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Lohndumping bei Kik die Regel, nicht die Ausnahme?

29.10.2007 | 16:29 Uhr

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi verschärft ihre Vorwürfe gegenüber dem Textildiscounter Kik, der zur Tengelmanngruppe gehört. Lohndumping sei die Regel, nicht die Ausnahme. Das bezeugt eine ehemalige Mitarbeiterin des Lohnbüros.

Lohndumping ist bei dem Textildiscounter KIK, der zur Tengelmanngruppe gehört, offensichtlich kein Einzelfall. Nachdem die NRZ mehrfach über Betroffene aus Filialen aus Speldorf und Styrum berichtet hatte und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Lohndumpings stellte, nahm gestern eine ehemalige Beschäftigte des Unternehmens Stellung, die mehrere Moante lang in der Lohnbuchhaltung von KIK gearbeitet hatte.

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KIK weist die Vorwürfe zurück

KIK-Rechtfertigung: Aushilfslöhne seien Nettolöhne. Verdi-Chefin nennt das "Kappes".

KIK verteidigt sein von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi angeprangertes Verhalten in einer schriftlichen Stellungnahme an die NRZ. „Wir bitten zu beachten, dass unsere Aushilfslöhne Nettolöhne sind. Den Vorwurf, wird würden zum Teil weniger als die Hälfte des Tariflohnes zahlen, weisen wir daher entschieden zurück. KIK hält sich mit seiner Lohnpolitik an Recht und Gesetz.” Bei Kontrollen habe es bislang noch keine Beanstandungen gegeben. Für Verdi-Bezriksgeschäftsfürherin Henrike Greven ist diese Rechtfertigung schlicht „Kappes”. Brutto und netto spiele dabei keinerlei Rolle. Aushilfslöhne seien schließlich immer netto. Auch im Mutterkonzern sei man sich keiner Schuld bewusst, wie Greven von einem Treffen mit Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub erzählt. „Die arbeiten doch nur nebenbei”, soll Haub gesagt haben.” Greven rechnet damit, dass es in drei bis vier Monaten zu einem klärenden Arbeitsgerichtsprozess kommt.

„Lohndumping ist bei KIK in allen Filialen vom Norden bis zum Süden und vom Osten bis zum Westen üblich”, versichert die Frau, die namentlich nicht genannt werden möchte. Geringfügig Beschäftigte erhielten unabhängig von ihrer Ausbildung 4,25 bis maximal 6 Euro. Der Tariflohn beträgt derzeit 12,30 Euro. Liegt der gezahlte Lohn mehr als ein Drittel unter dem Tariflohn - das wären 8,21 Euro - ist dies gesetzeswidrig und gillt dies als sittenwidrig. Die Beschäftigten, die sich Hilfe suchend an die Gewerkschaften wandten, haben bislang noch keine Repressalien erleiden müssen. Allerdings wurden einer Frau im vergangernen Monat nach Gutsherrnart 30 Stunden gestrichen. Ob ein Zusammenhang besteht, ist noch unklar, da ein solches Verhalten nicht ungewöhnlich sei.

Durch öffentlichen Druck möchte Verdi-Bezirksgeschäftsführerin Henrike Greven auch negativen Auswirkungen auf die Beschäftigten entgegenwirken. Sie sieht schon positive Wrikungen: so suche Kik inzwischen per Stellenanzeige Verkaufskräfte, die sozialversicherungspflichtig eingestellt werden sollen, und einigen Beschäftigten seien inzwischen Verträge mit einem Stundenlohn von 7,50 Euro angeboten worden. „Das ist nicht die Welt, aber schon ein Anfang”, meint Greven.

Steffen TOST

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