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Bürger müssen selbst auf Lärmschutz klagen

Bürger müssen selbst auf Lärmschutz klagen

Die rund 700 Meter lange Lärmschutzwand in Vonderort schirmt Anwohner nicht ausreichend gegen den Krach vorbeifahrender Züge ab. Das haben jetzt Messungen der Stadt Bottrop ergeben.

„Trotz einer Minderung der Pegel werden insbesondere im Nachtzeitraum weiterhin Immissionen verursacht, die die Gesundheit gefährden können“, informierte die Verwaltung kürzlich die Mitglieder im Bottroper Ratsausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz.

Die Lärmbelästigung durch die Bahn im Bottroper Stadtteil Vonderort, direkt an der Stadtgrenze zu Oberhausen, ist seit weit mehr als zehn Jahren ein Dauerthema für Anwohner, Rathaus und Politik. Kein Jahr verging seitdem ohne Beratung darüber, was gegen den dauernden Bahnlärm zu tun sei. Anlass für die erneute Debatte ist nun die Forderung der Vonderorter Bürgerinitiative „Schienenlärm“, die Deutsche Bahn AG wegen der Überschreitung der Lärmwerte zu verklagen. In der Pflicht sehen die Anwohner dabei die Stadt selbst.

„Es liegt in Vonderort weiterhin eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung durch den Schienenlärm vor“, begründete Marianne de Byl als Vertreterin der Initiative ihre Forderung. Klagen können aus Sicht der Juristen im Bottroper Rathaus aber nur Anwohner, da städtische Grundstücke vom Lärm nicht betroffen sind.