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Meldegesetz

Stadt Menden will nicht mit Daten der Bürger Handel treiben

08.07.2012 | 18:42 Uhr
Stadt Menden will nicht mit Daten der Bürger Handel treiben
Bürgermeister Volker Fleige. Foto: Birgit Kalle

Menden.   Menden will sich gegen die umstrittene Änderung des Meldegesetzes wehren, das Adresshändlern Zugang zu persönlichen Daten der Bürgern geben soll. Bügermeister Fleige sieht es als Aufgabe der Kommunen, die Bürger vor Spam zu schützen. Offen bleibt, ob es am Ende nur ein symbolischer Schritt ist.

Die Stadt Menden will sich gegen die umstrittene Änderung des Meldegesetzes wehren, das Adresshändlern besseren Zugang zu persönlichen Daten der Bürgern geben soll. Das befürwortet jedenfalls Bürgermeister Volker Fleige: „Die Stadtverwaltung wird dem Rat vorschlagen, auf dieses ,Geschäft’ zu verzichten und sich damit selber zu binden.” Ob sich Menden aber im Fall der Fälle wirklich gegen das Bundesgesetz wehren könnte oder ob es nur ein symbolischer Schritt wäre, ist ungewiss, daher sagt auch Fleige: „Im Augenblick sehe ich es als Setzen eines Zeichens.“

Das Gesetz, das vom Bundestag am Abend des EM-Halbfinales Deutschland-Italien von nur wenigen Parlamentariern beschlossen wurde, muss nun noch den Bundesrat passieren. Die Opposition, die über die Länderkammer Einfluss nehmen kann, hat Widerstand angekündigt . Fleige hofft, dass das Gesetz dann den Städten Handlungs- und Entscheidungsspielraum gebe: „Wir werden alle mit Spam-Mails , Werbung und ähnlichem ,zugemüllt‘. Da müssen Kommunen nicht noch Vorschub leisten, sondern sollten die Bürger davor schützen.”

Mit den Daten der Bürger soll kein Handel getrieben werden

Die Haltung wird Lothar Oesten freuen. Der Barger, der im Jahr 2004 selbst parteiloser Bürgermeisterkandidat war, hatte sich ebenso wie weitere Bürger hilfesuchend an Fleige gewandt: „Ich denke, dass es keinem Mendener Bürger recht sein kann, wenn die Verwaltung persönliche Daten der Bürger an Adresshändler oder Werbetreibende verkaufen kann.” Dies gelte auch dann, wenn der Adresshändler bereits über bestimmte Daten verfüge, und sie nun mit Hilfe der Stadt auf aktuellen Stand bringen könne. Oft sei unklar, woher die Adressen kämen. Da Fragen wie diese immer wichtiger würden, so Oesten, solle die Stadt auf ihrer Internetseite offensiv einen Datenschutzbeauftragten benennen, an den sich die Bürger mit ihren Fragen wenden könnten.

Bürgermeister Volker Fleige indes lässt auch die Aussicht, dass die Stadt Gebühren für Auskünfte an Adresshändler erheben darf, nicht zum Befürworter der Gesetzes-Neufassung werden. „Jede Einnahmequelle ist zunächst einmal verlockend. Aber mit den Daten der Bürger als Kommune Handel zu treiben, jagt mir Schauer über den Rücken”, sagte er gegenüber der WAZ Mediengruppe.

 

HINTERGRUND:

Laut Paragraf 44 des neuen Meldegesetzes wird bundeseinheitlich geregelt, wie Private (Adresshändler etc.) auf Daten von kommunalen Melderegistern zurückgreifen können: etwa Namen, Doktorgrad, aktuelle Anschriften. Das ist zum Teil auch heute schon möglich.

Wenn Firmen schon Daten haben, nützt künftig auch kein Umzug. Das Meldeamt soll Auskunft über die neue Adresse geben müssen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf stand, dass die Bürger ausdrücklich ihre Zustimmung zur Weitergabe von Daten geben müssen.

Nun ist nur eine Widerspruchregelung verankert: Der Bürger muss also ausdrücklich Nein sagen. Aber auch das nützt nichts, wenn schon einmal erfasste Daten von Adresshändlern oder ähnliche nur auf den neuesten Stand gebracht werden sollen.

Michael Koch

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Kommentare
09.07.2012
16:18
Stadt Menden will nicht mit Daten der Bürger Handel treiben
von wohlzufrieden | #1

Diesem Bürgermeister gebührt ein Orden. Leider läuft er aber eher in Gefahr, nach beliebter Manier vom Amtsarzt für unzurechnungsfähig erklärt zu werden...

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