Baumfällen im Garten ist erlaubt - mit Einschränkungen
11.03.2010 | 14:36 Uhr 2010-03-11T14:36:00+0100
Am Niederrhein. Ein erweitertes Fällverbot von Bäumen hat für Verwirrung unter Gartenbesitzern und Kleingärtnern gesorgt: Wann dürfen Hobbygärtner in ihren privaten Gärten denn nun Bäume fällen? Die Antwort: laut Naturschutzgesetz das ganze Jahr hindurch. Aber es gibt Ausnahmen.
Wie viele Hobbygärtner ist Marco H. (Name geändert) aus Wesel verunsichert. „Ich will jetzt noch eine Douglasie in meinem Garten fällen. Ich habe gelesen, dass das Fällen von Bäumen eigentlich nach dem 1. März verboten ist, jetzt aber doch wieder etwas anderes gilt.“
Die Verwirrung unter Gartenbesitzern und Kleingärtnern hat einen Grund: Nach der neuen bundesweiten Regelung in § 39 Absatz 5 des Bundes Naturschutzgesetzes wurde ein Fällverbot von Bäumen aus Gründen des Vogelschutzes erweitert. Nach der bisherigen Auslegung des Bundesumweltministeriums (BMU) waren von dem Fällverbot zwischen dem 1. März und dem 31. September nur erwerbswirtschaftliche Flächen im Wald und im Gartenbau ausgenommen. Danach durften auch Gärtner in Privat- und Kleingärten ab dem 1. März keine Säge mehr am Baumstamm ansetzen.
Regelung wurde entschärft
Ein Vorstoß aus Düsseldorf hat diese Regelung jetzt entschärft. Dr. Martin Woike, Abteilungsleiter Forst im Umweltministerium NRW, drängte beim Bundesumweltministerium in Berlin darauf, die Auslegung des Gesetzes weiter zu fassen - und hatte Erfolg. Seit einer Woche gilt nach Mitteilung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz des Landes NRW: „Nicht nur Bäume, die im Gartenbau erwerbswirtschaftlich genutzt werden, sondern auch Bäume in Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und auf Friedhöfen fallen nicht unter das zeitlich befristete Fällverbot.“
Im Klartext: Hobbygärtner dürfen nach dem Naturschutzgesetz das ganze Jahr hindurch Bäume in ihrem privaten Garten fällen.
Es gilt allerdings eine Einschränkung: Wenn es sich um einen Horstbaum handelt, also Vögel in den Zweigen brüten, darf der Baum nicht gefällt werden. Sondergenehmigungen erteilen die Kommunen, wenn Bruchgefahr von dem Baum ausgeht.
Wer die Säge ansetzt, muss außerdem die Baumschutzsatzung der Kommune beachten. Danach dürfen beispielsweise in Wesel keine Bäume mit einem Umfang von über 100 Zentimetern gefällt werden. Weil die Stadt Hamminkeln und die Gemeinden Schermbeck und Hünxe keine Baumschutzsatzungen aufgestellt haben, gilt diese Einschränkung dort nicht. In diesen Kommunen können jedoch besonders wertvolle Einzelbäume unter Schutz gestellt werden.
Hecke während der Brutsaison der Vögel nicht roden
Für Hecken gilt die bekannte Regelung: Die Gärtner dürfen ihren Hecken das ganze Jahr über einen sogenannten Formschnitt geben. Verboten ist es, die Hecke während der Brutsaison der Vögel zu roden.
Das Fällverbot ab 1. März gilt somit nur noch für landschaftspflegerische Arbeiten außerhalb von Parks, privaten Grundstücken und der Forstwirtschaft. Wenn beispielsweise die ASG Wesel, die Lineg oder der Landschaftsverband zur Pflege der Wege oder der Gewässerufer Bäume fällen wollen, muss dies vor dem Monat März oder nach dem Monat September geschehen.
Nur in diesem Jahr gibt es auch dabei eine Ausnahme: Wegen der kalten Witterung gilt das Fällverbot erst ab dem 15. März. Dr. Martin Woike: „Ich sehe die Schwierigkeit, dass wegen des Wetters nicht alle Maßnahmen termingerecht durchgeführt werden konnten.“
23:19
Nach der bisherigen Auslegung des Bundesumweltministeriums (BMU) waren von dem Fällverbot zwischen dem 1. März und dem 31. September nur erwerbswirtschaftliche Flächen im Wald und im Gartenbau ausgenommen.
Soso der 31. September? Idioten!
17:09
mich würde mal die Quelle dieser Info interessieren, im Bundesnaturschutzgesetz kann ich diese Ausnahmeregelung leider nicht finden ???
07:56
Wenn überhaupt, dann der Kreis Wesel und nicht die Stadt Wesel, da der Kreis für die anderen Kommunen zuständig ist.
06:44
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22:22
@#2 - Kumunen -> Inselgruppe im Pazifik??
18:27
Wie schön, dass man jetzt auch am 31. September zur Säge greifen darf!
14:14
Warum stellt sich die Stadt Wesel vor die Kumunen und entscheidet gegen die Baumschutzsatzungen und entscheidet welche Bäume gefällt werden dürfen und welche nicht. Da hilft mir die Stadt Haminkeln nicht, die den Baumschutzsatzung nicht haben.
07:10
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