Gefahr von Erdrutschen in Nachterstedt war wohl bekannt
19.02.2010 | 14:39 Uhr 2010-02-19T14:39:00+0100
Nachterstedt. Bereits vor dem Erdrutsch im sachsen-anhaltinischen Nachterstedt gab es offenbar Hinweise auf eine Bedrohung. Laut Medienberichten soll nun ermittelt werden, ob die Behörden das Gebiet zu selten überprüften. Seit dem Unglück im Juli 2009 gelten drei Menschen als vermisst.
Die Erdrutsch-Gefahr in Nachterstedt (Sachsen-Anhalt) war offenbar seit vielen Jahren bekannt. Nach Recherchen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) wusste die Landesregierung seit 1994 von den Gefahren im früheren Bergbaugebiet, wie der Sender am Freitag berichtete. Damals sei in einem Kabinettsbeschluss zum Teilentwicklungsplan im Raum Nachterstedt von einer „besonderen Gefahrensituation“ in dem Gebiet gesprochen worden. Das hätte auch dem Wirtschaftsministerium und dem Bergamt bekannt sein müssen. Das Wirtschaftsministerium prüft nun, ob angemessen auf die Erkenntnisse reagiert wurde.
Bei dem Erdrutsch am 18. Juli vergangenen Jahres am Rande des „Concordia“-Tagebausees waren drei Menschen unter 2,5 Millionen Kubikmetern Erde verschüttet worden. Sie gelten seither als vermisst. Mehrere Häuser waren für unbewohnbar erklärt worden. Seit dem Unglück ist der als Naherholungsgebiet dienende See gesperrt. Die Unglücksursache ist weiter unklar.
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt
MDR-Recherchen hätten ergeben, dass die Bodenverhältnisse nicht ausreichend kontrolliert worden seien, hieß es in dem Bericht. Der vom Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) beauftragte Gutachter, Michael Clostermann, bestätigte dem Sender, dass die Prüfstelle für die Laborproben mehrere hundert Meter von dem Siedlungsgebiet entfernt lag. Der Betreiber des Bergbaugebietes, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV), habe offenbar nicht bemerkt, dass die Abstände zwischen den Kontrollpunkten und auch die Zeitabstände zwischen den Kontrollen sehr groß waren.
Seit Mitte der 1990er Jahre belegten vorliegende Unterlagen, dass lokale Instabilitäten der Böschung während der Flutung eintreten können, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums auf ddp-Anfrage. Die in der Kabinettsbefassung benannte Gefährdung weise auf die im Bergbau generell vorhandenen Gefahren hin. In der Folge habe es Sanierungsmaßnahmen gegeben. In den Gutachten für die LMBV sei darauf hingewiesen worden, dass diese Instabilitäten keine schädlichen Auswirkungen auf die Standsicherheit des Gesamtböschungssystems haben würden.
Nachbrüche an der Unglücksstelle nicht auszuschließen
Ob ausreichend auf die Erkenntnisse aus dem Teilgebietsentwicklungsplan reagiert worden sei, werde derzeit vom Gutachter geprüft und sei auch Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, sagte die Sprecherin weiter. Darüber hinaus gebe es derzeit keine Hinweise für eine aktuelle Gefährdung außerhalb des Sperrgebiets. Nachbrüche an der Unglücksstelle seien aufgrund des wechselhaften Wetters von Frost und Tau aber nicht auszuschließen. Außerhalb des Sperrgebietes bestehe dadurch aber keine Gefahr.
Der Bergbauexperte Peter Immekus wies im MDR darauf hin, dass die Sande im mitteldeutschen Gebiet zu sogenannten Setzungsfließen neigen und damit sehr häufig überprüft werden müssen. Falls Kostengründe eine enger gestrickte Kontrolle verhinderten, sollten Sicherheitsabstände zwischen Bergbaugebiet und Siedlungen künftig noch weiter vergrößert werden. (ddp)
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