Gefängnisstrafe für prügelnde Neonazis
11.05.2010 | 17:40 Uhr 2010-05-11T17:40:00+0200
Dortmund. Wegen gefährlicher Körperverletzung sind am Dienstag zwei Neonazis im Berufungsprozess vor dem landgericht zu Gefängnisstrafen von einem Jahr und zwei Monaten und zu zehn Monaten verurteilt worden. Das Duo hatte am rande einer Demo einen Punker verprügelt und getreten.
Ihre Attacke war ebenso grundlos wie brutal. Ohne jeglichen Anlass haben zwei Rechte am Rande der Demo am 6. September 2008 auf einen Punker eingeschlagen. „Nur, weil ihnen das Aussehen nicht passte”, sagte Meinhard Northoff, Vorsitzender Richter der 45. Strafkammer. Dafür wandert der 44-jährige Neonazi jetzt ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis, sein Gesinnungsgenosse (29) muss für zehn Monate hinter Gitter.
Höhere Strafen im Berufungsprozess
So hatten sich die beiden Rechten die Neuauflage ihres Verfahrens nicht vorgestellt, fiel doch die Strafe höher aus als letztes Jahr im Amtsgericht. Dort hatten die beiden acht bzw. neun Monate Haft kassiert, gegen dieses Urteil haben sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Vor dem Landgericht bezog die Kammer nun auch ältere Urteile in das Strafmaß mit ein: Der 44-Jährige Neonazi ist bereits wegen „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” aufgefallen. Beim Sonnenbaden am Kanal präsentierte er einst anderen Badegästen sein Hakenkreuz auf dem Rücken.
Zum jetzigen Fall: Am Tag der Demo gab es erst auf der Freitreppe gegenüber des Hauptbahnhofes ein Wortgefecht zwischen den Rechten und dem Punker, später sah man sich hinter dem Bahnhof, Nähe Hauptpost, wieder. Mit den Worten „Du hast doch gerade Stress gemacht” trafen den Punk auch schon die ersten Schläge auf die Nase. Noch als er am Boden lag, trat das Duo weiter auf ihn ein.
Rechte schwiegen auf der Anklagebank
Auf der Anklagebank schwiegen die beiden Rechten, dafür zeigten sich ihre Freunde umso redseliger. Wollen sie doch gesehen haben, wie der schmächtige Punk mit einer Bierflasche auf den bulligen, ihm körperlich überlegenen Neonazi losging - was sowohl das Gericht als auch Oberstaatsanwältin Susanne Leichter für „absolut abwegig” hielten. Die Verteidigung hatte auf Freispruch für den einen und eine Bewährungsstrafe für den anderen Rechten plädiert. Das Opfer erlitt damals zahlreiche Prellungen am ganzen Körper und auch im Gesicht.
12:58
Ob Hools, Nazis oder Autonome: Gewalttätiger Mob gehört in den Käfig und nicht auf die Strasse.
23:08
Man sollte diesen Typen die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen und sie dann ausweisen - rrüchtüg @8. Wenn die dann illegal wieder einreisen, was ja sehr oft passieren soll, dann sind es Ausländer und deren überpropotional häufiges Auftreten bei Straftaten wäre dann ja auch nicht mehr so tragisch. Wie einfach doch manche Probleme zu lösen wären.
20:37
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
11:50
6 von B. , am 12.05.2010 um 08:22
Denn leider ist die deutsche Justiz ja auf dem linken Auge völlig blind.
Der Witz des Jahrhunderts!!
Du bist doch der Blindeste unter allen Blinden.
Nimm mal deine braunen Augenklappen ab.
11:25
Man sollte diesen Typen die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen und sie dann ausweisen.
11:11
Die Einbeziehung früher Rechtsverstöße in ein Urteil ist allgemein üblich und keine Gesinnungsjustiz. Der 44 jährige Nazi war schon früher rechtsbrüchig und deshalb ist auch das Strafmaß zu Recht höher als bei seinem Kollegen. Wenn die wieder raus kommen und dann wieder jemanden verprügeln oder einer alten Frau die Handtasche klauen, wird das jetzige Urteil sicher auch wieder mit ins Strafmaß der neuen Tat einbezogen, ebenso wie die ungünstige Sozialprognose und die völlig Uneinsichtigkeit. Jetzt sind sie erst mal die Knastmädels und das ist sicher auch schön....
08:48
@Bob: Gesinnungsjustiz? Wo denn? Hier haben zwei Typen einen anderen Typen grün und blau getreten, und dafür wandert man halt ein paar Monate in den Knast. Wenn man dann noch ein paar Vorstrafen vorzuweisen hat, muss man auch nicht auf eine Bewährung hoffen.
Und was das verdient oder nicht angeht: Der 44-Jährige, um den es hier geht, ist in der WDR-Doku Der braune Sumpf (gibts bei YouTube) zu sehen, wo er sich zu dem Punker-Mord 2005 an der Kampstraße äußert. Was er da von sicht gibt, spricht Bände und lässt mich zu dem Schluss kommen: Ja, dieser Typ hat es nicht anders verdient.
08:25
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
08:22
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
00:28
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.