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Urteil

Düsseldorfer als „schwuler Kölner“ beleidigt

12.08.2011 | 06:00 Uhr
Düsseldorfer als „schwuler Kölner“ beleidigt

Düsseldorf.Das wollte die Stadt nicht auf sich sitzen lassen. Ein alkoholisierter Besucher (51) des Bürgeramtes hatte einen Mitarbeiter (48) als „schwulen Kölner“ betitelt. Das Rechtsamt erstattete Anzeige. Und der Pöbler muss nun 300 Euro Geldstrafe zahlen. Gestern befasste sich das Amtsgericht mit dem Fall.

„Schwul geht ja noch, aber bei ,Kölner’ hört der Spaß auf!“, scherzte ein Besucher des Prozesses über die schlimme Beschimpfung. Der Angeklagte sieht das heute ebenso: „Ich finde es selber nicht gut. Es tut mir leid!“, entschuldigte er sich reumütig.

Gefallen waren die bösen Worte vor einem Jahr im Bürgeramt. Der Angeklagte ohne festen Wohnsitz hatte sich von Essen nach Düsseldorf ummelden wollen. Weil er aber betrunken war, verbreitete er im Wartebereich lautstark schlechte Laune.

„Ich reiß’ dir gleich deinen schwulen Ohrring raus!"

Der Stadtmitarbeiter griff schließlich ein: „Bitte fahren Sie Ihre Lautstärke auf eine gemäßigtes Maß herunter!“, forderte er den Störenfried auf. Der quittierte diese höfliche Aufforderung mit Geschrei und der Drohung: „Ich reiß’ dir gleich deinen schwulen Ohrring raus! Kannst ruhig die Polizei holen, du schwuler Kölner!“ Der so Beleidigte überließ es anderen, den Mann herauszuführen.

Für den hatte der fiese Vorwurf ein teures Nachspiel: Per Strafbefehl wurde er zu der Geldstrafe verurteilt. Er legte Einspruch ein. Sein Verteidiger regte gestern an, die Strafe zu erlassen - sein Mandant sitze derzeit wegen Diebstahls in Haft, da könne das Verfahren wegen Beleidigung doch eingestellt werden.

Doch die Staatsanwältin blieb hart: „Das mache ich nicht mit!“ Der Angeklagte hat an die 30 Vorstrafen, meist wegen kleiner Diebstähle und Schwarzfahrens. Er zog den Einspruch zurück, muss jetzt die 300 Euro zahlen.

Katharina Rüth

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Kommentare
12.08.2011
15:54
Düsseldorfer als „schwuler Kölner“ beleidigt
von ratinger | #10

würde mich auch nicht als kölner beleidigen lassen. 300 euro für diese demütiung als kölner tituliert zu werden, finde ich viel zu wenig.

12.08.2011
12:35
Düsseldorfer als „schwuler Kölner“ beleidigt: 300 Euro Geldstrafe
von rally | #9

Das Wort schwul soll eine Beleidigung sein??? Und siehe da, man merkt immer noch das schwulsein noch nicht komplett toleriert und als Schimpfwort geächtet wird! Schade :-(

immer diese Heten *würg* ;-)

12.08.2011
12:31
Düsseldorfer als „schwuler Kölner“ beleidigt
von dummmberger | #8

Es ist ja schon interessant, dass es einerseits Bestrebungen gibt, die volle Gleichberechtigung von homosexuellen Partnerschaften herzustellen,. andererseits aber schwul als Beleidigung gewertet wird.
Oder ging es doch um den Kölner? Das wäre allerdings merkwürdig, denn warum sollte man jemanden aus einem Kölner Vorort nicht als Kölner bezeichnen?

12.08.2011
10:49
Düsseldorfer als „schwuler Kölner“ beleidigt
von dr_john_becker | #7

Interessante Sichtweise der Gerichte, dass ,,schwul eine Beleidigung ist - ich bin zwar heterosexuell, doch wer hier einen Straftatbestand sieht, gehört für mich selbst vor Gericht gestellt. Das Land braucht keine lesben- und schwulenfeindliche Richter!

12.08.2011
10:45
Düsseldorfer als „schwuler Kölner“ beleidigt
von FredvomMars | #6

Top! Als Kölner bezeichnet zu werden geht gar nicht!

12.08.2011
10:28
Düsseldorfer als „schwuler Kölner“ beleidigt
von meigustu | #5

Für seine Randale ein Ordnungsgeld ist ja ok, aber die Bezeichnung schwuler Kölner als Beleidigung auszulegen ist schon heftig. Das kann doch eigentlich nicht revisionsfest sein. Steht das wirklich so in der Urteilsbegründung oder soll dieser Titel nur signalisieren - auch die WAZ kann Bild ?

12.08.2011
10:18
Düsseldorfer als „schwuler Kölner“ beleidigt: 300 Euro Geldstrafe
von vantast | #4

Kurt Tucholsky wollte jemanden beleidigen und suchte das passende Schimpfwort: Sie, sie sind ja ein ein.....richtiger Jurist! Was ihm offenbar gelungen ist. (Tucholsky war selber Jurist).

12.08.2011
08:57
Düsseldorfer als „schwuler Kölner“ beleidigt: 300 Euro Geldstrafe
von SOLO | #3

@2
Er wird es nur niemals bezahlen können. Und einen Lerneffekt wird es auch nicht geben. Klauen sollte sehr wohl bestraft werden, da dort jemand geschädigt wurde.
Aber bevor sich unsere Richter und Staatsanwälte langweilen.....Sie haben ja sonst nicht zu tun. Jugendliche, die jemanden todtreten, müssen auf die Verhandlung locker ein Jahr warten (bevor sie dann, wegen schwerer Kindheit freigesprochen werden).

12.08.2011
08:47
Düsseldorfer als „schwuler Kölner“ beleidigt: 300 Euro Geldstrafe
von MeidericherJung | #2

@1
Richtig. Lass den Obdachlosen doch weiter beleidigen, klauen, schwarzfahren etc.
DA hört nämlich der Spaß auf. Ist doch relativ wenig, was der Typ bekommen hat.

12.08.2011
07:50
Düsseldorfer als „schwuler Kölner“ beleidigt: 300 Euro Geldstrafe
von SOLO | #1

Da versteht man in der Karnevalshochburg Düsseldorf aber richtig viel Spaß. Beim Karnevalszurg ist man so stolz auf seine bösen Wagen und bei so einer Lapalie versteht man dann keine Spaß mehr. Auch ein Grund, warum die Gerichte für die wichtigen Fälle keine Zeit mehr haben.
Was will man denn damit bei einem Obdachlosen erreichen? Dann viel Erfolg beim Geldeintreiben.

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