Taxifahrer verprügelte Kunden mit Knüppel
29.05.2012 | 17:28 Uhr 2012-05-29T17:28:00+0200
Dortmund. Zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten mit Bewährung verurteilte das Amtsgericht einen Taxifahrer, der einen Kunden mit einem Gummiknüppel verprügelt hatte. Der Mann am Steuer fühlte sich von dem Fahrgast genervt.
Fahrbereit stand das Taxi vor dem U-Turm. Und zwar leer. Höflich klopfte der Gast an die Fensterscheibe und bat darum, mitgenommen zu werden – ohne Erfolg. Der Mann gab nicht auf, klopfte noch einmal. Seinen vierten Versuch bezahlte der Diplom-Kaufmann (45) mit heftigen Kopfschmerzen: Der Taxifahrer stieg kurzerhand aus und schlug mit einem Gummiknüppel zu.
Die unmissverständlich Art und Weise, dem Fahrgast zu zeigen, dass er unerwünscht ist, brachte dem Taxifahrer gestern eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Die Version des Taxifahrers, aus Notwehr gehandelt zu haben, träfe nicht zu, erklärte Amtsrichter Christian Henze. Denn von angeblichen Bedrohungen und Beschimpfungen des Fahrgastes, gar von einem Schlag durch das geöffnete Fenster, hatte der Taxifahrer der Polizei am Abend des 1. November 2011 nichts gesagt. Damals hieß es laut Protokoll nur, der Kunde habe ihn „genervt“.
„Er fragte höflich, ob der Wagen frei ist“
Und genau das sagten auch alle Zeugen. „Wir kamen aus der Diskothek View, da stand der Herr schon neben dem Taxi“, erinnerte sich eine 19-Jährige. „Höflich und freundlich“ habe er gefragt, ob der Wagen frei sei. Die Antwort habe gelautet: „Ich warte hier auf Stammgäste.“ Als der Wagen nach 10 Minuten immer noch dort stand, habe der Fahrgast einen zweiten und dritten Versuch gestartet. „Plötzlich ist der Taxifahrer ausgestiegen und hat draufgehauen.“
Das Opfer erzählte, er habe den Fahrer auch darum gebeten, einen anderen Wagen anzuheuern. „Da hieß es nur, es gäbe keinen Funkkontakt.“ Eine Woche lang habe er nach dem Schlag mit dem Gummiknüppel unter Kopfschmerzen gelitten, zudem sei sein Gesicht angeschwollen. „Und am nächsten Tag musste ich geschäftlich nach München.“
Parallel laufendes Zivilverfahren ist jetzt erledigt
Um das parallel laufende Zivilverfahren um Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Tisch zu bekommen, wurde per Adhäsionsverfahren folgender Vergleich geschlossen: Der Taxifahrer zahlt in monatlichen Raten von 100 Euro eine Summe von 1889 Euro an den verprügelten Kunden. Wenn er 14 Raten rechtzeitig bezahlt hat, werden ihm 489 Euro erlassen: Zahlt er also pünktlich, kommt er mit 1400 Euro davon.
„Er ging dem Taxifahrer auf den Keks“
„Mein Mandant bedauert die Tat“, betonte Verteidigerin Necla Bahceci. Nebenkläger-Vertreter Rechtsanwalt Fritz Sommer verwies die Notwehr-Version ins Reich der Phantasie. Der Gast sei dem Taxifahrer einfach „auf den Keks gegangen“.
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13:32
Das Verhalten des Taxifahrers passt ganz gut zum Gesamteindruck der Branche und zum Verhalten der Droschkenlenker im Strassenverkehr.
So ein Quatsch kann auch nur jemand verzapfen, der nicht regelmaessig Taxi faehrt. Passt aber total zum Gesamteindruck der Kommentatorenbranche...
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12:43
Harte Strafe für gefährliche Körperverletzung?
Solche Richter scheinen auch Teil des Problems zu sein
20:09
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