Tippgemeinschaft – Wenn der Lottogewinn an vier Parteien geht

Tippgemeinschaft – Wenn der Jackpot an vier Parteien geht

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Geld gewonnen? Wer Ruhe vor Neidern und fadenscheinigen "Beratern" möchte, sollte den Gewinn nicht an die große Glocke hängen. Foto: Getty
Im Sommer 2014 wurde ein 12,6 Millionen großer Lottogewinn an eine vierköpfige Tippgemeinschaft ausgezahlt. Pro Nase sind das rund 3,1 Millionen Euro. Damit es in so einer Situation nicht zu Streitigkeiten kommt, stellt Westlotto einen Mustervertrag zur Verfügung, der die Gewinnverteilung regelt.

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Von den Millionengewinnen des Jahres 2014 entfielen allein 44 auf Lotto 6aus49. Einige davon überschritten sogar die 10 Millionen Euro-Marke – so auch am vergangenen Samstag: 14,2 Millionen Euro gingen an einen Spielteilnehmer aus dem Raum Wuppertal. Die anonyme Person wünscht sich absolute Diskretion. Auch Anfang August ereignete sich ein Lotto-Gewinn in zweistelliger Millionenhöhe: Im Sommer wurden rund 12,6 Millionen Euro ausgezahlt. Hier ist mehr bekannt: Der Gewinn kam einer vierköpfigen Büro-Tippgemeinschaft aus Rheinland-Pfalz zugute.

Die Arbeitskollegen spielen bereits seit vielen Jahren gemeinsam Lotto. Die anfangs ausgewählten Zahlen hat die Tippgemeinschaft übrigens immer beibehalten. Die Ausdauer sollte sich lohnen. Denn die Tippreihe 3-11-15-22-37-40 hatte in Kombination mit der Superzahl 5 am 9. August 2014 ihren ganz großen Auftritt. Da die Tippgemeinschaft ihren Spielauftrag jedoch nicht selbst überprüft, sondern dies vom Terminal in der Annahmestelle machen lässt, traf die Nachricht über einen „Zentralgewinn“ die Spieler völlig unvorbereitet. Der Sprecher der Tippgemeinschaft versicherte aber: „Wir bleiben alle auf dem Teppich und überlegen ganz in Ruhe, was wir mit dem Geld machen.“ Pro Nase sind das immerhin rund 3,1 Millionen Euro. Einer der vier will sich nun das ohnehin geplante neue Auto „ganz unauffällig eine Nummer größer“ zulegen.

Nicht immer verläuft die Gewinnaufteilung innerhalb einer Tippgemeinschaft reibungslos. Denn juristisch gesehen geht der Lottogewinn zunächst an die Person, die den Spielschein besitzt – und das kann schnell zu Streitigkeiten führen. Damit die Freude über den Gewinn nicht von ungeklärten Besitzansprüchen getrübt wird, stellt Westlotto einen Mustervertrag zur Verfügung. Unternehmenssprecher Axel Weber erklärt: „In dem Vertrag wird genau festgelegt, wer welchen Anteil des Gewinns erhält. Dieses einseitige Formular wird von allen Mitgliedern der Tippgemeinschaft unterschrieben und kann so manchen Gerichtsgang verhindern. Dann müssen die Mitspieler ‚nur’ noch auf die richtigen Zahlen setzen.“

Der Eurojackpot wurde wieder nicht geknackt.
Der Eurojackpot wurde wieder nicht geknackt.
Foto: Westlotto
Seit nunmehr sieben Ziehungen gab es keinen Gewinner in der Gewinnklasse 1. Am Freitag gibt es beim Eurojackpot nun rund 48 Millionen Euro zu gewinnen. Das ist der dritthöchste Jackpot, der in Deutschland jemals ausgespielt wird