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Gefährlicher Liebeswahn

15.10.2007 | 20:31 Uhr

GERICHT. Stalker stach auf Ehemann seiner Angebeteten ein. Prozess wegen versuchten Totschlags.

Er hielt es für die große Liebe - und war davon überzeugt, dass sie seine Gefühle teilte. Doch es war alles nur Einbildung - die in einer gefährlichen Bluttat endete: Als der Ehemann der Angebeteten ihn zur Rede stellen wollte, stach der Liebeskranke mit einem Messer zu, verfehlte um ein Haar Herz und Lunge. Seit gestern steht der 36-Jährige wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht. Weil sein Liebeswahn als krankhaft eingeschätzt wird, geht es um seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie.

Die junge Frau (26), die mit ihrem Mann (34) einen Kiosk betrieb, war die Nachstellungen des unerwünschten Verehrers leid. Er gestand ihr immer wieder seine Liebe, lachte nur, wenn sie ihn wegschickte.

An der Wohnung geklingelt

Als sie einmal drohte, ihren Mann einzuschalten, habe er ein Messer hervorgeholt, von Töten gesprochen, berichtete die 26-Jährige. Sie habe das erst nicht ernst genommen. Als er aber an ihrer Wohnung klingelte, in ihrer Abwesenheit mit ihrer Schwägerin sprach, bat sie doch ihren Mann um Hilfe. Der versuchte mit seiner Schwester und deren Mann den 36-Jährigen zur Rede zu stellen.

Sie gingen am Abend des 19. November zu seiner Wohnung an der Knechtstedenstraße, baten zum Gespräch nach draußen. Dort soll der Angesprochene plötzlich zugestochen haben, er traf den Mann seiner vermeintlichen Liebhaberin zwischen den Rippen und im Bauch, den anderen Mann an der Schulter. Der Ehemann war tagelang in Lebensgefahr, leidet bis heute an den Folgen.

Kommunikation durch geheime Zeichen

Der Beschuldigte schwieg gestern. Seine Sicht der Geschichte kennt das Gericht nur durch seine Angaben bei der Polizei. Sein Verhalten sei "ganz normal" gewesen, erinnerte sich die Vernehmungsbeamtin. Merkwürdig war ihr nur die angebliche Liebesgeschichte vorgekommen: "Da hatte er sich wohl verrannt".

Er habe behauptet, ein Verhältnis mit der Frau zu haben. Geküsst hätten sie sich nicht, aber nur, weil sie beobachtet und abgehört werde. Sie hätten sich durch Zeichen verständigt: Wenn sie einen Zopf trug, habe das bedeutet, dass sie bald nach Hause gehe.

Zur Tat sagte er nicht viel, so die Beamtin, nur dass er sich bedrängt fühlte. Er habe keinen töten wollen. "Er hat sagt, wenn er den Mann seiner Freundin töte, hätte er sie doch auch nicht bekommen."

Das Urteil wird für Freitag erwartet.

KATHARINA RÜTH

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