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205 Kinder an Jesuiten-Schulen missbraucht

27.05.2010 | 13:03 Uhr
205 Kinder an Jesuiten-Schulen missbraucht

München.An Einrichtungen von Jesuiten in Deutschland ist es in den vergangenen Jahrzehnten in mindestens 205 Fällen zu sexuellem Missbrauch und körperlichen Misshandlungen von Kindern gekommen.

Der Taten verdächtigt werden 46 Patres, weltliche Lehrer und Erzieher des Ordens, berichtete die vom Jesuitenorden mit der Aufklärung der Fälle beauftragte Berliner Rechtsanwältin Ursula Raue am Donnerstag in München vor Journalisten. Raue sagte, zusätzlich zu den 205 Meldungen an Jesuiten-Einrichtungen seien ihr fünfzig weitere meist an katholischen Einrichtungen geschehene Übergriffe gemeldet worden.

Die Rechtsanwältin Ursula Raue ist mit der Aufklärung der Missbrauchsfälle an Jesuiten-Einrichtungen beauftragt.

Seit Januar wurden mehrere Fälle bekannt

Ende Januar war durch Aussagen mehrerer ehemaliger Schüler bekannt geworden, dass es am Canisius-Kolleg in Berlin - einem Gymnasium der Jesuiten - in den 70er- und 80er-Jahren einen systematischen sexuellen Missbrauch von Kindern gegeben hatte. In der Folge wurden zahlreiche weitere Fälle bekannt, weshalb die Jesuiten Raue mit der Aufklärung beauftragten.

Wie die Berliner Rechtsanwältin feststellte, kam es außer am Canisius Kolleg auch im Kolleg Sankt Blasien, dem Aloisiuskolleg in Bad Godesberg, der Sankt-Ansgar-Schule in Hamburg sowie Jugendeinrichtungen in Hannover und Göttingen und einem heute nicht mehr von den Jesuiten geleiteten Kolleg im westfälischen Büren zu Übergriffen.

Zwölf Patres und zwei Mitarbeiter sind Hauptschuldige

Hauptbeschuldigte sind laut Raue insgesamt zwölf Patres, von denen sechs inzwischen verstorben sind, sowie zwei weltliche Mitarbeiter. Den Beschuldigten werde von mehr als einem Opfer oder Zeugen Missbrauch oder grobe Gewalttätigkeit oder beides vorgeworfen, auch Mitwisserschaft werde dieser Gruppe vorgeworfen. 32 weitere Patres, weltliche Lehrer oder Erzieher seien bisher von nur einem Opfer genannt worden.

Raue sagte, bei vielen Opfern hätten die Übergriffe schlimme Auswirkungen auf ihren weiteren Lebensweg gehabt. „Diese Leute, die sich da gemeldet haben, sprechen fast durchgängig von gebrochenen Lebenswegen, von Angst und Depressionen, Problemen im sexuellen Bereich und zerstörten Ehen und Eheproblemen.“ Die Anwältin machte auch dem Jesuiten-Orden schwere Vorwürfe. Dort seien viele Vorwürfe bekannt gewesen, ohne dass angemessen reagiert wurde. (AFP)

DerWesten

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Kommentare
27.05.2010
22:39
Blockierter Kommentar.
von Wattenscheider Junge | #4

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

27.05.2010
19:26
205 Kinder an Jesuiten-Schulen missbraucht
von supertrouperII | #3

In den zehn Geboten wird u.a. verlangt, dass man(n) nicht seines Nächsten Weib begehren soll Aber es steht nix davon drin, dass man seines Nächsten Kind nicht begehren solle. Die katholischen klerikalen und ebenso zölibatären Sexualnotständler haben sich also äusserst zynisch korrekt an die zehn Gebote gehalten. Mir wird deswegen einfach nur schlecht.
Beim evangelisch-lutherischem Klerus ist das Problem bei weitem geringer. Nicht weil Protestanten nur wirklich bessere Menschen sind, sondern weil der protestantische Klerus durchaus heiraten - und somit auch eine normale Sexualität erleben darf. Die Forderung an die Katholiken kann also nur lautren: Schafft dieses gottverdammte Zölibat ab!

27.05.2010
17:06
205 Kinder an Jesuiten-Schulen missbraucht
von Gesetz_ist_gesetz | #2

PS:
Die neu eingerichtete Hotline für Opfer hat eingebaute Schikane, berichtete mir ein Betroffener, der dort anrufen wollte:
Man erreicht nur zu ausgewählten Zeiten jemanden. Das wird per Ansage mitgeteilt, außerdem, dass sich diese Zeiten dann noch wöchentlich ändern. Eine Hotline sieht anders aus, speziell bei diesem Thema, das Selbstüberwindung fordert, um bei Schädigern anzurufen.

27.05.2010
17:01
205 Kinder an Jesuiten-Schulen missbraucht
von Gesetz_ist_gesetz | #1

Wenn die Zahl und die Tiefe der Taten mal ausreicht...
Und wie sieht es mit Strafverfolgung aus?
Die Kirche kann nicht außerhalb des Gesetzes stehen. Und wenn Vorgesetzten diese Sachen bekannt waren, sind sie einschließlich der Täter anzuzeigen.

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