Das aktuelle Wetter NRW 16°C
Arbeitsrecht

Keine außerordentliche Kündigung bei Surfen auf Pornoseiten

03.01.2013 | 09:37 Uhr
Keine außerordentliche Kündigung bei Surfen auf Pornoseiten
Surfen auf Pornoseiten muss nicht zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Foto: Getty Images/iStockphoto

Frankfurt/Main.  Wenn ein Mitarbeiter am Dienstrechner Porno-Seiten aufruft, ist das noch kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Es entschied damit zugunsten eines Mannes, der sich zuvor jahrelang beim Surfen nichts hatte zu Schulden kommen lassen.

Arbeitgeber dürfen nicht immer mit einer außerordentlichen Kündigung reagieren, wenn Beschäftigte trotz eines Verbots vom Arbeitsplatz aus privat im Internet surfen. Zumindest bei Mitarbeitern, die seit Jahren "beanstandungsfrei" gearbeitet hätten, sei eine Abmahnung ausreichend und erforderlich, entschied das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen: 2 AZR 186/11).

In dem Fall, auf den der Frankfurter Bund-Verlag hinweist, hatte der Kläger innerhalb eines Monats wiederholt Pornoseiten im Internet aufgerufen. Daraufhin kündigte das beklagte Unternehmen außerordentlich und hilfsweise ordentlich, da jegliche private Internetnutzung im Betrieb verboten war.

Hintergrund
Warum erfolgen Kündigungen oft vor Weihnachten ?

„Eine Riesensauerei“, sagen Arbeitnehmer, „dass Arbeitgeber oft noch zum Jahresende Kündigungen aussprechen – und so den Mitarbeitern das Weihnachtsfest vermiesen.“ Das geschehe nicht aus Gemeinheit, „sondern hat oft ganz sachliche Gründe“, sagt der Spezialist im Arbeitsrecht, Arndt Kempgens.

Laut Urteil war allerdings allein das Herunterladen pornografischer Bilder kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Vielmehr hätte der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen und dem Kläger damit die Chance geben müssen, sein Verhalten zu ändern.

Auch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung kassierten die Richter, da diese sozial nicht gerechtfertigt war. (dapd)

Facebook
Kommentare
04.01.2013
19:37
Blockierter Kommentar.
Name von Moderation entfernt | #6

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

04.01.2013
11:17
Keine außerordentliche Kündigung bei Surfen auf Pornoseiten
von eisenkopf | #5

@4

Haha, daran habe ich auch gerade gedacht. Das läuft dann garantiert ähnlich ab: die ******* ermittelt, das Fernsehen kommt und man ist raus. Dann gibts kein Pardon.

http://www.derwesten.de/staedte/essen/neonazi-saengerin-soll-aus-karnevalsverein-in-essen-kupferdreh-fliegen-id7443957.html

Davon mal abgesehen: bis auf wenige öffentlichkeitswirksame Urteile hat der Arbeitgeger vor dem Arbeitsgericht immer schlechte Karten.

04.01.2013
09:15
Wie wohl entschieden worden wäre...
von ALB1988m5 | #4

, wenn es sich bspw. um eine NPD-Seite gehandelt hätte?

03.01.2013
14:34
Richtig so
von PeschelsErben | #3

Ich finde das nur richtig. Warum soll man keine Pornoseiten besuchen dürfen? Sind ja keine Seiten mit verbotenem Inhalt.
Natürich blebt da die Frage nach der Moral. DENN der gute Deutsche hat immer zu arbeiten und seine Pflicht zu tun. Der darf nicht mal eben Privat surfen.

Finde es richtig, dass die fristlose Kündigung nicht in Ordnung ist.

03.01.2013
14:30
...
von sebas | #2


#1 Was ist an diesem Urteil denn so furchtbar verwunderlich?

Privates Surfen im Büro ist doch weit verbreitet.

Und auf irgendwelchen "Sex-Seiten" ist doch jeder von uns schon mal gelandet, nicht wahr!?





03.01.2013
13:05
Keine außerordentliche Kündigung bei Surfen auf Pornoseiten
von trickflyer | #1

manchmal wundert man sich schon.der richter war wohl kegelbruder oder so.

Umfrage
Mit dem Streit um den Taksim-Platz in Istanbul haben sich Proteste in der ganzen Türkei entzündet. Würden Sie derzeit in die Türkei reisen?
 
Fotos und Videos
Jungfernflug des A350
Bildgalerie
Luftfahrt
Das neue BMW 4er Coupé
Bildgalerie
Auto
3D-Druck hilft LMD
Bildgalerie
Technik
Die Spiele-Neuheiten der E3
Bildgalerie
Messe
Aus dem Ressort
Unternehmensberatung sucht neuen Messe-Chef in Essen
Messe Essen
Die Unternehmensberatung Kienbaum sucht zurzeit in Essen per Annonce und im Internet nach einem neuen Messechef bzw. einer neuen Messechefin. Schon im September soll der Stadtrat den neuen Chef aus drei, vier Kandidaten auswählen. Die Politik hingegen diskutiert letzte Änderungen am (Um-)Bauplan.
Verfahren gegen Promi-Makler Bräkmann - Commerzbank im Fokus
Justiz
Die Geschäftspraktiken des einst schillernden Immobilienmaklers Thomas Bäkmann beschäftigen die Gerichte. Dabei rückt die Commerzbank Hagen in den Fokus.