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Prozess

Großmutter (86) getreten

08.06.2012 | 16:21 Uhr
Großmutter (86) getreten

Düsseldorf. Der Enkel war seit seiner Jugend schwierig und machte Probleme. Trotzdem hielt seine Großmutter immer zu ihm. Doch als er mehrfach gegen sie handgreiflich wurde, zog die 86-Jährige einen Schlussstrich, zeigte ihn an. Der junge Mann (23) wurde jetzt wegen räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Sachbeschädigung zu anderthalb Jahren Haft verurteilt.

Er hatte der Großmutter den Fernseher gestohlen, um ihn für 150 Euro zu verkaufen. Er reagierte auf Vorwürfen damit, dass er sie gegen die Hüfte trat. Und als sie ihm 20 Euro verweigerte, gab er ihr eine Ohrfeige. Als er mal 70 Euro für eine Fahrt zu einem Fußballspiel in Dortmund wollte, weigerte sie sich auch, holte ihren Vermieter zu Hilfe. Trotzdem forderte er wenigstens 20 Euro, schubste sie so, dass sie gegen die Schrankwand stieß. Obwohl sie ihm dann 20 Euro gab, zerschmiss er zum Dank ihre Kaffeemaschine.

Das Amtsgericht hatte den 23-Jährigen zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. In der Berufung hoffte er jetzt auf eine geringere Strafe mit Bewährung. Die Taten räumte er alle ein: „Es tut mir sehr leid!“ Seine Großmutter besuche ihn wieder in der Haft. Die alte Dame wollte auch nicht mehr gegen ihn aussagen: „Ich sage nix!“ Er solle nur nicht mehr zu ihr kommen: „Er soll mich in Ruhe lassen.“

Gegeneinander ausgespielt

Sein Anwalt führte ins Feld, dass sich sein Mandant nach einer ersten Jugendstrafe wegen Kindesmissbrauchs selbst um Therapie bemüht hat. Auch jetzt habe er sich selbst darum gekümmert, in eine Wohngruppe aufgenommen zu werden, wolle eine Lehre machen.

Ein ehemaliger Therapeut und ein Gutachter erklärten, er sei von Mutter und Großmutter erzogen worden, die aber nicht gut zusammenarbeiteten. So habe er sie gegeneinander ausspielen können, nie Strafe erfahren.

Für die hat die Justiz nun gesorgt. Schon seit elf Monaten sitzt er in Haft. Das Landgericht reduzierte die Strafe auf anderthalb Jahre und setzte den jungen Mann zunächst auf freien Fuß. Vor Freude darüber kamen dem die Tränen. Er wird aber zumindest noch einen Teil der Reststrafe absitzen müssen. Denn Bewährung gab es nicht.

Von Katharina Rüth

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