Schwarzfahrer wollte nur pünktlich zu seiner Strafe
07.01.2010 | 08:00 Uhr 2010-01-07T08:00:00+0100Es gibt Angeklagte, die sind entweder erschreckend naiv oder ungeheuer dreist. Die beiden möglichen Varianten bot auch der Fall eines 19-jährigen Hüttenheimers, der sich wegen Beförderungserschleichung vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten musste.
An einem schönen Juli-Tag des Jahres 2009 war er um 8.22 Uhr in einer Bahn der Linie 903 erwischt worden. Sein Ticket galt allerdings erst ab 9 Uhr. „Ich gebe die Tat ja auch zu”, meinte der junge Mann. Und trug eine vermeintlich gute Entschuldigung vor: Er habe eben nicht zu spät kommen wollen, weil er doch an diesem Tag Termin zur Ableistung von Arbeitsstunden gehabt habe. Genau die hatte ihm das Gericht im Januar aufgebrummt – wegen Beförderungserschleichung! Auf die Idee, zusätzlich eine Karte zu ziehen, war der Hartz-IV-Empfänger offenbar nicht gekommen.
Die Strafrichterin fand das wenig originell. Zumal der Angeklagte bereits mehrfach wegen solcher Vergehen in Erscheinung getreten war. Weitere Verurteilungen wegen Diebstahls und Bedrohung und ein Drogendelikt zierten sein Vorstrafenregister.
Angesichts der Tatsache, dass der 19-Jährige bereits verheiratet ist und seine Ehefrau der Geburt eines gemeinsamen Kindes entgegensieht, sah nicht einmal der Vertreter der Jugendgerichtshilfe Anlass dazu, den Angeklagten noch als Jugendlichen mit Reifeverzögerung zu behandeln. Die Strafrichterin sprach das Urteil denn auch nach Erwachsenenstrafrecht und brummte dem Wiederholungstäter eine Geldstrafe von 300 Euro (30 Tagessätze zu je 10 Euro) auf. Der Verurteilte gab sich reichlich kleinlaut: „Es wird nicht wieder vorkommen.” Da darf man wohl wirklich gespant sein.

10:29
Damit wir uns nicht missverstehen: Vorsätzliches Schwarzfahren ist Betrug an der Allgemeinheit.
Daran beisst die Maus keinen Faden ab.
Welche Bestrafung dafür notwendig ist, darüber kann man diskutieren.
02:16
Das geht nur mit Schulbescheinigung und ohne Schulden bei der DVG
Aber egal ich wollte eig nur mal zeigen das es eben nicht so einfach ist wie viele immer annehmen.
Deswegen regen mich diese verdammten Vorurteile einfach auf...
23:32
Bin da kein Experte und im Internet sollte man auch nicht zuviel von sich preisgeben, aber soweit ich informiert bin, gilt bis 18 noch die Schulpflicht.
Du könntest also für 27,65 € einen Monat mit Schokoticket rumfahren .. sicher kein richtiger Trost, aber Gerechtigkeit gibt es nichtmal im Kino.
20:17
Ah ja 4,60 war ja sogar noch der Kinder Preis sry.. bin wegen der Anzeigen lange nicht gefahren
Die 290 ist das was von der Hilfe zum Leben(HZL?) die ich vom Jugendamt bekomme abzüglich der nebenkosten für die Wohnung. Und mein Betreuer meint es gibt keine Abteilung die das Zahlt weder beim Jugendamt noch bei der Arge es sei denn ich bin in einer deren Maßnahmen.
16:39
#7 Joscha: Woher stammen die 290.-? Bezahlung der Praktikantenstelle, Bafög, Hartz IV? Falls die Praktikumsstelle nicht entlohnt wird, auf jeden Fall einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung gestellt?
15:03
@Joscha Scherder
Ein 4er-Ticket zu 4,60€?
Oder ist ein Kurzstrecken 4er-Ticket zu 4,70€ gemeint?
Aber dann kommt man damit nicht von Hochfeld bis nach Dinslaken.
14:00
Faire Preise?
Ich bin 17 Jahre alt und hab auch mehrere Anzeigen wegen Beförderungserschleichung...
Warum?
Ich wohne in Duisburg Hochfeld und bekomme ca 290€ Monatlich zum leben..
Da ich allerdings ein Praktikum in Dinslaken machen muss (wie es das Jugendamt will) müsste ich folglich jeden zweiten Tag ein 4er Ticket â 4,60€ Kaufen.
Wenn ich nicht hingehe flieg ich aus der Wohnung
Fahre ich schwarz krieg ich nochmehr Anzeigen
Kauf ich mir ein Ticket hab ich so gut wie nichtsmehr zum Leben.
So nun sagt mir mal was ich tun soll
Ihr habt doch so den Megaplan für alles.
Ich will ne vernünftige und durchdachte Lösung haben!
Urteilt niemals über andere Menschen wenn ihr nicht wisst welche hintergründe hinter Ihren Taten stecken!
13:40
Gespant darf man also sein? Ist der Autor nebenher Zerspaner, oder wie!? Sorry, musste sein :)
Der Schwarzfahrer scheint etwas unreif im Birnchen zu sein. Schwarzfahren ok, Kavaliersdelikt. Darf einmal vorkommen, dann nie wieder, sonst wird es nur teuer und ärgerlich, das weiß jawohl jeder.
Aber man muss doch wissen wie genau nach solchen Menschen die eine Fahrkarte haben die ab 9 Uhr gilt gesucht wird im ÖPNV zwischen 7 und 9 Uhr.
Naja, mein Beileid hat er der Ärmste. Mit 19 verheiratet plus Kind, dann folgt mit 21 die Scheidung und der Auftritt bei Peter Zwegat oder bei der Supernanny falls er bis dahin noch nicht geschieden ist.
13:20
Ich würde das auch als ein Urteil ohne Augenmaß sehen. Und auch der ************* hätte sich besser die süffisante Kommentierung verkniffen. Oder gilt in dubio pro reo nicht für Schwarzfahrer?
12:26
Da der ÖPNV ohnehin zum großen Teil subventioniert wird und zur Daseinsvorsorge gehört, sollte der Nulltarif eingeführt werden. Damit entfielen einmal die Kosten für die unnötigen Kontrollen und Strafverfolgungen wären folglich überflüssig. Abgesehen davon, dass das was dieser z. B. in Duisburg leistet, die erhobenen Fahrpreise in keiner Weise rechtfertigt.