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Heizen im August – Vermieter müssen Anlagen einschalten

Heizen im August – Vermieter müssen Anlagen einschalten

Weil der August ungewöhnlich kalt ist, beginnt die Heizperiode in diesem Jahr in vielen Haushalten deutlich früher. Nach dem Mietrecht muss niemand in seiner Wohnung frieren. Vermieter müssen eine „Wohlfühltemperatur“ von 20 bis 22 Grad sicherstellen und die Heizanlage auch im Sommer einschalten.

Essen. 

Der Sommer macht seit Wochen Pause. In den Wohnungen und Büros ist es mitten im August unangenehm kalt geworden. Doch frieren muss – zumindest laut Mietrecht – niemand. Die Vermieter sind verpflichtet, tagsüber Temperaturen von 20 bis 22 Grad in Wohnräumen zu gewährleisten.

„Die Heizzeit, die am 1. Oktober beginnt, gibt es eigentlich gar nicht mehr“, sagt Werner Weskamp, Geschäftsführer von Haus & Grund Ruhr in Essen. Er geht davon aus, dass die Hauseigentümer in diesem kalten August die Heizungsanlagen einschalten, sofern sie ohnehin nicht das Jahr über laufen. „Wenn die Außentemperatur mehrere Tage unter 20 Grad bleibt, kühlen die Wohnungen aus“, weiß Weskamp.

Mietminderung bei Kälte ist möglich

Um die per DIN-Norm definierte „Wohlfühltemperatur“ von 20 bis 22 Grad zu erreichen, kommt man in diesem August nicht ohne Heizung aus. In den Nachtstunden zwischen 23 und 6 Uhr muss der Vermieter dagegen nur sicherstellen, dass die 18-Grad-Marke nicht unterschritten wird. „Das gilt unabhängig von der Heizperiode und den Regelungen im Mietvertrag“, betont Silke Gottschalk vom Deutschen Mieterbund NRW.

Fällt die Quecksilbersäule in der Wohnung unter diese Minimalwerte, können die Mieter die Miete mindern. „Um wie viel, hängt vom Einzelfall ab“, sagt Gottschalk und weist darauf hin, dass frierenden Mietern durch eine Klage vor Gericht auch nicht geholfen sei, auch wenn ein Eilverfahren möglich ist. Die Mieterbund-Sprecherin rät deshalb dazu, das Einvernehmen mit dem Vermieter zu suchen.

Viele Mieter schrecken allerdings im Hinblick auf die Kosten davor zurück, die Heizung bereits im August anzustellen. Der aktuelle Betriebskostenspiegel des Mieterbundes gibt ihnen recht. Danach zahlen Mieter in NRW für die Heizung im Schnitt 1,10 Euro pro Quadratmeter. Das sind 14 Cent mehr als im Vorjahr und 23 Cent mehr als 2012. Für den Kostenauftrieb macht der Mieterbund steigende Energiepreise und kältere Wintermonate verantwortlich.

Gaspreise stabil, Heizöl günstiger

Dennoch könnte Verbrauchern aktuell die Entscheidung leichter fallen, das Heizungsventil aufzudrehen. „Seit zwei Jahren haben wir stabile Gaspreise. In diesem Herbst wird es kaum Preisanpassungen geben“, sagt Florian Krüger vom Vergleichsportal Verivox.

Und die Heizölkunden profitieren in der anlaufenden Heizperiode vom Rohölpreis, der trotz zahlreicher internationaler Krisen in den letzten Wochen sank. „In diesen Tagen ist es günstig, Heizöl zu kaufen“, heißt es beim Portal esy­oil.de. Danach war der Heizölpreis am 19. August mit 77,36 Euro für 100 Liter und 2320,80 Euro für 3000 Liter auf den vorläufigen Tiefpunkt gesunken.