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Reumütiger „Polizist“

12.02.2010 | 19:50 Uhr

Essen. Schuldbewusst ist der selbst ernannte Verkehrspolizist, der mit einem Straßenbesen ein angeblich zu schnelles Auto stoppte. Amtsrichter Matthias Pohlkamp honoriert die Einsicht und stellt das Strafverfahren gegen 500 Euro Geldbuße ein.

Dass das Verhalten des 68 Jahre alten Rentners nicht gut war, macht der Richter ihm klar. Immerhin hatte der Angeklagte sogar einen Unfall ausgelöst. Aber der sah es ein: „Ich bin der reuige Sünder, das gebe ich zu.“ Mit dem dreijährigem Enkel an der einen und einem Straßenbesen in der anderen Hand war er am 31. August durch Frohnhausen gelaufen. Tempo 30 gilt dort. „Da haben wir lange für gekämpft“, erzählt er. Aber die Leute rasten viel zu schnell, trotz der vielen Kinder.

Als wieder ein Auto kam, meinte er, auch dies sei zu schnell. Laut Anklage trat er mit dem Besen auf die Straße und schrie: „Hier ist nur 30 erlaubt!“ Er selbst sah das nicht so: „Ich würde nie mit einem Besen auf die Straße treten. Aber vielleicht war es eine nicht willensgesteuerte Handlung.“ Die Autofahrerin (53) bremste scharf, hinter ihr legte sich ein Motorradfahrer (32) auf die Straße. Die Sozia (29) und er verletzten sich.

Der an sich kernige Rentner („30 Jahre Kfz-Meister, davor Mechaniker“) wollte dann doch nicht mehr diskutieren. Mit dem Enkel ging er zum Spielplatz, was ihm in der Anklage den Vorwurf „Unfallflucht“ einhandelte. Er sah den Rückzug praktisch: „Die Sache hat so’n bisschen eskaliert. Und ich wollte mich auch nicht beschimpfen lassen.“ Seine Lehre hat er gezogen, versichert er: „Frau Staatsanwältin, ich lass’ jetzt meine Hand in der Tasche, auch wenn einer 100 fährt.“

Stefan Wette

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Kommentare
16.02.2010
12:55
Reumütiger ?Polizist?
von Unkown | #2

1. Ist eine Strasse kein Fussgänger überweg und auf den Verkehr ist zu achten, wenn dann auch noch mutwillig auf die Strasse gesprungen wird um den Verkehr anzuhalten, ist das Eingriff in den Straßenverkehr. In diesem Fall sogar gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit Unfallfolge.
2. Ein Motorrad ist kein Auto, da kann man auch mit 30 bei einer Vollbremsung stürzen, da nur wenige Motorräder ein ABS besitzen. Wenn die Vollbremsung dann auch noch in einer Kurve geschieht, ist man als Motorradfahrer machtlos.

Was wäre passiert, wenn der Motorradfahrer nicht so reagiert hätte? Möglicherweise in das Auto gefahren und Kopfüber gebremst und ebenso der Mitfahrer. Ob dass dann einer von beiden Überlebt ist fraglich.

Vielleicht nächstes mal erst darüber nachdenken und mit begrenztem Halbwissen nichte voreilige Schlüsse ziehen.

14.02.2010
10:06
Reumütiger ?Polizist?
von KettwigerBürger | #1

Was ist denn daran strafbar, wenn jemand die Straße betritt. Ich denke, wenn die Beteiligten 30 gefahren wären, wäre auch nichts spassiert.

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