtlose Festnetztelefone seien rechtlich nicht mit Handys gleichzusetzen, urteilten die Richter.
Das Handyverbot am Steuer gilt nicht für mobile Festnetztelefone. Darauf hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) am Mittwoch hingewiesen. Grund ist der Fall eines Bonner Autofahrers. Er war Anfang 2008 mit dem Mobilteil seines Festnetztelefons am Steuer von der Polizei erwischt worden und sollte 40 Euro Geldbuße zahlen. Dagegen zog der Mann vor Gericht.
Das Handyverbot gilt nur für Handys
"Es geht hier nicht um eine Rechtslücke", sagte Hubertus Nolte, Sprecher des OLG. Der dortige 1. Strafsenat jedenfalls kam zu dem Ergebnis, "dass die Benutzung eines Festnetz-Mobilteils während der Fahrt nicht unter das sogenannte Handyverbot fällt", das in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben ist. Nach eingehender Beschäftigung mit dem Thema sei das Gericht zu der Auffassung gekommen, "dass der allgemeine Sprachgebrauch unter Handys ausschließlich Mobiltelefone versteht." Somit hätte auch der Gesetzgeber "nur Handys vor Augen gemacht".
Der Bonner Autofahrer war im Februar vergangenen Jahres von der Polizei angehalten worden, weil er während der Fahrt zu telefonieren schien. Wie der Mann damals erklärte, hätte er das Schnurlos-Telefon in seiner Jackentasche entdeckt und aus Verwunderung bei der Fahrt ans Ohr gehalten, weil es plötzlich Laut gegeben hätte, er aber bereits drei Kilometer von zuhause entfernt war.
Während das Amtsgericht 40 Euro Bußgeld gegen den Autofahrer verhängt hatte, sprach ihn das OLG nun frei. (Beschluss vom 22.10.2009, Az. 82 Ss-OWi 93/09). Begründung: "Für den Einsatz im Straßenverkehr sind Schnurlostelefone praktisch nicht geeignet, weil sie nur eine begrenzte Reichweite haben", erklärte Gerichtssprecher Hubertus Nolte: "Eine wirkliche Gefahr geht von diesen Geräten also nicht aus". Der Vorgang, sagte Nolte, sei zudem so ungewöhnlich, "dass kein Regelungsbedarf besteht".
14:15
Auch hier wäre es hilfreich den Text des Rundfunkgebührenstaatsvertrages zu kennen.
Denn da heißt es: Wenn Sie einen Fernseher oder ein Radio besitzen, die ohne großen Aufwand betriebsfertig gemacht werden können, so sind die Geräte gebührenpflichtig.
Also nix mit Gebührenfreiheit. Ansonsten sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
19:53
Also muß ich auch keine GEZ-Gebühren zahlen wenn ich keinen Empfang habe,weil ich die Antennenbuchse blindgesetzt habe und nur DVD gucke.
14:00
Wer sagt eigentlich, dass der Gesetzgeber sich nichts dabei gedacht hat, ausschließlich Handys in dem Gesetz zu formulieren?
Er hat zuerst auf die Unfallstatistiken reagieren wollen, die auf Handybenutzung beim Autofahren in die Höhe schossen. Für Unfälle auf Grund anderer Kommunikationseinrichtungen gibt es keine Statistik und damit keinen Handlungsbedarf.
Zum anderen hätte bei Einbeziehung aller anderen technischen Kommunikation auch Funk mittels Hörer oder Mikrofon verboten werden müssen. Wie soll das denn bei Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und nicht zuletzt dem privaten Funk wie Firmenfunk und CB-Funk, der bisher ausdrücklich erlaubt ist, funktionieren?
Freisprechanlagen für alle öffentlichen Dienste hätten viel Geld gekostet, Schadenersatzklagen von Privat wären in hoher Zahl eingegangen.
Wenn es wirklich um jede Technik gehen würde, die beim Fahren ablenkt, hätte alles verboten werden müssen, wie Radio, Navigation, Bordcomputer usw., wo will man da die Grenze ziehen?
Also kann man ruhig davon ausgehen, dass die Regierung wirklich nur Handygespräche am Steuer unterbinden wollte. Das ist und war sinnvoll.
Wenn dann irgendwelche Scherzbolde meinen, sie müßten sich ein nichtfunktionierendes Heimtelefon ans Ohr halten, ist das eben hinzunehmen und nicht strafbar. Das hätte die Polizei wissen müssen, wenn sie mit dem Gesetzestext vertraut gewesen wäre.
09:26
Wer hat denn gesagt, dass Gesetze sinnvoll sein sollen?
Ein Gesetz, dass diese Situation nicht eindeutig mit dem Handy-Verbot gleichsetzt ist genauso schlecht konstruiert, wie eine Vielzahl anderer Gesetze, die den Richtern keine andere Wahl lassen, als blödsinnige Ergebnisse bei ihren Urteilen zu erzielen.
22:13
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22:13
Wenn schon 40 Kommentare da sind, könnte man sich ja vielleicht die Mühe machen, sie einmal durchzulesen, bevor man seinen Senf dazu gibt. Es gibt doch durchaus ein paar Kommentare, die die Sachlage ganz klar beschreiben. Insofern kann ich nicht verstehen, dass immer noch Kommentare wie 43, 44 oder 46 geschrieben werden.
Also noch einmal:
Wenn man ein Gerät in der Hand hält, dass eindeutig nicht zum Telefonieren im Auto geeignet ist, kann man auch nicht wegen Telefonierens während der Autofahrt bestraft werden.
Eigentlich ganz einfach, oder?
Wie man da jetzt hinter dem Urteil einen weltfremden 68er vermuten kann, ist schon abenteuerlich. Eigentlich merkwürdig, dass noch keiner dem Islam die Schuld gegeben hat. :-)
22:02
Sowas kann es doch nur in Deutschland geben!
19:57
okay, dann werde ich mich bei gelegenheit mal
mit einem trockenrasierer vergnügen ...
18:33
Nocheins, nicht das Gesetz hat eine Lücke, dieser Richter ist die Gesetzeslücke.
Ich kann es nicht Glauben.
18:28
Toll, diesen Richter sollte man aus dem Staatsdienst schnellsten entfernen!
Bestimmt ein 68er, einfach nur weltfremd!