Häftling darf künstliche Befruchtung nicht verwehrt werden
04.12.2007 | 17:58 Uhr 2007-12-04T17:58:00+0100Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Großbritannien verurteilt, weil ein wegen Mordes inhaftierter Häftling und seine Frau keine künstliche Befruchtung bewilligt bekamen.
Dies sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, stellte die Große Kammer des Straßburger Gerichts am Dienstag fest. London wurde angewiesen, dem Paar 5000 Euro an Schmerzensgeld zu zahlen. Die heute 49 Jahre alte Frau und der 35-jährige Mann, die sich per Korrespondenz kennengelernt hatten, stellten nach ihrer Heirat im Jahre 2001 einen Antrag auf künstliche Befruchtung. Die beiden machten geltend, dass der Mann wegen der Mindesthaftdauer frühestens 2009 einen Antrag auf Freilassung stellen kann. Bis er frei käme, wäre die Frau für eine natürliche Befruchtung voraussichtlich zu alt.
Die britische Justiz begründete ihre Ablehnung vor allem mit der Pflicht, dem Wohlergehen des gewünschten Kindes Rechnung zu tragen. Sie verwies zum einen auf die Schwere des von dem Häftling begangenen Verbechens. Zudem verfüge die Frau, die bereits dreifache Mutter ist, weder über die notwendigen materiellen Mittel noch über ausreichende Unterstützung, um ein weiteres Kind aufzuziehen.
Diese Argumente wies die Große Kammer mit zwölf gegen fünf Stimmen zurück. Die Inhaftierung des Mannes müsse nicht zwangsläufig dazu führen, dass das Paar kein Kind bekommen kann, heißt es in dem Urteil. Eine künstliche Befruchtung sei keine unverhältnismäße Belastung für den Staat - weder in finanzieller Hinsicht, noch was die öffentliche Sicherheit anbelange. Zwar habe der Staat die Pflicht, Kinder zu schützen. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass er ein Paar daran hindere, per künstlicher Befruchtung ein Kind zu bekommen. Der Gerichtshof verwies auch darauf, dass die Frau auf freiem Fuß ist und bis zur Freilassung des Mannes für das Kind sorgen könne. Der Gerichtshof hob damit ein erstinstanzliches Urteil einer kleinen Kammer vom 18. April 2006 auf. Diese hatte die Klage des Paares zurückgewiesen. (afp)
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