Essen kann Anmietung durch Graue Wölfe kaum verhindern
09.02.2012 | 07:48 Uhr 2012-02-09T07:48:00+0100
Essen. Rechtsextreme „Graue Wölfe“ und andere Extremisten unterm städtischen Dach – kann man das nicht verhindern? Das städtische Rechtsamt hat’s geprüft und meint: eher nicht. Laut Parteiengesetz muss sich die Stadt als Träger der öffentlichen Gewalt gegenüber allen Parteien strikt neutral verhalten.
Die einen hetzen gegen Amerikaner und Juden, die anderen gegen Homosexuelle und Zuwanderer – schlimm genug. Aber muss die Stadt solchen Extremisten eigentlich auch noch eine Bühne für ihre Verschwörungstheorien und Tiraden bieten? Diese Frage stellte sich im November vergangenen Jahres, als die rechtsextremen türkischen „Grauen Wölfe“ zum Stelldichein in die Grugahalle riefen. Oberbürgermeister Reinhard Paß wollte es genau wissen: Könnte man solchen Gruppen die Anmietung städtischer Immobilien versagen?
Die Antwort, die Ulrich Kutsch vom städtischen Rechtsamt dieser Tage an den OB zurückreichte, dürfte diesem kaum gefallen, denn unterm Strich steht da ein „Nein“. Wenn auch eines mit manchem Wenn und Aber.
Es besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang
So gibt es für Einwohner in Essen grundsätzlich einen Rechtsanspruch, die öffentlichen Einrichtungen der Stadt auch zu nutzen. Selbst gegenüber Auswärtigen besteht ein so genannter „Kontrahierungszwang“, also die rechtliche Verpflichtung, einen Vertrag zu schließen, wenn die jeweilige Einrichtung grundsätzlich dafür geschaffen wurde, auch Ortsfremde zu Veranstaltungen anzulocken.
Die NPD im Schmetterlingsbau an der Norbertstraße? Auch das wäre auf den ersten Blick nicht zu verhindern, denn laut Parteiengesetz muss sich die Stadt als Träger der öffentlichen Gewalt gegenüber allen Parteien strikt neutral verhalten. Will sagen: Wenn SPD oder CDU zum Parteitag städtische Einrichtungen buchen können, dann dürfen es extremistische Parteien genauso – solange die jeweilige Partei nicht verboten ist.
Rat kann keine Verfassungswidrigkeit einstufen
Da mögen Paß und Co. noch so entsetzt auf den Verfassungsschutzbericht verweisen, wo die Feindbilder der „Grauen Wölfe“ ausführlich beschrieben werden: „Der Rat einer Gemeinde oder deren (Ober-)Bürgermeister ist gehindert, eine Partei aus eigener Zuständigkeit als verfassungswidrig einzustufen und aus diesem Grund von der Benutzung gemeindlicher Einrichtungen auszuschließen“, schreibt Jurist Kutsch, und Ähnliches gelte eben auch für alle anderen politischen Gruppierungen.
Kein Wenn? Kein Aber? Doch doch: Die Stadt könnte politische Veranstaltungen aller Art ausschließen, müsste dann aber auch die anderen Parteien abweisen. Auch ließe sich ein verweigerter Mietvertrag damit begründen, dass die Veranstaltung „in einer dem Veranstalter zurechenbaren Weise zur Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten genutzt wird“, wie es in dem der NRZ vorliegenden Vermerk des Rechtsamtes heißt.
Prozessrisiko schwingt immer mit
Allerdings müssten sich solche solche Befürchtungen auf konkret nachgewiesene Tatsachen stützen. Eine bloße Vermutung à la „Das weiß doch jeder, dass die Dreck am Stecken haben“ reicht keineswegs aus. Vielleicht tut’s eine Klausel im Mietvertrag, wonach man Sachschäden vom Pächter begleiten lässt, vielleicht die Auflage, eine Haftpflichtversicherung zu verlangen.
Doch wenn die Extremisten haftpflichtversichert sind, was dann? Immer schwingt ein Prozessrisiko mit – und im Extremfall womöglich die Pflicht Schadensersatz zu zahlen, an Volksverhetzer aller Art. Schreckliche Vorstellung.
Alle sind gleich - aus der NRW-Gemeindeordnung
§ 8 Gemeindliche Einrichtungen und Lasten
(2) Alle Einwohner einer Gemeinde sind im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen...
Parteiengesetz
§ 5 Gleichbehandlung
(1) Wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt, sollen alle Parteien gleichbehandelt werden.
19:04
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19:10
Bei meinem früheren Arbeitsgeber, einem Hotelbetrieb, war dies ganz einfach - wenn Gäste kamen, die wir nicht haben wollten, wurde einfach gesagt, wir seinen ausgebucht, der Konferenzraum sei belegt, könne aufgrund von irgendwelchen Arbeiten nicht genutzt werden, etc. Wer will denn nachweisen, dass dies nicht so ist? Es gab einfach die Anweisung, bei entsprechenden Anfragen so zu reagieren. Natürlich gab es das nirgendwo schriftlich, aber dennoch hielten sich alle an diese Abmachung. Es war übrigens ein sehr großes, internationales Messe- und Tagungshotel gehobener Kategorie in Düsseldorf (nicht das nun jemand denkt, es sei eine Pension gewesen, wo eh niemand genauer hinschaut). Wenn man etwas flexibel ist, geht vieles. Aber wenn man als Beamter auch starr wie ein Beamter arbeitet…..
Sie wollen doch wohl nicht, dass sich Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst nicht an Gesetze halten, oder?
Das Mauscheln fällt eben etwas schwerer, wenn man nicht in der Privatwirtschaft ist. Ich fürchte, das müssen wir alle akzeptieren, wenn wir gleichzeitig möglichst weitreichende Transparenz und Einblick in jede Akte verlangen (Stichwort Informationsfreiheitsgesetz).
Außerdem ist es wohl auch deutlich leichter, zu behaupten, es seien alle Zimmer eines Hotels belegt, als die Grugahalle sei ausgebucht. Vor die Grugahalle muss man sich nur hinstellen und sieht, ob da drin tatsächlich etwas passiert...
17:39
kowhalski, vielleicht opponiert die Die Linke NRW nicht gegen die türkischen Rechtsextremen weil sie eins gemeinsam haben. Den Hass gegen Israel.
Nicht umsonst spricht man im Zusammenhang mit der SED, von rot lackierten Faschisten
17:32
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17:13
Sind denn die rechtsextremen Bozkurt eine in Deutschland zugelassene Partei?
13:36
Der türkisch geprägte Neofaschismus der Grauen Wölfe scheint linksgrün opportun zu sein.
13:19
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12:45
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12:42
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12:40
Dann soll doch bitte die Antifa und Volker Beck zu "Gegenprotesten" aufrufen, so wie sie es auch bei 50 ProKöln Demonstranten getan haben. Oder sind die etwa gefährlicher als tausende rechtsextremer Türken?