Falsche Freunde nach der Scheidung
12.04.2012 | 18:56 Uhr 2012-04-12T18:56:00+0200
Duisburg-Hamborn. Wegen Besitzes,Erwerb und Verkauf von Drogen verurteilte das Hamborner Schöffengericht eine Duisburgerin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.
Wegen Besitzes,Erwerb und Verkauf von Drogen verurteilte das Hamborner Schöffengericht eine Duisburgerin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.
Die 47-Jährigehat in zwei Jahren mehrfach Drogen von einem Dealer-Pärchen in Hamborn gekauft und konsumiert, gestand sie vor Gericht.
Seit ihrer Scheidung 2001 ist die kinderlose Frau bereits süchtig. Mit Tränen in den Augen erklärte sie vor Gericht, die Scheidung habe ihr schwer zugesetzt. In Gesellschaft falscher Freunde habe sie im Alter von 36 Jahren zum ersten Mal Heroin geraucht, später auch gespritzt. Immer wieder griff sie zu Drogen, auch wenn es einige drogenfreie Phasen gab und sie seit 2004 in einem Methadon-Programm war. Der Tod eines Bruders, ein Schlaganfall eines weiteren Bruders und der Tod der Mutter vor wenigen Jahren haben ihr zusätzlich zugesetzt und sie sei wieder rückfällig geworden. Seit 2010 kaufte sie dann wiederholt Heroin bei den Eheleuten, meist kleinere Mengen. Die Häufigkeit der Einkäufe richtete sich je nach finanzieller Lage der Arbeitslosen.
Die Drogenabhängige war in den vergangenen 14 Jahren bereits mehrfach straffällig worden, darunter auch wegen Besitzes von Drogen, kleinerer Diebstähle, Trunkenheit am Steuer und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zum Zeitpunkt des aktuellen Falls stand die Frau unter zwei Bewährungsstrafen.
Ein Gutachter bescheinigte der Frau eine verminderte Schuldfähigkeit wegen einer dissozialer Persönlichkeitsstörung und depressiver Züge. Während der Verhandlung blickte die Frau hilfesuchend zu ihrem Verteidiger, wirkte abwesend, brachte Daten durcheinander und hatte unentwegt Tränen in den Augen. Als ein Kunde des Paares aussagte,er habe von der Angeklagten auch Drogen gekauft, weinte sie und bestritt die Vorwürfe.
Sie habe ihm lediglich mal ausgeholfen, sagte sie unter Tränen. Der Mann sagte aus, ihm gegenüber habe sie erklärt, sie müsse dealen, um sich eigenes Heroin leisten zu können. Der Richter legte eine stationäre Entziehungstherapie als Auflage fest, da die Verurteilte bisher noch keine Therapie gemacht habe.
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