Sozialgeld gestrichen wegen Abwrackprämie
07.09.2009 | 12:59 Uhr 2009-09-07T12:59:00+0200
Dinslaken. Die Abwrackprämie wird auf das Einkommen angerechnet. Das musste eine 33-Jährige aus Dinslaken feststellen. Die Frau bezieht wegen ihres geringen Einkommens zusätzlich Hartz IV. Nun zahlen ihr die Behörden in den kommenden Monaten je 350 Euro weniger aus.
Da staunte eine 33-jährige Dinslakenerin nicht schlecht, als sie am 15. August das Schreiben der Arge im Briefkasten fand. Weil sich die Frau, die aufgrund ihres geringen Einkommens zusätzlich Hartz IV erhält, die Abwrackprämie auszahlen ließ, wurde ihr das Sozialgeld gestrichen. Dass die Abwrackprämie auf das Einkommen angerechnet würde, damit hatte die 33-jährige Frau nicht gerechnet. Rund 350 Euro weniger im Monat hat die allein erziehende Mutter deswegen nun – und das tut weh.
Vorher informiert
Dabei hatte sie sich vor dem Kauf ihres günstigen Dacias als Ersatz für die 13 Jahre alte Vorgänger-Rostlaube extra schlau gemacht: Die Abwrackprämie werde nicht auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet, habe man ihr damals sowohl bei der Arge als auch bei der Arbeitsagentur versichert, so die Frau. „Sonst hätte ich mir den Wagen nicht gekauft”.
Doch es kam anders: Im Juli wurde die Abwrackprämie bewilligt, im August die Sozialleistung gestrichen – sechs bis sieben Monate soll die Frau nun auf das Geld verzichten.
"Die Weisungslage ist eindeutig"
Dass die Regelung bei Kunden auf wenig Begeisterung stößt, kann Michael Müller, Bereichsleiter für die Leistungsgewährung bei der Arge Kreis Wesel, verstehen. Dennoch hätten die Kollegen in Dinslaken nicht anders entscheiden können: „Die Weisungslage ist da eindeutig”, sagt er.
Lange Zeit sei die Anrechnung der Abwrackprämie strittig gewesen, doch im Juli habe das Landessozialgericht NRW entschieden, dass die Abwrackprämie als Einkommen angerechnet wird.
10:31
Ich frage mich, wovon Hartz IV-Empfänger einen Neuwagen bezahlen können.
Irgend etwas läuft doch wohl in Deutschland völlig verkehrt.
Normalverdiener können sich keinen Neuwagen leisten aber Hartz IV-Empfänger.
Da fragt man sich doch mittlerweile wirklich warum überhaupt noch arbeiten geht.
20:40
wenn die Frau Geld für ein neues Auto hat ( oder Geld für die Raten ) dann braucht sie auch kein Hartz4
14:23
Die Frau geht für einen Sklavenlohn arbeiten!
Sie bekommt ergänzende Hilfe von der Hartzbude.
Wer arbeitet bekommt auch einen Kredit evtl. Bürgen die Eltern pp.
Greift mal nicht die Opfer von HARTZ und der GAS-GERD-BANDE an, hier sollte man besser den Gesetzgeber (SPD pp) angreifen.
DAS BSHG, ALG und ALHI war bedeutend besser als die Verbrechergesetze von HARTZ und der GAS-GERD-BANDE!!!
12:41
@ dieverliererin:
Wenn Sie jemand wegen Ihres Lebensstils (Beziehung o. Ä.) angreift, würde ich das einfach ignorieren. Wie gesagt, es geht niemanden etwas an.
Zu Ihrem Auto: Einen Gebrauchten bekommt man auch mit Garantie, insofern ist dies eine faule Ausrede. Auch kann man Gebrauchtfahrzeuge auf Kredit kaufen. Ich verstehe nur nicht, seit wann Leuten, die ergänzende Sozialleistungen beziehen, Kredite erhalten.
10:34
Wenn die Abwrackprämie auf das Sozialgeld angerechnet wird, stellt sich die Frage, wann das Finanzamt auf die Idee kommt, für die Prämie noch Einkommenssteuer nachzufordern...
10:22
Dann legen Sie doch Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein.
Begründung:
§ 11 Abs 3 Nr 1 a SGB II
§ 1 Absatz 1 Nr. 2 ALG II-V
Die Einnahme Umwqeltprämie dient nicht unmittelbar dem Ziel den Lebensunterhalt sicherzustellen. Das ist ja auch nicht die Intention der Umweltzrprämie. Intention der Umweltprämie ist es die Umwelt zu schonen, Feinstaubwerte gem. EU-Richtlinie zu minimieren und Arbeitsplätze in der Autoindustrioe zu sichern - nicht den Hartz IV-Empfängern ein Lebensunterhaltssicherndes Einkommen durch den Verkauf einen wertlosen Autos zu sichern! Zudem wird der Arbeitslose nicht so günstig beeinflusst, dass er keine Leistungen zum LU mehr benötigt. Er gibt ein Auto mit der Intention ab ein günstiges neues mit besseren Umweltwerten finanzieren zu können. Zudem fließt ihm das Geld nie zu. Zwar ist es eine Einnahme in Geldeswert, aber die beiden Rechtsgrundlagen entziehen die Anrechenbarkeit!
Ich wähle nicht die Linken, sehe aber in diesem Handeln der ARGEn eine offensichtlich legitime, aber illegale Haushaltskonsolidierungsmaßnahme. Zumal man ja über Schonvermögen verfügen darf.
Wenn man das Gesetz nach der Intention des Gesetzgebers auslegt, dürfte die Prämie NICHT als ANRECHENBARES EINKOMMEN berücksichtigt werden.
Tipp: Das kostenlose Klageverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht durchziehen! Wenn die Politik Gesetze macht, muss Sie auch bis zum Ende denken und nicht bei 50% aufhören, weil schon weider Wochenende ist oder eine Feier ansteht.
09:55
Die Entscheidung ist völlig richtig. Wer auf Kosten der Allgemeinheit lebt, muss auch bereit sein, sich einzuschränken. Dazu gehört auch der Verzicht auf ein Auto.
09:16
Setzt euch gegen die Verbrechergesetze von HARTZ zur wehr, die sind sowieso nur ******* und Sozialstaatsfeindlich. Von dem Hungersklavengeld kann keiner leben... Es ist schon ganz gut, dass in der SPD endlich die GAS - GERD - BANDE abgesegt wird! Schade nur, dass keiner auf die Straße geht im Sinne des GG Artikel 20 Abs. 4, um gegen die asozialen und neoliberalen Verbrechergesetze vor zu gehen!!!
HARTZ IST EIN TODESKAMPF AUF RATEN!!!
(AUSBEUTEN UND ENTSORGEN)
HARTZ und die anderen neoliberalen Reformen (ERSATZLOSE STREICHUNGEN IM SOZIALNETZ / WILKÜRLICHE KÜRZUNGEN IM SOZIALNETZ) müssen alle zurück genommen werden, dafür sollte man auf die Straße gehen, wie schon ober erwähnt... !!!
08:32
# 17 die verliererin.
ich empfehle Ihnen,gehen sie zum Anwalt. Die darf die Abwrackprämie nicht auf Hartz 4 anrechnen. Gestern ist in diesem Fall ein Grundsatzurteil gefällt worden. Wehren Sie sich.
Und allen anderen Dummschwätzern gebe ich einen guten Rat: Betet das Ihr nie in die Verlegenheit von Hartz 4 kommt. !
08:25
Deutsches SPD-Schweinesystem bekämpfen - auf allen Ebenen !