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Prozess

Ehefrau mit elf Jahren

29.10.2009 | 11:50 Uhr

Düsseldorf. Sie verliebten sich, sie wurde schwanger, sie heirateten. Das wäre eine normale Liebesgeschichte, wenn das Mädchen nicht erst elf Jahre alt gewesen wäre. Der Fall landete jetzt vorm Düsseldorfer Amtsgericht.

Ein 23-Jähriger ist am Mittwoch wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Jugendstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Grund: Er schwängerte eine Elfjährige und heiratete sie.

Die beiden stammen aus Griechenland, einer Gegend, in der türkische Moslems noch uralte Bräuche pflegen. Dort können Mädchen sehr jung verheiratet werden. Von einer „mittelalterlich-archaischen Gesellschaft” sprach Verteidiger Robin Kinzler.

In Deutschland aufgewachsen

Doch der Angeklagte ist in Deutschland aufgewachsen, „er kannte die deutschen Werte”, so ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe. Das Paar lernte sich 2006 in Düsseldorf kennen. Sie hätten sich ineinander verliebt, erklärte der Verteidiger für seinen Mandanten, einen schüchtern wirkenden, rundlichen jungen Mann.

Als sie schwanger war, seien sie nach Griechenland gegangen, hätten dort nach islamischem Recht geheiratet, bei seiner Tante gelebt. Die gemeinsame Tochter ist jetzt zwei Jahre alt, die heute 15-jährige Mutter wieder schwanger. Im Sommer kamen sie zurück nach Deutschland. „Sie lieben sich, wollen hier eine Zukunft aufbauen”, so der Anwalt. „Er will mit dem Jugendamt zusammenarbeiten.”

Keine Schäden davon getragen

Das Mädchen mit sehr weiblichen Formen, in modischem T-Shirtkleid über der Hose und mit offenen blonden Haaren, wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört. Nach ihrer Auskunft hat sie keine Schäden davongetragen. Ihr „Mann” kümmere sich liebevoll um die Tochter. Die haben viel geweint, weil der Papa zwei Monate in Untersuchungshaft saß.

Die positiven äußeren Umstände sprachen für den Angeklagten, auch sei keine Gewalt angewendet worden. Doch Staatsanwältin Jeanette Boldt betonte: „Wir reden hier über ein Verbrechen!” Erwachsene würden dafür mit mindestens zwei Jahren Haft bestraft. Auch Richterin Nicole Marci machte deutlich: „Sie war ein Kind!” Daher sei es unerheblich, ob der Sex einvernehmlich war: „Ein Kind kann nicht einwilligen.”

Sie erinnerte daran, dass eine Schwangerschaft in dem Alter ein erhebliches gesundheitliches Risiko berge, das Mädchen zudem die Schule abgebrochen habe. Den Angeklagten mahnte sie, jetzt für seine Familie zu sorgen.

Katharina Rüth

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