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Buch über den Büroalltag ist kein Kündigungsgrund

15.07.2011 | 17:21 Uhr
Buch über den Büroalltag ist kein Kündigungsgrund
Seine Kündigung ist ungültig: Der Autor des Romans "Wer die Hölle fürchtet kennt das Büro nicht" könne sich auf die Kunstfreiheit berufen, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm am Freitag. Dem Mann war gekündigt worden, weil der Roman den Betriebsfrieden störe.(Foto:dapd)

Hamm.   Ein Roman über den Arbeitsalltag ist kein Grund für eine Kündigung. Dem Verfasser eines Büro-Romans war gekündigt worden, weil der Roman die Kollegen beleidige. Doch die Kunstfreiheit überwiegt, entschied das Landesgericht Hamm am Freitag.

Ein fiktionaler Roman über den Arbeitsalltag ist kein Grund für eine Entlassung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm am Freitag und gab damit in einem Revisionsverfahren dem Verfasser eines „Büroromans“ Recht, der gegen seine fristlose Kündigung geklagt hatte.

Der 51-jährige Verfasser eines „Büro-Romans“ könne sich auf die Kunstfreiheit berufen, da er in seinem Buch eine fiktionale Darstellung des Büroalltags geliefert habe, erklärten die Richter. Die dort geschilderten Zustände spiegelten auch nach Ansicht des Arbeitgebers nicht die realen Verhältnisse im Betrieb und seien überspitzt dargestellt.

In dem Buch mit dem Titel „Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht“ hatte sich der Kläger nach Ansicht des Arbeitgebers - einem Küchenhersteller in Löhne (Kreis Herford) - in beleidigender, ausländerfeindlicher und sexistischer Weise über seine Kollegen geäußert. Deswegen war ihm im Oktober 2010 gekündigt worden. Auch der Betriebsrat, dessen Mitglied der Mann gewesen war, hatte diesem Schritt zugestimmt.

In einer ersten Instanz hatte dem 51-jährigen Kläger bereits das Arbeitsgericht Herford Recht gegeben. Die vom Arbeitgeber eingelegte Revision wurde nun von dem Landesarbeitsgericht Hamm zurückgewiesen. Die Hammer Richter ließen eine Revision zum Bundesarbeitsgericht zu. (dapd)

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