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Prozess Isenberg contra Klinikum verliert sich in Nebensächlichkeiten

25.08.2008 | 19:18 Uhr

JUSTIZ. Vor dem Landgericht stritten die Parteien gestern um Kleinkram. Dabei liegt man rund 800 000 Euro auseinander. Urteil fällt im November.

Seine Klage hat wenig Aussicht auf Erfolg: Reinhard Isenberg

Der Zivilprozess, in dem sich Reinhard Isenberg, Ex-Geschäftsführer des Klinikums, und sein früherer Arbeitgeber vor dem Landgericht gegenüberstehen, verlor sich am gestrigen zweiten Tag der mündlichen Hauptverhandlung in Kämpfen auf Nebenkriegsschauplätzen. Unter Bezugnahme auf den in den vergangenen drei Monaten reichlich gewechselten Schriftverkehr stritten die Parteien um den Verkaufswert von Dienstwagen, den Wertverlust und um Zinsverluste.

Zudem wird plötzlich die Gültigkeit des Geschäftsführervertrages Isenbergs angezweifelt, da er vom Aufsichtsrat nicht genehmigt worden sei. Ein Argument, dass die Richter erkennbar kalt ließ: Faktisch hätten sich beide Parteien nach dem Vertrag, dessen Folgen nun umstritten sind, gerichtet.

Solche juristischen Spitzfindigkeiten wirken angesichts der Kernforderungen beinahe lächerlich. Der im September 2007 fristlos gekündigte Isenberg verklagte die Klinikum Duisburg GmbH und die Städtische Seniorenheime GmbH auf Lohnfortzahlung bis zum September 2009 und verlangt 427 000 Euro. Die Gegenseite steht dagegen auf dem Standpunkt, Isenberg habe Jahre lang unrechtmäßig zu viel Geld bezogen und fordert 388 000 Euro Schadenersatz.

Erneut verstieg sich Isenbergs Anwältin gestern zu Vorwürfen, der Aufsichtsrat des Klinikums sei seiner Kontrollfunktion nicht gerecht geworden. Mag sein. Doch die Erklärung, was das an der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der von Isenberg kassierten Gelder ändern soll, blieb sie letztlich schuldig.

Acht Wochen haben die Parteien nun noch einmal Zeit, Schriftsätze auszutauschen. Die 3. Kammer für Handelssachen will das Urteil am 17. November verkünden. (bm)

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