Sportflugzeug landet auf Autobahn 46 zwischen Uentrop und Oeventrop
12.08.2012 | 21:12 Uhr 2012-08-12T21:12:00+0200
Arnsberg. Ein technischer Defekt zwingt den Piloten zur Notlandung zwischen Uentrop und Oeventrop. Es blieb bei einer Schrecksekunde für alle Beteiligten - die Aktion ging ohne Verletzten aus. Der Flugzeugführer war offenbar ein Ass. Er handelte instinktiv.
Schrecksekunde am Sonntag auf der A 46, zwischen Uentrop und Oeventrop. Es ist exakt 15.57 Uhr, als der Pilot eines einmotorigen Kleinflugzeugs sein Fluggerät auf der Fahrbahn in Richtung Meschede landet.
Ein technischer Defekt hat den Soester zu dieser spektakulären Aktion gezwungen, per Handy ruft er die Polizei. Unmittelbar nachdem die Propellermaschine ausgerollt ist, springt der Mann aus dem Cockpit und hievt den Flieger mit dem Heck auf die Leitplanke, um den Verkehr nicht zu gefährden.
Als die Ordnungshüter wenig später am „improvisierten Flugplatz“ ankommen, sperren sie sicherheitshalber den rechten Fahrstreifen ab. „Es ist alles glimpflich ausgegangen“, heißt es auf Anfrage aus der Mescheder Leitstelle. Weder dem Flugzeugführer - offenbar ein Flieger-Ass - noch den Autofahrern ist etwas zugestoßen, es gab auch keinen nennenswerten Sachschaden. Der Flieger wird später mit einem Anhänger abtransportiert,
13:59
Ein solches UL ( Ultraleicht ) Flugzeug hat ein max. Abfluggewicht von 450 kg doppelsitzig.
Eine solche ,Gott sei Dank, Landung könnte u.U. rechtlich als Verkehrsgefährdung gesehen werden. Aber ich denke mal, der Pilot hat die Übersicht gehabt. Da kann man ihm nur weiterhin "Glück auf", bzw. "Hals-und Beinbruch" wünschen.
Bei einer Notlandung handelt es sich nicht um Verkehrsgefährdung o.ä.
Eine echte Notlandung liegt nur dann vor, wenn der Pilot aus lebensgefährlichen Gründen (z.B. technischer Defekt) keine Wahl hat und unfreiwillig eine sofortige Landung durchführen muss (im Gegensatz zu dem was die Medien im Allgemeinen als "Notlandung" bezeichnen, das sind i.d.R. normale oder maximal Sicherheitslandungen).
In Deutschland darf (wie international weitgehend einheitlich) straffrei gegen alle geltenden Gesetze - in diesem Fall die Flugplatzpflicht und Mindestflughöhe - verstoßen werden, wenn dies zur unmittelbaren Abwehr von Gefahr für Leib und Leben unvermeidbar ist (bekannter ist hier die "Notwehr"-Regelung, aber die Basis ist die gleiche). So darf ein Autofahrer beispielsweise auch eine rote Ampel überfahren um einem Krankenwagen mit Blaulicht Platz zu machen.
Wenn der Pilot berechtigten Grund zu der Annahme hatte, den Flug nicht sicher bis zum nächsten Flugplatz fortsetzen zu können, war er im Recht
13:11
"So ein Sportflugzeug wiegt ja nicht so viel, bestimmt nicht mehr als 7,5 t und die Automaut gilt ja erst fuer LKW ueber 7,5 t Gesamtgewicht. Ausserdem ist ein Flugzeug kein LKW"
Das Flugzeug auf dem Bild hat mit Pilot um die 500-600kg.
11:25
Tolle Leistung - cool geblieben!
10:10
Ist das eigentlich eine Ordnungswidrigkeit oder sowas?
00:01
Respekt!
Alles Gute.
Auch künftig Holm- und Rippenbruch.
22:57
"Schwein gehabt"! Das hätte auch anders ausgehen können! Außerhalb der Ferien auf der A 1 oder A 40 im Berufsverkehr ...
Ist es aber nicht. Es war eben nicht die A 40 oder A 1 im Berufsverkehr, sondern die
A 46 an einem sonnigem Wochenendtag.
Aber hinter diesem permanentem Gejammer versteckt sich häufig Neid.
22:30
Hut ab! Die 46 ist zwar jetzt nicht der Hudson River, aber solche Piloten gefallen mir...
Dafür war die Landepiste vorgewärmt. ;-)
Eine Autobahn ist ein denkbar schlechter Ort für eine Notlandung, denn wenn ein Auto mit 120 km/h auf ein stehendes Objekt trifft...
Beim Hudson wäre die Alternative nur eine Landung mitten in der Stadt gewesen, hier muss sich der Pilot die Frage gefallen lassen, ob nicht ein Feld in der Nähe die bessere Wahl gewesen wäre.
22:15
...gehabt!
21:49
Wie sieht es mit der Autobahnmaut aus? Muß der Flieger die bezahlen??
Er hat bestimmt ne toll-collect-box an Bord... ;o)
Die Umweltplakette hat er 100&ig nicht.
So ein Sportflugzeug wiegt ja nicht so viel, bestimmt nicht mehr als 7,5 t und die Automaut gilt ja erst fuer LKW ueber 7,5 t Gesamtgewicht. Ausserdem ist ein Flugzeug kein LKW