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Bei diesen Mängeln kennt der TÜV kein Pardon

Bei diesen Mängeln kennt der TÜV kein Pardon

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Foto: Paul Zinken/ dpa
Über 22 Millionen Fahrzeuge stellen die Deutschen jährlich bei den Prüfgesellschaften zur Hauptuntersuchung vor.

Essen. 

Wer an seinem Fahrzeug eine Tüv-Plakette in Blau entdeckt, muss das Auto im laufenden Jahr zur Hauptuntersuchung vorstellen. Über 22 Millionen Fahrzeuge fahren die Deutschen jährlich bei den Prüfgesellschaften vor. Tüv und Dekra haben Checklisten erstellt, anhand derer Verbraucher Mängel bereits im Vorfeld feststellen und beheben lassen können.

Allgemeines

Sie müssen Ihre Papiere (Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I) dabei haben, auch die Nachweise über mögliche Änderungsabnahmen. Und: Die Papiere müssen natürlich zu dem vorgestellten Fahrzeug passen.

Darüber hinaus muss das vorgeschriebene Zubehör (Verbandskasten und Warndreieck, ab 1. Juli auch Warnweste) an Bord sein. Lenkradschloss und Tachometer müssen funktionieren, Kennzeichen sicher befestigt und lesbar sein.

Scheiben und Spiegel

Die Frontscheibe muss unbeschädigt sein, die Scheiben-Waschanlage muss einwandfrei funktionieren, Ihre Scheibenwischer müssen unverbraucht sein. Die Rückspiegel müssen intakt und sicher befestigt sein.

Beleuchtung

Unglaublich, aber wahr: Defekte Leuchten waren laut dem aktuellen Tüv-Report auch im vergangenen Jahr der Hauptgrund für ein Scheitern bei der Hauptuntersuchung. „Wir können uns das auch nicht richtig erklären, zumal die Beleuchtung die Liste der häufigsten Mängel seit Jahren anführt“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kfz-Sachverständiger beim Tüv Rheinland. „Und das, obwohl die Feststellung von Mängeln hier keine große Qualifikation verlangt.“

Gefordert ist: Sämtliche Leuchten – auch Kontrollleuchten – müssen funktionieren und dürfen nicht mal flackern. Gehäuse und Rückstrahler müssen unbeschädigt sein.

Die Leuchtweitenregelung muss richtig eingestellt sein und funktionieren. „Zu hoch, aber auch wesentlich zu tief eingestellte Scheinwerfer sind erhebliche Mängel, die beseitigt sein müssen, bevor es die Plakette gibt“, sagt Sander

Elektrische Ausrüstung

Hier gilt: Die Batterie und deren Befestigung müssen in einem guten Zustand sein. Der Pluspunkt muss abgedeckt sein, damit es bei einem Unfall nicht zu einem Kurzschluss kommt. Hupe und Heizungsgebläse müssen funktionieren, elektrische Anschlüsse dürfen nicht oxidiert sein, Leitungen müssen scheuerfrei verlegt sein.

Lenkung und Bremsen

„Auch hier kann der Laie vor der Vorstellung zur Hauptuntersuchung erste Tests machen“, sagt Sander. Zieht der Wagen beim Bremsen nach links oder rechts, zittert die Lenkung oder steht das Lenkrad bei Geradeausfahrt nicht gerade?

Sander: „Wenn man das feststellt, ist das ein Hinweis für einen erheblichen Mangel. Verbraucher, die im ersten Anlauf die neue TÜV-Plakette haben wollen, sollten vor der Hauptuntersuchung in eine Werkstatt zu fahren.“

Die Prüfgesellschaft untersucht die Bauteile der Bremsen auf Verschleiß, testet die Dichtheit und Freigängigkeit der Bremsanlage. Die Handbremse muss sicher einrasten und sich auch leicht wieder lösen lassen. Auf dem Bremspedal ist eine Gummiauflage Pflicht. Bei der Lenkung achten die Prüfer auf deren Zielgenauigkeit.

Räder und Reifen

Reifengröße und Reifenbezeichnung müssen mit denen in den Fahrzeugdokumenten (COC-Papiere bzw. Übereinstimmungserklärung) übereinstimmen. Und auch die vorgeschriebene Laufrichtung der Reifen muss passen.

An allen Reifen muss der Luftdruck stimmen. Die Profilstärke muss mindestens 1,6 Millimeter betragen, der TÜV aber empfiehlt aus Sicherheitsgründen Sommerreifen spätestens bei einem Restprofil von zwei und Winterreifen bei einem Restprofil von vier Millimetern zu erneuern. Die Reifen müssen zudem gleichmäßig abgefahren sein, Beulen oder Risse im Reifen werden beanstandet.

Antrieb, Fahrgestell, Aufbau, Abgase

Ölverlust – laut aktuellem TÜV-Report nach Beleuchtungsschäden der zweithäufigste Mangel. Der Gesetzgeber schreibt vor: Motor und Getriebe des zur Hauptuntersuchung vorgestellten Fahrzeugs müssen dicht sein.

Dies gilt ebenfalls für alle Stoßdämpfer, Kraftstoffleitungen und -schläuche sowie den Auspuff. Der Auspuff muss darüber hinaus sicher befestigt sein. Ebenfalls tabu: Starker Rost an Autorahmen und tragenden Teilen.