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Silvester

Tipps der Polizei

29.12.2008 | 14:44 Uhr

Gas- und Schreckschusswaffen nicht zum Verschießen von Signalraketen benutzen

Die Polizei warnt zum Jahresende ausdrücklich davor, Gas- und Schreckschusswaffen, zum Beispiel zum Verschießen von Signalraketen, beim Silvesterfeuerwerk zu benutzen. „Viele Waffenbesitzer wissen nicht, dass sie damit ordnungswidrig oder sogar strafbar handeln”, sagte Polizeipräsident Rolf Cebin heute. Das dafür nach dem Waffengesetz fällige Bußgeld ist mit Sicherheit besser in ein zuverlässiges Silvesterfeuerwerk oder in die Silvesterparty investiert. Auch wer einen so genannten „Kleinen Waffenschein” zum Führen einer Schreckschusspistole besitzt, ist nicht berechtigt, damit zu schießen. „Im dicht besiedelten Stadtgebiet ist auch das Schießen auf dem eigenen Grundstück unzulässig. Es kann nämlich nicht sichergestellt werden, dass die pyrotechnische Munition in Nachbarsgarten oder auf seinem Balkon landet", warnt Cebin. Wer außerhalb des eigenen Grundstücks Silvestermunition verschießt oder gegen das Waffengesetz verstößt, riskiert eine Strafanzeige. Natürlich ist auch das Schießen von Balkonen oder aus Fenstern verboten. Waffenbesitzer dürfen außerdem ihre Schreckschusspistolen nicht zu öffentlichen Silvesterfeiern mitnehmen. Rolf Cebin: „Die Duisburger Polizei geht gerade in der Silvesternacht konsequent gegen alle vor, die sich nicht an die gültigen Gesetze halten."

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