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Krefeld

Lebenslang für Mord an Lehrerin

29.08.2008 | 15:16 Uhr

Krefeld. Im Prozess um den Mord an einer 37-jährigen Lehrerin hat das Krefelder Landgericht einen 50-Jährigen zu lebenslanger Haft wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt. Bis zur Tat hatte der Angeklagte ein unauffälliges Leben geführt. Die Verteidigung will in Revision gehen.

Der Angeklagte, der sich heute vor dem Krefelder Langericht wegen Mordes an einer Lehrerin verantworten musste, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gleichzeitig stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte hatte im Prozess gestanden, die 37-Jährige Ende März in ihrer Wohnung ausgeraubt, vergewaltigt und anschließend erstochen zu haben. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

«Schier unfassbare und unbegreifliche Tat»

Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, es handele sich um eine «schier unfassbare und unbegreifliche Tat». Der Mord passe überhaupt nicht zum bisherigen Lebenslauf des Angeklagten. Der 50-Jährige habe «ganz normal» die Schule absolviert, eine Ausbildung zum Maschinenschlosser gemacht und immer gearbeitet. Er habe eine Familie gegründet und sei stets fleißig gewesen. Letztlich hätten ihn Schulden zur Verzweiflung getrieben.

Laut Gericht hatte der 50-Jährige am Tattag einen Brief vom Gerichtsvollzieher erhalten, danach entschloss er sich, einen Raubüberfall zu begehen. Er klingelte an der Haustür der Lehrerin aus der Nachbarschaft, überwältigte sie mit einem Messer, ließ sich Geld und die EC-Karte aushändigen und nötigte sie zu sexuellen Handlungen. Anschließend erstach er sie mit dem Bundeswehrmesser. Das Gericht befand, dass der Angeklagte dabei «planvoll und zielgerichtet» vorgegangen war. Nach der Tat hob der 50-Jährige Geld vom Konto der Frau ab und verspielte es in Spielhallen.

Freilassung frühestens in 20 Jahren

Mit der vom Gericht festgestellten «besonderen Schwere der Schuld» kann bei dem 50-Jährigen frühestens in 20 Jahren geprüft werden, ob er auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Die Verteidigung kündigte Revision gegen das Urteil an. Der Anwalt des Angeklagten hatte eine lebenslange Haftstrafe beantragt, hält die besondere Schwere der Schuld aber für nicht angemessen. (ddp)

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