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Bauchfrei, Muskelshirts, nackte Haut – unser Sommer-Knigge

Bauchfrei, Muskelshirts, nackte Haut – unser Sommer-Knigge

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Foto: dpa/Archiv
Raucher im Biergarten, Lärm auf der Liegewiese oder modische Fehltritte – die warme Jahreszeit hat ihre Tücken. Gemeinsam mit zwei Experten klären wir sechs wichtige Fragen und sagen, wie Sie stilsicher durch die warmen Wochen kommen. Für ganz Mutige: Ist es eigentlich erlaubt, nackt Auto zu fahren?

Essen. 

Sommer – große Teile des Lebens spielen sich jetzt draußen ab. Doch das Miteinander an der frischen Luft hält so manches Fettnäpfchen bereit. Mit den Experten Volker Schröder, Rechtsanwalt aus Essen, und Juliane Gareis, Stilberaterin aus Dortmund, klären wir einige knifflige Fragen.

Vor meinem Haus befindet sich ein kleiner, städtischer Grünstreifen. Der sieht ganz trostlos aus. Darf ich ihn mit Blümchen bepflanzen?

Grundsätzlich darf nur der Eigentümer bestimmen, was mit seinem Grundstück geschieht. Wenn es sich um einen öffentlichen Grünstreifen handelt, hat die Stadt das Sagen. „Es wird von den Städten jedoch nicht nur geduldet, sondern sogar gerne gesehen, wenn Bewohner oder Gewerbetreibende auf eigene Kosten dafür sorgen, dass das Stadtbild verschönert wird“, sagt Volker Schröder.

Vorsicht bei bauchfreien Shirts

Es ist jedes Jahr das gleiche. Sobald es draußen warm wird, löst das Hoch ein Tief aus, ein Mode-Tief. Im Winter bedeckt der dicke Mantel die meisten Mode-Sünden, im Sommer liegt dagegen vieles frei. Welches sind die größten Fehltritte?

Als „wenig kleidsam“ bezeichnet Juliane Gareis 7/8-Hosen in der weiten, kastigen Version. „Darin sehen sowohl Frauen als auch Männer aus wie Litfaßsäulen“, sagt sie. Etwas anderes seien dagegen die schmal geschnittenen Modelle im Audrey-Hepburn-Stil, „die sind toll, gerade mit Ballerinas“. Für die Damen, versteht sich.

Auch die zuletzt wieder beliebten Cropped Tops, also bauchfreie Shirts, liegen der Stilexpertin am Herzen: „Junge Frauen mit einem flachen, braunen Bauch können diese Tops ganz wunderbar tragen.“ Problematisch sei die Kombination aber mit einem reifen, braunen Bauch, „schlimm, wenn die Haut im Sitzen wie Plissee zusammenfällt“. Vorsicht auch bei Trägertops (die Damen!) und Muskelshirts (die Herren!) bei zu viel Arm- oder Bauchumfang, „das sieht eher unappetitlich als sommerlich aus“, findet Gareis.

Auch im Urlaub ist gute Kleidung wichtig

Sie empfiehlt, ganz besonders die Feriengarderobe zu überdenken: „Viele Menschen scheinen auf Reisen ihre ollen Klamotten aufzutragen. Dabei gehen wir doch gerade im Urlaub gerne vor die Tür und sollten gut gekleidet sein.“

Dann vielleicht lieber gar nichts tragen? In Herne ist eine junge Frau aufgefallen, die nackt Auto gefahren ist. Ist das erlaubt?

Wer es sich leisten kann. . . „Je nach Figur schlage ich vor, dass der Fahrer sein Auto als ,Gefahrguttransport’ kennzeichnet“, scherzt der Jurist. Im Ernst: Zunächst könne man an einen Verstoß gegen § 183a StGB denken, „Erregung öffentlichen Ärgernisses“. Danach macht sich derjenige strafbar, der öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch ein Ärgernis erregt. „Da das Nacktfahren jedoch keine sexuelle Handlung ist, fällt dieser Straftatbestand aus“, sagt Schröder.

Grundsätzlich sei es also nicht verboten, nackt zu fahren. „Im Auto befindet man sich in seinem eigenen geschützten Raum.“ Problematisch könnte es aber werden, mit nackten Füßen zu fahren, wegen der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

Obst von Nachbars Baum

Als Raucher weiß man ja gar nicht mehr, wohin man soll. Darf ich wenigstens im Biergarten noch qualmen?

Das Nichtraucherschutzgesetz gilt für Kneipen, Restaurants, Festzelte, geschlossene Sportstätten und Spielplätze. Da Biergärten nicht erwähnt sind, ist das Rauchen dort gestattet. „Als Gast würde ich aber auch nicht gerne neben einem stinkenden Zigarrenraucher sitzen“, gibt Anwalt Schröder fern von allen Paragrafen zu bedenken.

In Nachbars Garten steht ein Kirschbaum. Einige Äste ragen hinüber. Darf ich das Obst behalten, wenn es auf mein Grundstück fällt?

Die Antwort gibt ein Gesetz, das den Namen „Überfall“ trägt (§ 911, BGB). Demnach ist das Aufsammeln der Früchte erlaubt, das Pflücken allerdings nicht. Mindestens für eine leckere Marmelade sollten aber auch herabgefallene Früchte noch ausreichend Qualität liefern.

Sind Lautsprecher beim Baden erlaubt?

Die Sonne lacht, also auf zum See. Wie sieht es mit Lautsprecherboxen und Musik auf einer öffentlichen Liegewiese aus?

Es gibt ein Landes-Immissionsschutzgesetz und das denkt vor allem an die anderen Badegäste. Es sagt, dass Lautsprecher, Musikinstrumente oder Ähnliches nur in einer solchen Lautstärke benutzt werden dürfen, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. „Die Antwort heißt also: Aufstellen und benutzen ja, aber bitte nur so laut, dass sich die anderen Zuhörer nicht gestört fühlen“, rät der Anwalt.