15-Jähriger muss nach Auftragsmord in Haft und in Therapie
03.09.2012 | 17:46 Uhr 2012-09-03T17:46:46+0200
Den Haag. Nach einem Streit über angebliche Beleidigungen auf Facebook hat eine Jugendliche in den Niederlanden einen 15-Jährigen beauftragt, ihre Freundin zu töten. Der Teenager kam dem Auftrag nach. Dafür muss er nun ein Jahr in Haft und sich anschließend einer dreijährigen Therapie unterziehen.
Wegen der Ermordung einer Jugendlichen im Zuge eines über Facebook ausgetragenen Streits ist ein 15-Jähriger in den Niederlanden zur Jugend-Höchststrafe von einem Jahr Haft und drei weiteren Jahren Therapie in einer psychiatrischen Einrichtung verurteilt worden. In seinem Urteil kam das Gericht in Arnheim am Montag zu dem Schluss, der Täter habe die Gleichaltrige im Auftrag anderer "vorsätzlich getötet". Zudem muss er sich wegen versuchten Totschlags verantworten: Beim Versuch, seine Tochter zu retten, wurde auch der Vater des Opfers niedergestochen.
Der Jugendliche hatte die gleichaltrige Joyce Hau am 14. Januar im Eingang ihres Wohnhauses niedergestochen, fünf Tage später starb sie im Krankenhaus. Der Tat vorausgegangen waren laut Staatsanwaltschaft bösartige Kommentare von Joyce über eine 16-jährige Freundin bei Facebook. Deren Freund soll daraufhin über das soziale Netzwerk Kontakt mit dem Täter aufgenommen und ihn mit der Ermordung von Joyce beauftragt haben. Zeugen sagten aus, der 15-Jährige habe für den Auftragsmord 150 Euro angeboten bekommen.
"Massive Verhaltensstörungen mit psychopathischen Tendenzen"
Neben der einjährigen Haft ordnete das Gericht drei Jahre Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an, davon ein Jahr auf Bewährung. Demnach leidet der Täter unter "massiven Verhaltensstörungen mit psychopathischen Tendenzen".
Während ihrer Facebook-Diskussionen soll das Trio laut dem Gericht auch darüber gesprochen haben, Joyces gesamte Familie zu ermorden. Weitere Zeugen sollen im Verfahren gegen die beiden mutmaßlichen Anstifter gehört werden, ein Termin für deren Prozess steht noch nicht fest. (afp)

11:36
Wow, dass der Täter jetzt ein ganzes Jahr weggesperrt wird und danach max. drei Jahre Rundumbetreueung erhält, wird den Eltern bestimmt über den schmerzhaften Verlust der Tochter hinweg helfen.
09:36
Bei unserer kuscheljustiz hätte er wahrscheinlich ein dickes "dududu" und 3,5 Sozialstunden im örtlichen Hallenbad bekommen.
Was für ein hirn- und sinnloser Blödsinn!!
Hat mehr Inhalt als dein Kommentar
Beispiel gefällig?
http://www.derwesten.de/staedte/gladbeck/bewaehrungsstrafe-viel-kritik-am-urteil-im-fall-kevin-in-gladbeck-id6086886.html
20:10
...........es geschah zwar nicht in der BRD, aber lebenslange Sicherungsverwahrung wäre hier angesagt, eine Wiederholungstat ist als wahrscheinlich anzunehmen!
"...eine Wiederholungstat ist als wahrscheinlich anzunehmen! "
Auf welcher Grundlage erfolgt denn diese fundierte Ferndiagnose?
Das erinnert mich an den Psychiater gestern in der "Aktuelle Stunde".
Erst kam die Richterin in den Niederlanden zu Wort. Diese sagte in ihrem Urteil, man habe kein Motiv für die Tat gefunden.
Und dann kam ein deutscher Psychiater der weder mit dem Verurteilten gesprochen hat noch bei der Gerichtsverhandlung war und erklärte uns das Motiv. Der junge Mann wollte von der Gruppe anerkannt werden. Da wusste der Psychologe obwohl der junge Mann sich zum Motiv nicht geäußert hat.