Veröffentlicht inRegion

Darf ein Blitzer-Auto im Halteverbot stehen?

Darf ein Blitzer-Auto im Halteverbot stehen?

Die Radarwagen der Stadt sind_0--656x240.jpg
Foto: WAZ FotoPool
Ein grauer VW Caddy steht im absoluten Halteverbot. Es ist nicht irgendein Auto — es gehört dem Kreis Unna. Es ist das Blitzer-Mobil, mit dem die Behörde kontrolliert, ob sich alle an die Geschwindigkeit halten. Und der Wagen steht dort, wo andere ein Knöllchen bekommen. Ist das erlaubt?

Schwerte. 

Darf ein Blitzer im Halteverbot stehen? Oder heiligt der Zweck nicht die Mittel? Meist sind Halteverbote ja nicht ohne Grund eingerichtet, etwa in der Nähe vor Haltestellen von Schulbussen. In Schwerte blitzt der Kreis Unna aus einem VW Caddy — und postiert den Wagen gerne im Halteverbot. Dürfen die das?

Geblitzt wird an der Schwerter Ostberger Straße, weil sich in diesem Bereich das Friedrich-Bährens-Gymnasium befindet. Schulen und Kindergärten gehören zu den bevorzugten Messstellen, an denen der Kreis tätig wird. Dafür muss der Blitzer-Wagen nah an die Schule — wo es häufig ein Halteverbot gibt. Wenn eine Messstelle sich im Halteverbot befände, müsse man abwägen, wie Thomas Brötzmann von der Bußgeldstelle des Kreises erläutert.

Immer in Abstimmung mit der Stadt

Bedeutet: Ja, die Fahrzeuge mit den mobilen Messstationen dürfen per Ausnahmegenehmigung auch dort stehen, wo andere Fahrzeuge ein dickes Knöllchen bekommen würden, so Thomas Brötzmann. Letztlich darf der Kreis aber nur dort Fahrzeuge im Halteverbot platzieren, wo auch die jeweilige Stadt zugestimmt hat, erklärt er weiter. Und das träfe für die Ostberger Straße zu. „Wir machen so etwas auf keinen Fall eigenmächtig“, betont der Sachgebietsleiter der Bußgeldstelle.

Kreis und Polizei handeln Messstellen aus

Die rund 220 Messstellen im Kreis Unna werden jährlich mit der Polizei auf Basis der Unfallzahlen ausgehandelt. Nach Rücksprache mit der Polizei blitzt der Kreis auch weiterhin nur an besonders gefährdeten Stellen. Auch wenn im vergangenen Jahr die Rechtslage in diesem Bereich geändert wurde und die Kommunen mittlerweile überall dort messen dürfen, wo ihrer Ansicht nach gerast wird.