Freispruch für Harry Wörz nach 13 Jahren
15.12.2010 | 14:46 Uhr 2010-12-15T14:46:00+0100
Karlsruhe.Harry Wörz ist nach 13 Jahren endgültig freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hat damit einen Schlusstrich unter einen einzigartigen Fall gezogen. Wörz war im Januar 1998 wegen versuchten Mordes verurteilt worden.
In einem bundesweit einzigartigen Fall ist der Angeklagte Harry Wörz am Mittwoch nach mehr als 13 Jahren endgültig von dem Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Frau freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revisionen gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Mannheim. Damit zogen die Karlsruher Richter einen Schlussstrich unter den Fall mit insgesamt elf Verfahren vor verschiedenen Gerichten. (AZ: 1 StR 254/10)
Die Entscheidung des BGH war vom Publikum im Gerichtssaal mit Jubel aufgenommen worden. Wörz sagte unmittelbar nach dem Urteil: „Ich muss mir das alles erst durch den Kopf gehen lassen. Ich kann im Moment nichts dazu sagen.“Zuvor hatte Wörz am Rande der Verhandlung gesagt, es gebe drei Opfer in diesem seit 13 Jahren laufenden Verfahren: „Meine frühere Frau Andrea, mein Sohn Kai und ich.
Der heute 44 Jahre alte Wörz war vom Landgericht Karlsruhe im Januar 1998 zu elf Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden, weil er seine getrennt von ihm lebende Frau angeblich nach einem Streit mit einem Schal stranguliert hatte. Die Frau, eine Polizistin, überlebte die Attacke mit schweren Gehirnschäden und kann zu dem Täter keine Angaben machen.
Massive Ermittlungsfehler
Wörz kam nach vier Jahren und acht Monaten auf freien Fuß, nachdem er in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen worden war. Zuvor hatte ein Zivilgericht 2001 im Streit um Schadenersatz für das Opfer auf massive Ermittlungsfehler der Polizei hingewiesen und den Verdacht bekräftigt, dass der Geliebte der Frau, ebenfalls ein Polizist, tatverdächtig sein könnte.
Gegen den Freispruch hatten die Staatsanwaltschaft und der Vater des Opfers zunächst erfolgreich Revision eingelegt. Die Revision gegen das dann zweite freisprechende Urteil wies der BGH nun zurück, weil das Landgericht Mannheim bei der erneuten Beweiswürdigung keine Rechtsfehler begangen habe. (afp/dapd)
19:28
# 8 und # 10 : gute Kommentare aus meiner Sicht !
Ich sehe übrigens 4 Verlierer , weil ich die Justiz auch als großen Verlierer sehe .
18:43
Das Schlimme an der Sache ist, das es also nicht weit hergeholt ist, dass auch unter denen die als „Freund & Helfen“ durchs Land geistern sehr schwarze Schafe sind/sein können!
Die Crux an der ganzen Sache ist, dass sich die verantwortlichen in höchster Ebene, wenn sie nicht selbst zu den „Schwarzen“ gehören, die Sache einfach aussitzen und den Mantel des Schweigens darüber hängen.
Ebenso gehört es für aufgeklärte Fälle eine angemessene Geldleistung, und nicht die in unserer Bananenrepublik übliche, lächerliche, Kaffe-Kassen-Kollekte, an den geschädigten zu leisten.
Abgesehen von den menschlichen Leiden die niemand mit Geld bezahlen kann, sollte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mindestens dafür stark machen, dass die finanziellen Einbußen und Verluste in voller Höhe gezahlt werden müssen.
Zu hoffen bleibt, dass sich irgend einer in unserem Rechtssystem mit dem Fall befasst um die wirklichen Tatumstände an den Tag zu bringen!
Dass aber pass den „Unantastbaren“ in unsrem Land – Politiker, Justiz und den Polizeibehörden sicher nicht in den Kram.
16:22
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15:57
Kumpanei ist Lumperei!
Genau das passierte hier. Der Schwiegervater und der Liebhaber sowie die Tochter (das Opfer) in derselben Gruppe. Der Schwiegervater haßte Wörz abgrundtief und verfolgt ihn noch heute mit seinem Haß. Die komplette Mordkommission schoß sich auf Wörtz ein. Spuren, die auf den Liebhaber als Täter hingewiesen hätten, wurden zerstört. Der Liebhaber und mögliche Täter macht bis heute noch Dienst. Nur seit dem letzten Urteil im Innendienst. Der Arme ist ja so fertig ... !
15:54
Es dauert halt ein bisschen, bis die Justiz bereit ist, einen Irrtum einzugestehen. Sein Leben ist trotzdem verpfuscht, auch wenn er eine geringe Entschädigung erhalten wird. Ich wünsche ihm Kraft für einen Neubeginn, seiner Familie (oder was davon übrig ist) ebenfalls.
15:35
Erinnerte mich an das Fehlurteil im Fall Vera Brühne, Minister Dr.Strauß war dabei, es ging wohl um Rüstungsgeschäfte.
15:25
Der Witz ist das man 13 jahre brauchte um einen Unschldigen freizusprechen
15:23
JohnBoy34, es gibt einen Mörder der sitzt in Rheinbach schon über 40 Jahre.
Und Herr Klar von der RAF hat über 20 Jahre gesessen.
Und Herr Wörz hat 4 Jahre und 8 Monate UNSCHULDIG eingesessen.
15:17
# 1
Sie gehören sicher auch zu den Leuten, die permanent nach der Todesstrafe krähen.
In diesem Fall wär das aber ziemlich blöd geworden.
15:08
Wieso ein witz? Der Mann ist frei gesrpochen worden und demnach eben kein Mörder. Wie lange sollte denn Ihrer Meinung nach ein unschuldiger im Gefängnis sitzen?