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Noch kein Urteil im Klinik-Streit

05.02.2010 | 18:19 Uhr

Wesel. Die Entscheidung wegen der Fördergelder für das Marien-Hospital fällt in drei Wochen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wird erst in drei Wochen über die Höhe der Bauförderung für das Marien-Hospital Wesel und das St.-Willibrord-Spital Emmerich-Rees entscheiden. Während des gestrigen Anhörungstermins begründeten Vertreter der Holding „Pro Homine”, zu der die beiden Krankenhäuser gehören, ihre Klage gegen die Düsseldorfer Bezirksregierung.

Die Kliniken sehen sich durch das Bauförderungsprogramm des Landes benachteiligt. Demzufolge erhalten seit 2008 zuerst solche Kliniken Zuschüsse, die in der Vergangenheit nur selten oder auch gar keine Fördergelder beantragt hatten. Hintergrund der Klage ist die Umstellung der Förderung von Einzelprojekten auf eine Pauschalförderung. Hier gibt es entgegengesetzte Auffassungen bei der Bewertung von Abschreibungsdaten und Förderkennziffern zwischen den Krankenhäusern und dem Land.

Gleichheitsgrundsatz

Nach Auffassung der Kliniken verletzt das Verfahren den Gleichheitsgrundsatz, so Heinrich Schnieders, Sprecher des Klinikverbundes. Beklagte vor Gericht ist nicht das Land, sondern die Bezirksregierung, da sie über die Förderung zu entscheiden hat.

Von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes hängt für das Weseler Marien-Hospital beispielweise die Finanzierung des Baus der Kardiologie mit einer Bausumme von 7,7 Millionen Euro und die Fassadenerneuerung ab.

Christoph Girschik

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