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Wo auch an Silvester Böller und Raketen verboten sind

Wo auch an Silvester Böller und Raketen verboten sind

Feuerwerkskörper für 115 Millionen Euro wollen die Hersteller in diesem Jahr an den Mann bringen. Ab Freitag dürfen die Böller und Raketen verkauft werden. Welche Sorten gibt es? Wie erkennte ich legale Böller? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ratingen. 

Rund um Silvester und Neujahr sind die Notaufnahmen besonders voll: Immer wieder verletzen sich Menschen, weil sie zu leichtfertig mit Feuerwerkskörpern umgehen. „Zünden Sie nur legales Feuerwerk, alles andere ist viel zu gefährlich, und basteln Sie nicht selbst daran herum“, mahnt Klaus Gotzen vom Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) in Ratingen. Wer einige weitere Grundregeln beachtet, ist auf der sicheren Seite.

Welche Knaller gibt es?

Verbraucher können Feuerwerk der Kategorien 1 und 2 beziehungsweise Klassen I und II kaufen. Zu Kategorie 1/Klasse I zählen unter anderem Knallerbsen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die das ganze Jahr über erhältlich sind. Der Käufer muss mindestens zwölf Jahre alt sein. In Kategorie 2/Klasse II fallen Raketen, Batterien, Römische Lichter, Knallfrösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen oder Fontänen. Solches Silvester-Feuerwerk darf nur vom 29. bis 31. Dezember und nur an Volljährige verkauft und von ihnen gezündet werden.

Wie erkenne ich legale Böller?

Zum einen gibt es das Zulassungskennzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das sich aus dem Kürzel BAM, der Angabe P I oder P II und einer vierstelligen Nummer zusammensetzt. Zum anderen können die Artikel das CE-Zeichen und eine Registriernummer mit Zahlen und Buchstaben tragen.

Was ist mit illegaler Ware?

Feuerwerkskörper ohne amtlichen Segen werden oft auf Trödelmärkten angeboten, finden sich manchmal aber auch in Geschäften, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Die Produkte ohne Prüfnummer stammen aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden. Einfuhr und Verkauf dieser illegalen Waren sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes verboten. Wer Knaller ohne Zulassung zündet, verhält sich ordnungswidrig und kann für mögliche Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden.

Wann darf ich Böller zünden?

Knallkörper der Kategorie 1/Klasse I können das ganze Jahr über verwendet werden. Artikel der Kategorie 2/Klasse II dürfen nur am Silvester- sowie am Neujahrstag abgefeuert werden. An anderen Tagen sei eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die in der Regel bei der Gemeinde beantragt werden kann, erläutert der VPI.

Was ist nicht erlaubt?

Ausdrücklich verboten ist das Schießen mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit. Es kann mit einer Anzeige geahndet werden. Dies gilt vor allem für „Vogelschreckmunition“. Sie ist wegen ihrer hohen Sprengkraft grundsätzlich zu Silvester verboten. Wer sie ohne Erlaubnis erwirbt, verschießt oder damit handelt, muss mit mindestens sechs Monaten Haft oder einer hohen Geldstrafe rechnen.

Immer die Gebrauchsanweisung lesen. Beim Zünden von Böllern ist auf einen Mindestabstand von acht Meter zu achten. Der Schallpegel erreicht nach Angaben der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung dann immer noch einen Schallpegel von 120 Dezibel. Raketen lassen sich gut aus Getränkekisten mit leeren Flaschen abfeuern. „Wichtig ist, dass die Artikel frei nach oben steigen können“, so die Experten. Daher sollte man sich mit seinem Feuerwerk zum Beispiel nicht unter Bäumen platzieren. Außerdem sollte man nie den Kopf über Böller und Co. beugen.

Was mache ich mit Knallern, die nicht zünden?

Versager dürfen nie ein zweites Mal entzündet werden, es sei denn, sie haben eine Ersatzzündschnur. Blindgänger mit nur einer Zündschnur werden daher am besten mit Wasser überschüttet und entsorgt. Gibt es eine zweite Schnur, warten Verbraucher etwa 15 Minuten und zünden erst dann erneut.

Wo darf ich keine Knaller zünden?

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Silvester ist vor bestimmten Einrichtungen verboten. Das Bundesministerium des Innern weist darauf hin, dass Raketen, Böller und Co. in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen grundsätzlich nicht gezündet werden dürfen.

Welche Vorsichtsmaßnahmen sollte ich treffen?

Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen und brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen, rät die Feuerwehr. Für den Notfall sollten Löschmittel bereitgehalten werden (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).

Gerät ein Stück vom Knaller ins Auge, sollte umgehend die Notrufnummer 112 gewählt werden, betont Prof. Peter Sefrin, Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes. Verbrennungen, die größer als die Handfläche des Verletzten sind, müssen ebenfalls vom Notarzt behandelt werden. Sie sollten nicht gekühlt werden. Kleinflächigere, leichte Verbrennungen dürfen dagegen kurz mit Leitungswasser gekühlt werden. Ist durch das Hantieren mit einem Böller gar ein Finger abgerissen, sollte man diesen in ein möglichst keimfreies Stück Stoff wickeln. Der Finger kommt für den Transport in eine Plastiktüte, die in eine zweite, mit Eiswasser gefüllt Tüte gesteckt wird. Der abgetrennte Körperteil darf nicht mit dem Wasser in Kontakt geraten.