Verfahren und Anzeige gegen Westfalenhallen-Chefin Sabine Loos auf Eis
24.05.2012 | 18:39 Uhr 2012-05-24T18:39:00+0200
Dortmund. Sabine Loos, Geschäftsführerin der Westfalenhallen Dortmund, hat weiter gleich zwei juristische Auseinandersetzungen vor sich. Eine Immobilienmaklerin fordert von ihr Käuferprovision, dazu geht es um „versuchten Prozessbetrug“ per Falschaussage. Das Verfahren und die Anzeige liegen derzeit auf Eis.
Sabine Loos, Geschäftsführerin der Westfalenhallen, hat weiter gleich zwei juristische Auseinandersetzungen vor sich. Noch immer steckt ein Zivilprozess vor dem Landgericht Dortmund in der Warteschleife, weil der Kläger, eine Immobilienmaklerin, Strafanzeige gestellt hatte. Der Vorwurf: „versuchter Prozessbetrug“. Loos soll vor Gericht eine Falschaussage gemacht haben. Der Richter hatte die Anzeige zu Protokoll nehmen lassen und den Prozess unterbrochen.
Im ursprünglichen Zivilprozess geht es um eine nicht gezahlte Käuferprovision für ein Haus in Lücklemberg. Eine Maklerin hatte die neue Chefin der Westfalenhalle verklagt. Der Streitwert beläuft sich auf rund 18.000 Euro, wie der Rechtsanwalt der Klägerin, Ralph-Heinz Müller, bestätigt. Bei einer Käuferprovision von rund 3 Prozent (plus Mehrwertsteuer) dürfte der Kaufpreis für das Objekt damit bei gut einer halben Million Euro liegen.
Streit wegen E-Mail
Loos hatte Haus und Grundstück bereits Ende Juni 2011 gekauft. „Ein Vertrag kam fraglos zustande“, sagt Ralph-Heinz Müller. Im Prozess soll Loos aber erklärt haben, sie habe nichts davon gewusst, dass sie als Käuferin eine Provision zahlen müsse. Dafür existiere keine vertragliche Grundlage.
Dem widerspricht die Maklerin. Am 14. Juni habe Loos eine E-Mail mit allen für den Hauskauf relevanten Informationen erhalten, so die Klägerin. Loos’ Anwalt, Dirk Schmitz, erklärte, die Anlage der E-Mail habe sich nicht öffnen lassen.
Das soll laut Rechtsanwalt Müller auch Sabine Loos vor Gericht gesagt haben. Verwirrend nur: Loos soll nur einen Tag später den Erhalt der E-Mail bestätigt haben, will Müller wissen. Der mutmaßliche Wortlaut der Empfangsbestätigung: „Vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen.“ Nur eine Dankes-Floskel?
Zudem habe Rechtsanwalt Müller sich die E-Mail seiner Mandantin genau angesehen. Er habe den Anhang, offenbar eine Bilddatei, problemlos öffnen können, sagt er auf Nachfrage unserer Redaktion. Auf dem Bild sei auch die Käuferprovision schriftlich und eindeutig erkennbar fixiert gewesen.
Käuferprovision schriftlich erkennbar
Der Vorwurf des Prozessbetruges sollte an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Doch da war er bis gestern nicht eingegangen, sagt Oberstaatsanwältin Ina Holznagel. Der Anwalt der Klägerin, Ralph-Heinz Müller, kann nur mit dem Kopf schütteln. Er sei seit etlichen Wochen am Ball: „Drei Mal habe ich das Gericht schon angeschrieben, zwei Mal angerufen, weil ich das Protokoll brauche – nichts ist passiert.“
Auch Sabine Loos konnte am Donnerstag von keinem neuen Stand der Dinge berichten. „Ich weiß von nichts, mein Anwalt hat mich noch nicht darüber informiert.“ Ansonsten sieht sie der juristischen Auseinandersetzung offenbar gelassen entgegen. Wie auch ihr Anwalt Dirk Schmitz. Der weiß zwar auch von keinem neuen Termin, betont aber, dass auch seine Seite Strafanzeige gegen den Kläger beim Richter gestellt hat – „wegen falscher Verdächtigungen.“ Zudem möchte er mit dem Vorurteil aufräumen, bei einem Hauskauf sei zwingend mit einer Käuferprovision zu rechnen. Das komme ganz auf den Standort und das Objekt an. Bei einem älteren Einfamilienhaus stünden die Käufer nicht unbedingt Schlange.
Solange die Strafanzeige läuft, wird der Prozess unterbrochen. Der ursprünglich für den 25. April anberaumte Termin, um den Provisions-Streit weiter zu verhandeln, ist längst verschoben worden.
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Was macht so eine Frau noch im Amt? Ist ist legitim das nur noch Betrug in hohen Ämtern zum Standard ist?Armes Dortmund.