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Tierschutz

Bello darf nicht jagen

12.03.2009 | 11:00 Uhr
Bello darf nicht jagen

Witten. Wer mit seinem Hund in Wald und Flur spazieren geht, der sollte sich vorher eine möglichst ehrliche Antwort auf die Frage geben, ob sein Vierbeiner Wildtieren nachstellt oder nicht.

Darauf macht jetzt zum wiederholten Male die untere Jagdbehörde beim Ennepe-Ruhr-Kreis aufmerksam. Es gelte zu vermeiden, dass freilaufende Hunde Tiere hetzen und dadurch in Lebensgefahr bringen.

Die Ausgangslage ist nach Angaben der Kreisverwaltung eindeutig: Wer damit rechnen muss, dass sein Hund Wild aufstöbert oder jagen geht, der darf ihn nicht von der Leine lassen. Natürlich haben viele Besitzer den Wunsch, ihrem Hund ausreichende Bewegungsmöglichkeiten zu bieten. „Rechtlich problematisch wird es aber, wenn der Besitzer nicht strikt darauf achtet, dass sein Hund auf den Wegen bleibt. Stöbert er beispielsweise querfeldein, ist er eine Gefahr für Bodenbrüter und Jungwild”, erläutert Peter Größ von der Kreisverwaltung.

Anders formuliert: Als beaufsichtigt gilt ein Hund nur dann, wenn er auf den Wegen in Sichtweite und im Einwirkungsbereich von Frauchen oder Herrchen ist. Wird er gerufen, muss er jederzeit und sofort zurückkommen.

Jäger machen auf Fehlverhalten aufmerskam

Wer sich nicht an die Vorschriften hält und dabei gesehen wird, wird im Kreisgebiet in der Regel von den Jägern auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Die Erfahrung zeigt, dass so mancher durch ein Gespräch sensibilisiert werden kann. „Unbelehrbare müssen allerdings drastische Konsequenzen einkalkulieren. Sie können im Extremfall bis zum Abschuss eines wildernden Hundes reichen”, warnt Größ.

Geldstrafe bei Verstößen

Daneben drohen erhebliche Geldbußen und der Vorwurf der Wilderei. Der Hundebesitzer macht sich in diesen Fällen einer Straftat schuldig. Und: Halter deren Hunde andere Tiere gehetzt, gebissen oder gerissen haben, müssen damit rechnen, dass die Ordnungsbehörden einen generellen Maulkorb- und Leinenzwang anordnen.

Redaktion Witten

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