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Medien

Der Fall der Nadja Benaissa

17.04.2009 | 10:48 Uhr

Essen. Müssen Medien prominente Patienten ins Mäntelchen des Schweigens hüllen? Die Anwälte der verhafteten „No Angels”-Sängerin Nadja Benaissa erwirkten einen Maulkorb für die Presse – die protestiert. Und im Fall Benaissa spielt die Krankheit eine entscheidende Rolle im Ermittlungsverfahren.

Nadja Benaissa sitzt noch immer in Untersuchungs-Haft. Foto: ddp

Das hier dürften wir gar nicht schreiben – wenn es nach Herrn Bergmann aus Berlin geht. Denn Simon Bergmann ist der Anwalt der Sängerin Nadja Benaissa, und als solcher wünscht er, dass die Presse schweigt. Über die Untersuchungshaft, in der seine Mandantin seit Karsamstag sitzt und erst recht über deren Hintergründe: dass nämlich das 26-jährige Mitglied der „No Angels” ungeschützten Sex gehabt haben soll mit einem ahnungslosen jungen Mann und ihn dabei angesteckt mit dem HI-Virus. „Gefährliche Körperverletzung”, sagt die Staatsanwaltschaft Darmstadt, und dass sie das alles auch öffentlich gesagt hat, hält der Anwalt für „indiskret” und folglich jede Berichterstattung für „rechtswidrig”.

Schon am Dienstag stellte die Kanzlei den Medien, die die Meldung unisono verbreitet hatten, diese Sicht der Dinge schriftlich zu. Am Mittwoch erwirkte sie beim Landgericht Berlin gegen die Bild-Zeitung eine Einstweilige Verfügung: Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250 000 Euro wurde dem Boulevard-Blatt tatsächlich untersagt, weiter über „ein gegen die Antragstellerin eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten”. Das Gericht habe abgewogen zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz der Privatsphäre, und das Ergebnis sei eindeutig gewesen: Die Persönlichkeitsrechte Benaissas seien wichtiger.

Prominente Patienten im Mäntelchen des Schweigens?

Müssen Medien prominente Patienten ins Mäntelchen des Schweigens hüllen? Die Rechtsbeistände auch anderer guter Bekannter finden, wohl: Über den Gesundheitszustand der Kabarettistin Gaby Köster darf die Presse ebenso nichts mehr schreiben wie über den der Sportmoderatorin Monica Lierhaus, die beide vor Monaten plötzlich von den Bildschirmen verschwanden. „Recherche und Berichterstattung über die Erkrankung” seien zu unterlassen, verlangte Lierhaus' Anwalt Matthias Prinz; die Verfügung in Sachen Köster trägt denselben Absender wie die von Nadja Benaissa.

Allerdings: Im aktuellen Fall spielt die Krankheit die entscheidende Rolle in einem Ermittlungsverfahren. Er sei „verpflichtet” gewesen zu informieren, sagt Ger Neuber, Sprecher der Darmstädter Staatsanwaltschaft, angesichts der Schwere der vermeintlichen Tat und der Wiederholungsgefahr, die auch der Haftrichter bestätigt hat. „Mit einer Prangerwirkung muss jede Person der Zeitgeschichte leben, die sich möglicherweise strafbar gemacht hat.”

"Dann müssen wir auch schreiben dürfen"

Mehr Öffentlichkeit, als ihr lieb sein dürfte: Nadja Benaissa. Foto: imago

Und nur weil Neuber sprach, taten es auch die Medien: „Die Verantwortung liegt beim Staatsanwalt”, sagt Eva Werner, Sprecherin des Deutschen Journalistenverbands (DJV). „Aber dann müssen wir auch schreiben dürfen.” Eine „Binsenweisheit”, bestätigt Thomas Leif, Vorsitzender des „Netzwerks Recherche”: Nicht zu berichten sei ein „Pflichtversäumnis”. Ohnehin wird längst eine Beschneidung der Berichterstattung beklagt: Der DJV beobachtet eine „Zunahme von Urteilen, die die Pressefreiheit einschränken”. Leif kritisiert eine „kuriose Welt”, in der eine „Anwaltsindustrie” eine „heikle Eigendynamik” entwickle. Der Prominenten-Begriff werde instrumentalisiert, um Berichterstattung zu verhindern. Nicht nur deshalb verwahrt sich Kai Diekmann, Chefredakteur der „Bild”, gegen den Gerichtsentscheid: „Wenn schwere Straftaten Privatsphäre sind, kann man die Pressefreiheit gleich abschaffen.”

Auch der Kölner Medienrechtler Prof. Rolf Schwartmann hält den Verdacht gegen Nadja Benaissa für einen „Umstand, über den man berichten können muss”. Dennoch sei die Angelegenheit juristisch wie ethisch schwierig. Für die Veröffentlichung sprächen die Vorbildfunktion des Popstars, die Schwere des Vorwurfs sowie „das gesellschaftliche Problem, über das man aufklären muss”. Dagegen, dass die Sache „ganz, ganz deutlich den intimsten Lebensbereich” der Verhafteten berühre. Zumal: Bis zum Zugriff der Fahnder war deren Infektion weithin unbekannt.

Bild berichtet trotzdem weiter

Für Schwartmann, der die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht leitet, bleibt deshalb die Frage offen: „Wie heftig muss ich da rangehen? Geht das vielleicht auch ohne Namensnennung?” Denn für Nadja Benaissa habe die „Verdachtsberichterstattung” in jedem Fall schwere Folgen: „Die ist jetzt geschlachtet.” Die Bild-Zeitung, apropos, berichtet weiter: gestern unter der Schlagzeile „HIV-Drama um No Angels-Star”.

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Annika Fischer

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Kommentare
22.04.2009
18:26
Der Fall der Nadja Benaissa
von Soisthalt Meinemeinung | #37

O.k. es wurde berichtet, jeder weiß es, Unwissende wurden gewarnt.Aber warum jetzt täglich über den Popstar berichten.Können die Medien erst aufhören wenn es sich nicht mehr verkaufen lässt? Soll das nun eine Art Hinrichtung auf schriftlichem Wege werden?

20.04.2009
15:14
Blockierter Kommentar.
von carolin.voss | #36

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

18.04.2009
20:58
Der Fall der Nadja Benaissa
von retaveido | #35

Pressefreiheit heißt auch Verantwortung! Und diese hat die Presse m. E. nicht gezeigt.
Die WAZ brachte a la Bild ein großes Foto der Nadja Benaissa auf der ersten Seite. Nadja war bisher nicht wirklich prominent. Die No Angel mögen noch viele Bürger kennen, aber mit dem Namen Nadja Benaissa konnten nur die allerwenigsten etwas anfangen. Sie steht nicht wirklich in der Öffentlichkeit. Von 100 Menschen, die ihr begegnen, würden sie auch jetzt nur maximal 10 erkennen. Zumwinkel, Köster, Lierhaus, Althaus und Co. sind dagegen wirklich prominent.
Zumwinkel war bei seiner Abführung zur Vernehmung bereits Steuersünder, Köster und Lierhaus sind krank und Althaus hatte einen schweren Unfall verursacht. Gegen Nadja besteht lediglich ein Verdacht. Es muss erst noch ermittelt werden, ob sie tatsächlich den Mann angesteckt hat. Möglicherweise muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Wird ihre Unschuld dann auch so groß veröffentlicht?
Einer Zeitung wie der WAZ sollte es nicht angemessen sein, bei bloßem Verdacht in dieser Weise auf der ersten Seite zu berichten. Eine Berichterstattung ohne Bild und Namensnennung hätte erst einmal gereicht. Erst bei Bestätigung des Verdachtes hätte mehr erfolgen dürfen.
Ich sehe auch nicht die Verantwortung der Staatsanwaltschaft, bei einer doch relativ unbekannten Person, den Fall öffentlich zu machen. Schon da wäre Zurückhaltung angebracht gewesen, auch wenn die Verhaftung spektakulär war.

18.04.2009
01:31
Der Fall der Nadja Benaissa
von MR | #34

Wenn man schon über ein so brisantes Thema berichtet, finde ich es mehr als verwunderlich wenn ein deutscher Rechtsprofessor eine Formulierung wie Die ist jetzt geschlachtet wählt... Jeder Jura-Student im 2. Semester wird mir rechtgeben, wenn ich anmerke, dass darin eine Verobjektivierung der Betroffenen und somit eine menschenwürde-relevante Wortwahl gesehen werden dürfte, Herr Prof. Schwartmann.

17.04.2009
20:46
Blockierter Kommentar.
von rene.bogdanski | #33

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

17.04.2009
18:55
Der Fall der Nadja Benaissa
von malebenso | #32

@24 kein...
Sie unterscheiden sich mit Ihren Ausführungen in keiner Weise von den von Ihnen Gescholtenen.
Schon gemerkt?
Sie fallen in diesem Forum stets durch persönliche Beleidigungen und sonstige Ausfälle auf.Wer im Glashaus sitzt!!!???

17.04.2009
16:27
Der Fall der Nadja Benaissa
von Andere Meinung | #31

Gerade an vielen Kommentaren hier lässt sich das Dilemma gut aufzeigen: Solange, bis jemand rechtskräftig verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung. Und auch, wenn dies in der veröffentlichten Meinung erwähnt wird, in den Köpfen vieler Menschen (und mancher Kommentatoren hier) wird bereits der Verdacht als Tatsache angesehen. Im übrigen geht es hier nicht um Pressefreiheit: Natürlich soll über Zumwinkels Steuerhinterziehung, Althaus Skiunfall und einen wildgewordenen Verkehrsminister berichtet werden. Und meinetwegen auch über den Vorwurf der schweren Körperverletzung gegen eine C-Promi. Aber hier geht es um etwas anderes: den grundgesetzlich garantierten Schutz der Intimsphäre, also der inneren Gedanken- und Gefühlswelt und des Sexuallebens, auf die auch ein Beschuldigter in einem Strafverfahren ein Recht hat. Wenn dies schon die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung nicht berücksichtigt, wäre es gerade Aufgabe der Presse im Sinne der Pressefreiheit darauf zu achten, hier verstanden als Freiheit, nicht alles zu drucken was sie vielleicht weiss!!

17.04.2009
14:57
Der Fall der Nadja Benaissa
von Jules08 | #30

Richtig so....Die Frau gehört für viele Jahre in den Knast, wer das anders sieht hat wohl den Ernst der LAge nicht erkannt. Sie wußte ganz genau was sie tut. Aber was will man erwarten von einer die mit 14 auf Crack war. sojemand darf kein Vorbild für junge Mädchen sein.

17.04.2009
13:38
Der Fall der Nadja Benaissa
von Achim G. | #29

Als es gut lief und die Presse über die Karriere berichtete war sie genehm und durfte das. Jetzt, wo es nicht gut läuft und die Künstlerin Mist gebaut hat und dieser Mist öffentlich gemacht wurde soll die Presse nicht darüber berichten? Abesehen davon dass ich die Entscheidung des Gerichts für falsch halte mag ich es nicht wenn die Presse erst benutzt wird (auch wenn sie es ab und an gerne mit sich geschehen lässt) und man dann, wenn es nicht gut läuft, versucht mit dem Hinweis auf vermeintliche Persönlichhkeitsrechte diejenigen mundtot zu machen derer man sich vorher bedient hat.

17.04.2009
12:47
Der Fall der Nadja Benaissa
von AlterEssener | #28

Mein Senf:
Die verantwortlichen Redakteure der Boulevard-Presse entscheiden ähnlich wie Staatsanwälte, ob öffentliches (Informations-) interesse besteht. Wenn ja...erfolgt Veröffentlichung. Und Menschen, die im öffentlichen Interesse stehen, sind halt besonders betroffen, positiv wie auch negativ. Und natürlich gehts um Geld...wer kauft schon eine Tageszeitung, die auf der Titelseite den Zuchterfolg einer neuen Tulpenart im Grugapark vermeldet, während andere Zeitungen von Blutbädern berichten?! Welche Zeitung würden Sie kaufen?

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