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BGH verwirft Revision der Nebenklage im Fall Lolita Brieger

BGH verwirft Revision der Nebenklage im Fall Lolita Brieger

Der Freispruch des Angeklagten im Mordfall Lolita Brieger ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision der Nebenklage als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Trier am Freitag mit.

Trier (dapd). Der Freispruch des Angeklagten im Mordfall Lolita Brieger ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision der Nebenklage als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Trier am Freitag mit.

Das Landgericht hatte den Ex-Freund der jungen Frau im Juni 2012 freigesprochen. Zwar war das Gericht überzeugt, dass der Landwirt für den gewaltsamen Tod Lolita Briegers verantwortlich ist, doch war der Totschlag bereits verjährt. Gegen das Urteil hatten die Staatsanwaltschaft Trier und die Nebenklage Revision zum BGH eingelegt. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung hatte die Staatsanwaltschaft ihre Revision allerdings zurückgenommen.

Die Revision der Nebenklage stützte sich auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Der BGH befand, das Schwurgericht habe mit zutreffender Begründung und rechtsfehlerfrei die in Betracht kommenden Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe verneint. Es sei davon ausgegangen, dass der Totschlag bereits verjährt sei, und habe damit zu Recht auf Freispruch erkannt.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil die sterblichen Überreste erst 29 Jahre nach dem Verschwinden Lolita Briegers aufgefunden worden waren. Ein Mitwisser hatte die Ermittler zum Fundort auf einer ehemaligen Müllkippe in Frauenkron in der Nordeifel geführt.

dapd