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Kindergärtnerin erdrosselt

Lebenslange Haft für Heizungsbauer

13.10.2009 | 17:00 Uhr

Düsseldorf. "Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt." Noch während Richter Rudolf Wolff das vorlas, war aus dem voll besetzten Zuschauerbereich im Gerichtssaal leise ein befriedigtes „Ja!” zu hören: Der Stiefvater des Opfers machte seiner Erleichterung Luft

Ob der Angeklagte (32) das hörte? Gesehen hat er nichts, denn er zeigte dem Publikum wie immer die kalte Schulter, starrte von der seitlichen Anklagebank nach vorn. Beim Urteil zeigte er keine Regung.

Dass er am 24. September 2008 seine Ex-Freundin, eine Kindergärtnerin (32), mit dem Riemen ihrer Handtasche erwürgte, hatte der Heizungsbauer früh gestanden. Doch lange suchte das Gericht nach dem Warum - wichtig für die Frage, ob es die Tat als Mord oder Totschlag wertete.

Das Opfer konnte sich nicht wehren

Angeklagter und Opfer waren ein Paar gewesen, wollten heiraten. Doch als sie erfuhr, dass er eine neue Liebe hatte, trennten sie sich. Monate später tauchte er wieder auf.

Nach Überzeugung des Gerichts hat er sie bei seinem Besuch heimtückisch ermordet: Sie ließ sich auf dem Sofa von ihm massieren. Er saß auf ihrem Po. Dann nahm er den Taschenriemen, legte ihn von hinten um ihren Hals und zog zu, bis sie starb.

Mit Angriff nicht gerechnet

Weil sie mit einem Angriff nicht rechnete, sich nicht wehren konnte, habe er ihre Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt.

Die Verteidiger hatten erklärt, das Ex-Paar habe gestritten, sie habe ihn aus enttäuschter Liebe mit Beleidigungen provoziert. Das Gericht befand, das entspreche nicht ihrer Persönlichkeit.

Revision angekündigt

Die Kammer hielt es für wahrscheinlich, dass er sie tötete, um der neuen Freundin zu gefallen, die er „über alles liebte”. In Briefen habe er sie „Göttin” und „Fee” genannt. Um sie ganz für sich zu gewinnen, habe er Geld gebraucht. Vor der Tat hatte er angekündigt, abends hätten sie Geld, er werde seinen Kredit verlängern lassen. Nach der Tat hob er mit der EC-Karte des Opfers 2000 Euro ab.

Das Gericht folgte mit dem Urteil Staatsanwalt und Nebenkläger. Der Stiefvater des Opfers reagierte auf das Urteil mit Genugtuung: „Ich bin erleichtert, dass der weg ist.” Die Verteidiger, die sieben Jahre Haft gefordert hatten, erklärten: „Wir werden wohl Revision einlegen.”

Katharina Rüth

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