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Gericht

Bewährungsstrafe für sexuellen Missbrauch

19.01.2010 | 19:14 Uhr

Wesel. Warum der 54-Jährige es getan hat, dafür hat er keine Erklärung. Es sei ein Alptraum für ihn, sasgt er. Kurz nach der Tat, die sich an einem Tag im Juni 2008 ereignete, hat Dirk M. (Name geändert) ein Geständnis abgelegt.

Auch gestern, als er sich wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes vor dem Schöffengericht zu verantworten hatte, räumte er die Vorwürfe ohne Umschweife ein. Das hatte er bereits im Vorfeld angedeutet. Somit war der Junge erst gar nicht vorgeladen worden, war seine Aussage nicht notwendig.

Bei dem Opfer handelt es sich um den Sohn einer Bekannten des Angeklagten, mit der er seit 2006 ein Verhältnis hatte. Sie lebten zusammen, trennten sich aber ein Jahr später. Der Kontakt riss nicht ab. Und so kam der Junge, damals zwölf Jahre alt, im Juni 2008 nach der Schule in die Wohnung des Angeklagten. Per SMS hatte ihn Dirk M. dazu aufgefordert. Warum er dem Jungen die Hose und die Unterhose auszog, ihn am Penis berührte und sich selbst befriedigte, konnte er dem Gericht nicht erklären. Nein, zu Jungen fühle er sich nicht hingezogen. Er selbst sei als Kind vergewaltigt worden.

Der Staatsanwalt und das Schöffengericht hielten ihm das Geständnis zugute. Vorbestraft ist der 54-Jährige nicht. Aus diesem Grund ging der Staatsanwalt davon aus, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelte. Die Spätfolgen für den Jungen, mit dem der Angeklagte noch heute Kontakt hat, seien nicht abzusehen. Der Täter habe mit der Schuld, die er durch seine Handlungen auf sich geladen hat, zu leben, meinte der Vertreter der Anklage.

Wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes unter 14 Jahren verhängte das Schöffengericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Bleibt er in den nächsten vier Jahren straffrei, muss er sie nicht absitzen. Zudem hat er 500 Euro an den Kinderschutzbund zu überweisen.

Michael Turek

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