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Halbes Jahr Haft für Bonbon-Dieb aus Düsseldorf

05.02.2010 | 12:22 Uhr
Halbes Jahr Haft für Bonbon-Dieb aus Düsseldorf

Düsseldorf. Sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung - solch eine Strafe gibt es an deutschen Gerichten meist für erhebliche Straftaten, für Gewalt oder bei großem Schaden. Ein Düsseldorfer Versicherungsfachwirt (39) muss nun so lange ins Gefängnis, weil er Lakritz-Bonbons und Geburtstagskarten stahl.

Ein 39-jähriger Versicherungsfachwirt aus Düsseldorf muss sechs Monate ins Gefängnis. Weil er ein Dieb ist. Seine Beute: Eine  Packung Lakritz-Dragees für 5,69 Euro nahm er am 19. April 2009 in einem Derendorfer Kaufhaus an sich, Geburtstagskarten für insgesamt 9,75 Euro steckte er am 8. Mai 2009 in einem City-Kaufhaus ein.

Ein Ladendieb aus Düsseldorf muss ein halbes Jahr ins Gefängnis.

Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht räumte der Angeklagte die Vorwürfe jetzt gleich ein. Eine Begründung dafür konnte er aber nicht liefern: „Ich weiß auch nicht, warum ich das getan habe. Ich hätte es nicht nötig gehabt.” Er verdient gut in seinem Job. Auch lebt er in geregelten Verhältnissen: Mit seiner langjährigen Freundin wohnt er zusammen, ist mit ihr verlobt.

Geregelte Verhältnisse, aber 16 Vorstrafen

Sein Vorstrafen-Register liest sich allerdings fast wie ein Roman: Es enthält insgesamt 16 Eintragungen. Seit er 20 Jahre alt ist, stand er mehrfach wegen Diebstahls, auch wegen Sachbeschädigung, Drogendelikten und viele Male wegen Fahrens ohne Führerschein vor Gericht.

Nach Geldstrafen erhielt er zuletzt zwei Bewährungsstrafen. Die Strafe erneut zur Bewährung auszusetzen, dazu sah der Richter keine Möglichkeit: „Es ist nicht davon auszugehen, dass er aus einem solchen Urteil eine Lehre ziehen würde”, erklärte er. Und schickte den Unbelehrbaren ins Gefängnis.

Katharina Rüth

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