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Pflicht zu Klarnamen bei Facebook landet vor Gericht

04.01.2013 | 12:09 Uhr
Pflicht zu Klarnamen bei Facebook landet vor Gericht
Foto: dapd

Kiel.   Der Streit um den Zwang zur Verwendung von Klarnamen bei Facebook landet jetzt vor Gericht. Die schleswig-holsteinische Datenschutzbehörde will erreichen, dass Facebook-Nutzer ihre Profile auch mit Pseudonymen anlegen dürfen. Facebook wehrt sich dagegen.

Im Streit zwischen Datenschützern und Facebook um den Klarnamenzwang des Online-Netzwerks muss jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig eine Entscheidung treffen. Facebook hat Widerspruch gegen eine Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingelegt und die Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs beantragt. "Wir sind jetzt vom Verwaltungsgericht zu einer Stellungnahme aufgefordert worden", sagte der Datenschützer Thilo Weichert am Freitag.

Das ULD hatte Facebook in einer Anordnung Mitte Dezember eine Frist von zwei Wochen gesetzt und gefordert, dass sich alle Nutzer aus Schleswig-Holstein auch unter einem Pseudonym registrieren können. Die Klarnamenpolitik von Facebook verstoße gegen das deutsche Telemediengesetz. Facebook konterte damals, es liege in der Hand der Dienstleister, Geschäftsbedingungen bezüglich Anonymität festzulegen. "Wir sind der Ansicht, dass die Verfügungen vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder sind."

"Wir werden jetzt eine sehr ausführliche und ins Detail gehende rechtliche Stellungnahme abgeben", sagte Weichert. "Dann gehe ich davon aus, dass sehr zeitnah eine erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts getroffen wird." (dpa)

Facebook
Kommentare
05.01.2013
16:35
@Schorlemme | #2
von vaikl2 | #3

Um mal den völlig falschen Tenor des dpa-/WAZ-Artikels zu korrigieren: Hier klagt Fratzenbuch gegen die legitime Anwendung deutschen Rechts. Telemediengesetz §13 (6): "Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist."

Es geht also nicht darum, irgendwelche Fakeprofile zu erfinden, weil man der völlig irrigen Ansicht ist, Verträge mit FB wären nix "reelles", sondern um das Abschmettern dieser Versuche von FB, deutsches Recht zu ignorieren bzw. auszuhebeln.

Wie weit FB seine User und andere Menschen schon mit seiner ignoranten, laxen und dummen Rechtsauslegung "infiziert" hat, sieht man leider überall im Netz an vielen gleichlautenden Kommentaren wie #1.

04.01.2013
20:43
Pflicht zu Klarnamen bei Facebook landet vor Gericht
von Schorlemme | #2

Facebook ist doch eine private Firma, und wer mit den Nutzungsvereinbarungen nicht einverstanden ist, muss sich doch dort nicht anmelden. Facebook ist doch nicht so wie essen und trinken, oder wie Strom und Gas zum überleben wichtig.
Wenn man Zb, ein De Mail-Adresse möchte muss man sich per Postident ausweisen. Freiwillig.
Ansonsten gebe ich bonafide Recht. Ich habe so einen komischen (Fantasie)Familiennamen gewählt das ich dauernd Freundschaftsanfragen aus Südamerika erhalte. ;-))

04.01.2013
16:22
Pflicht zu Klarnamen bei Facebook landet vor Gericht
von bonafide | #1

wo ist das Problem
Mit ein wenig Phantasie gibt es dann eben einen Sau Sack, einen Klaus Maus, eine Gitte Titte usw.....wer verarscht werden will wird verarscht. So einfach kann es sein.
Die Werbewirtschaft wird es nicht danken..die wünschen sicher Klarnamen, richtige Altesangeben, ein echtes Geschlecht......
Für social Networks sollte sich jeder einen "Daten Avatar" zulegen und es werden eine ganze Menge Leute dumm gucken. Ich versteh sowie so nicht, warum viele Menschen Industriegebote oder-forderungen für bare Münze nehmen.

Bei mir bekommt jeder die Daten die will....für die Richtigkeit übenehme ich allerdings keinen Gewähr, Ausnahme sind hoheitliche Dinge oder es geht um echte reelle Verträge. Dann gibt es was echtes.

Also...wegen so einen Kram geht man nicht vor Gericht sondern lässt seine Phnatsie spielen und bastelt sich eine Datensatz.
Trau keinen Formular das du nicht selbst falsch ausfüllen kannst..so sollte es korrekt sein.

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