Das aktuelle Wetter NRW 13°C
Hygiene-Ampel

NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger

18.07.2012 | 19:19 Uhr
NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger
Ein Lebensmittelkontrolleur bei der Arbeit. Foto: dapd

Düsseldorf.   Eine bundesweite Hygiene-Ampel ist zwar vorerst gescheitert. Doch das Land NRW erhöht ab September dennoch den Druck auf Betriebe, die gegen Hygienevorschriften verstoßen. Sie sollen in einer neuen Datenbank im Internet veröffentlicht werden.

Die rot-grüne Landesregierung erhöht im Kampf gegen Schmuddelbetriebe in der Lebensmittelbranche den Druck. Von September an wird das Land eine zentrale Internet-Datenbank einrichten, in der Restaurants, Bäcker oder Metzger mit vollem Namen öffentlich genannt werden, sofern sie wegen Verstößen gegen Hygieneregeln oder Kennzeichnungsvorschriften mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro belegt wurden. „Die Verbraucher haben ein Recht auf gute und sichere Lebensmittel, deshalb ist es richtig, hier für Transparenz zu sorgen“, erklärte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) gegenüber der WAZ-Mediengruppe.

Möglich wird der „Internet-Pranger“ für Schmuddelbetriebe durch eine neue Rechtsgrundlage , die auf Bundesebene in Folge verschiedener Dioxin-Skandale geschaffen wurde. Bislang durften belangte Betriebe nicht öffentlich genannt werden. Nun ist das Land allerdings darauf angewiesen, dass die Kommunen die neue Datenbank mit Prüfergebnissen "füttern".

NRW fordert weiter bundesweite Hygiene-Ampel

Die Lebensmittelüberwachung liegt in der Verantwortung der Städte und Kreise. Bußgelder von 350 Euro werden in der Regel bei mittelschweren Vergehen verhängt. Zuletzt waren eklatante Hygiene-Verstöße einer Großbäckerei im Sauerland erst mit monatelanger Verzögerung der Landesregierung überhaupt bekannt gemacht worden. Wie lange Schmuddelbetriebe in der Datenbank gespeichert bleiben sollen, ist nach Angaben eines Ministeriumssprechers noch nicht entschieden.

Die neue Internet-Plattform ist eine Reaktion auf die vorerst gescheiterte bundesweite Einführung einer „Hygiene-Ampel“ für Sauberkeit in Gaststätten. Remmel forderte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) auf, nun zumindest interessierten Bundesländern die rechtssichere Einführung eines verpflichteten Gaststätten-Aushangs zu ermöglichen. „Dann können wir ein effektives System schaffen, bei dem die Verbraucher beim Besuch eines Restaurants erkennen können, wie die letzte Untersuchung ausgefallen ist“, sagte Remmel.

Eine Hygiene-Ampel auf freiwilliger Basis lehnt NRW indes ab. Dass ein solches System nicht funktioniere, sieht das Umweltministerium durch das „Smiley“-Symbol belegt, das 2007 eingeführt und lediglich 500 Mal vergeben wurde – angesichts von 90.000 Betrieben eine verschwindend geringe Teilnahmequote.

Tobias Blasius

Facebook
 
Kommentare
26.07.2012
10:15
NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger
von scouti | #20

Vor Jahren gab es mal zur "Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz", die jeder, der irgendetwas mit Lebensmitteln usw. macht, absolvieren muss, einen Schulungsfilm. Der Schulingsfilm hat die Hygiene in einer Küche sehr überspitzt dargestellt. Schweißtriefender Koch, mit Zigarette im Mund am Herd, mit Schniefnase und ohne Tempotaschentücher zur Hand. Krankmeldung?

Etwas drastisch aber deutlich. Dummerweise gibt es solche Betriebe wirklich. Aussen Hui, innen Pfui. Die Betriebe haben die Chance die Mängelliste abzuarbeiten, erst wenn bei der Nachkontrolle wieder oder immer noch Mängel da sind, gibt es den Eintrag in die Datenbank. Ein Bußgeld wird von einigen aus der Portokasse gezahlt und es geschieht nichts, der Kunde bekommt davon nichts mit.

PS.: Hier waren die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung sogar auf der Kirmes unterwegs und haben an den zumeist von Vereinen betriebenen Ausschankwagen die Nachweise der Reinigungsintervalle (Leitung etc.) geprüft.

25.07.2012
20:13
NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger
von buntspecht2 | #19

#1-3richtig nur der Betrieb sollte schon beim ersten mal erledigt sein wer seine Gäste der Gefahr der Vergiftung aussetzt hat keine schonfrist verdient

1 Antwort
NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger
von Codemancer | #19-1

Ich halte ein Three-Strikes-Modell für sinnvoller. Bei der ersten Auffälligkeit wars Unwissenheit, bei der zweiten Dummheit und bei der dritten Absicht.

23.07.2012
01:56
NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger
von svein.w | #18

Meine Meinung ist, dass es darauf ankommt, was am Ende der Gast auf den Teller bekommt. Dies kann man mit Sicherheit - durch regelmäßige anonyme Einkäufe - sehr gut und recht objektiv auf Keime und andere gesundheitsschädliche Stoffe überprüfen. Was nützt es z.b. wenn ein Betrieb sehr sauber und ordentlich aussieht aber irgendein Mitarbeiter aus "Spaß an der Freude", Frust oder so gerne mal "in die Suppe spuckt". Der weg alles überprüfen zu wollen ist zum einen; sehr aufwendig, erhöht alle Kosten, der Betreiber und die Gäste werden bevormundet, vermindert die Kreativität und führt nicht zwingend zum gewünschten Ziel.

20.07.2012
17:58
NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger
von mundm | #17

Ob die Datenbank gefüllt wird oder nicht, ob die Leute Internet haben oder nich, ob sie vor jedem Besuch in der Datenbank nachgucken oder nicht, ist alles VÖLLIG EGAL!

Alleine die Existenz einer solchen Datenbank, sowie die GEFAHR, dort gelistet werden zu können, WIRD zu besserer Hygiene führen, selbst bei weniger Kontrollen, denn nichts führchtet ein Geschäftsmann mehr, als wenn seine "dunklen Geheimnisse" an Tageslicht kommen.

Daher hat hier ausnahmsweise Rot/Grün einmal etwas richtiges getan ;-)

20.07.2012
07:28
NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger
von haltestelle | #16

Verstöße gegen Hygieneregeln? Ich hoffe, da wird dann auch das eine oder andere Krankenhaus angeprangert!

19.07.2012
17:18
NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger
von Loriazo | #15

Das der Endverbraucher durch eine solche Maßnahme besser geschützt sein soll, sehe ich da nicht.
Ich trage nicht ständig das Internet mit mir rum, wenn ich einkaufen gehe. Auch 2012 kenne ich noch genug Leut´s die gar kein Internet haben. Der Dönerladen an der Ecke mag ja alle hygienischen Vorschrifen beachten,aber was ist mit dem Lieferanten von dem Fleisch. Keine Ahnung wo das herkommt. Was ist mit den Lebensmitteln die nicht aus NRW kommen. Bei Restaurants hielt ich einen Aushang, gleich neben der Speise- und Getränkekarte am Eigangsbereich für wirkungsvoller. Datum der letzten Prüfung, festgstellte Mängel....

2 Antworten
NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger
von Murphy07 | #15-1

Jeder kann aber bevor er ausgehen will, im Internet lesen...die Zeit muß sein. Die Gesundheit ist mir wichtiger.....auf fr. Aigner kann man nämlich lange warten...sie vertritt die Linie der Lobbyisten und nicht die der Verbraucher.........

NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger
von joergel | #15-2

Die Funktion des Aushanges sollte die sogenannte Hygiene-Ampel erfüllen. Die ist gerade gescheitert:

"Die Einführung einer bundesweiten Hygiene-Ampel zur Sauberkeit in Gaststätten ist gescheitert. Wie das Bundesverbraucherministerium in Berlin erklärte, konnten die Länder nach monatelangem Tauziehen keine einheitliche Position finden.

Ohne gemeinsames Konzept der Länder könne der Bund aber keinen Rechtsrahmen für einheitliche Pflicht-Aushänge zu Kontrollergebnissen an Restauranttüren schaffen. Regelungen in den Ländern sollen aber weiterhin möglich sein."

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article108274259/Hygiene-Ampel-fuer-Gaststaetten-gescheitert.html

Deshalb versucht die NRW-Regierung den Alleingang mit dem Internet-Pranger. Der funktioniert aber nur wenn die Kommunen mitmachen. Das verspricht genau so wenig Ausssicht auf Erfolg, weil das Land den Kommunen die Teilnahme freistellt - und vor allem deren Aufwand zur Pflege der Datenbank nicht bezahlen will...

19.07.2012
16:54
@Frankfurter
von joergel | #14

Noch mehr Unsinn.

Hier geht es nicht um Leute die nicht erwischt werden, sondern um Leute die erwischt wurden. Natürlich kann jeder verlangen das nicht nur er öffentlich an den Pranger gestellt wird, sondern alle die erwischt wurden. Schon mal was vom Gleichheitsgrundsatz gehört? Grundgesetz Artikel 3, Absatz 1 ist da hilfreich...

Und es geht auch nicht um Leute die gar nicht erst in der Datenbank erscheinen, sondern um jene die schon drin stehen. Auf ewig können sie nicht dort aufgeführt sein. Spätestens wenn sie sich wieder über längere Zeit an die Hygienevorschriften gehalten haben, müssen sie aus der Datenbank gelöscht werden.

Dabei geht es um Datenpflege und nicht um Nachkontrollen. Das ist bei Datenbanken notwendig und kostet Personal, Zeit und Geld -und zwar das der Kommunen.

Sie haben soviel durcheinander gebracht, das sie selbst nichts mehr verstanden haben...

2 Antworten
NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger
von Catman55 | #14-1

Nicht Personen sondern Betriebe kommen an den "Pranger". Und das ist gut so. Gut für uns alle Verbraucher. Ich und viele andere hier können ihre Motive nicht nachvollziehen, weshalb sie Straftatenbegehende derart in Schutz nehmen?

NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger
von joergel | #14-2

Wer nimmt denn hier Straftatenbegehende in Schutz?

Ich rede von zusätzlichen Pflichten und Kosten die auf die Kommunen zukommen, wenn sie freiwillig Daten für die Datenbank des Landes NRW sammeln und pflegen.

Die Kommunen sollen die Datenbank schlließlich "füttern" und Datenpflege gehört dazu. Ich habe nur einige der dabei notwendigen Pflichten aufgezählt, denen sich offenbar niemand bewußt ist.

Manche Kommunen lagern das auf Privatfirmen aus. Andere Kommunen machen das selbst und benötigen dafür zusätzlich Personal und Zeitaufwand. Schulungen sind ebenfalls erforderlich. Das kostet nun mal Geld.

Das Land NRW stellt die Datenbank zur Verfügung und läßt sich für seine Verbraucherschutzmaßnahme feiern. Arbeit und Kosten haben andere.

Dazu kommt, dass viele Kommunen unter Haushaltrecht stehen - und gar keine freiwilligen Maßnahmen erbringen dürfen, erst recht keine zusätzlichen. Das kann also gar nicht funktionieren ohne Geld vom Land, was aber überhaupt nicht geplant ist...

19.07.2012
15:50
joergel | #11
von Frankfurter | #13

Das ist natürlich Unsinn.

Ich kann auch nicht klagen wenn ich zu schnell gefahren bin und ein Bußgeld zahlen muss, und 97 % der Autofahrer die zu schnell fahren nicht belangt werden.

Und wenn ein Betrieb überprüft wird und er bei der Nachkontrolle alles beseitigt hat kommt er erst gar nicht in die Datenbank. Und Nachkontrollen gab es schon immer. Also wird auch nichts teurer.

19.07.2012
15:36
NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger
von seew1 | #12

Bravo, ein Schritt in die richtige Richtung!

19.07.2012
14:28
NRW stellt Schmuddelbetriebe an den Internet-Pranger
von joergel | #11

Das Land stellt eine Internet-Datenbank zur Verfügung. Die Kommunen sollen sie "füttern". Natürlich rein auf freiwilliger Basis, niemand kann die Kommunen dazu zwingen. Das heißt manche werden es tun, manche nur teilweise, andere gar nicht.

Das soll dem Verbrauchen Transparenz bringen? Da warten wir doch mal ab, bis die ersten Klagen von Betrieben eingereicht werden, weil sie in der Datenbank erscheinen, ihr genau so beanstandeter Konkurent aber nicht.

Sowas hat nur Sinn wenn die Kommunen allumfassend ihre negativen Ordnungsamt-Prüfungen veröffentlichen und die Datenbank entsprechend gepflegt wird. Was wenn dort ein Betrieb erscheint, der längst wieder positiv überprüft wurde?

Das alles kostet Zeit und Geld, das die Kommunen nicht haben und das Land nicht erstattet. Ich denke das wird genau so ein totgeborenes Kind wie die Hygiene-Ampel...

Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/6894833/create

Umfrage
Die Ruhr-Wasserwerke rüsten beim Trinkwasser nach. Trinken Sie Leitungswasser?
 
Fotos und Videos
Das Samsung Galaxy S III
Bildgalerie
Smartphones
Sie haben Post
Bildgalerie
Briefzentrum Vogelheim
Neuheiten auf Elektronikmesse
Bildgalerie
Technik
Aus dem Ressort
Lidl ruft Gourmet-Schinken wegen Verletzungsgefahr zurück
Rückruf
Der Discounter Lidl ruft Katenschinken der Marke "Linessa" zurück. Es bestehe Verletzungsgefahr, weil Fremdkörper ins Produkt geraten sein könnten. Lidl warnt Kunden: Sie sollen den Schinken keinesfalls essen, sondern ihn zurückzugeben. Betroffen sind Packungen mit Mindesthaltbarkeitsdatum 30. Mai.
Tiefkühlwaren sollen Herkunftsbezeichnung tragen
Lebensmittelkennzeichnung
Verbraucher sollen künftig EU-weit auch bei gefrorenem Gemüse und Obst über die Herkunft informiert werden. Dies ist die Forderung der Verbraucherschutzminister ihrer Jahrestagung in Bad Nauheim. Verpflichtende Angaben zum Herkunftsland bestehen, anders als bei frischen Waren, derzeit nicht.