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Was Sie bei der Wahl einer Reiserücktrittsversicherung beachten müssen

10.03.2012 | 13:00 Uhr
Was Sie bei der Wahl einer Reiserücktrittsversicherung beachten müssen
Mit dem Gipsfuß in den Urlaub? Wer erkrankt und zu Hause bleiben muss, der hat zuvor bestenfalls eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.

Essen.  Die Stiftung Warentest hat 90 Tarife für Reiserücktrittsversicherungen getestet, die dem Urlauber die vom Reiseveranstalter verlangten Stornokosten ersetzt, wenn "wichtige Gründe" vorliegen. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Wahl und der Inanspruchnahme einer solchen Versicherung beachten müssen.

Da hat einen das Urlaubsfieber schon voll gepackt, und dann das: Die Oma kommt ins Krankenhaus und muss operiert werden. Der Familienrat beschließt, den Urlaub abzusagen – trotz der hohen Stornokosten. Denn um die braucht sich die Familie keine Sorgen zu machen. Sie werden von der Reiserücktrittsversicherung bezahlt, die sie bei der Reisebuchung abgeschlossen hat.

Die Beispiel-Familie hat sich dabei an den Rat der Verbraucherschützer von der Stiftung Warentest gehalten, die in der Januar-Ausgabe von Finanztest 90 Tarife für eine Rücktrittsversicherung unter die Lupe genommen haben . Für teure Reisen und für Reisen mit Kindern, so die Tester, ist eine Reiserücktrittsversicherung fast immer sinnvoll. Sie ersetzt dem Urlauber die vom Reiseveranstalter verlangten Stornokosten, wenn ein „wichtiger Grund“ die Reise verhindert oder zum Abbruch der Reise führt.

Impfunverträglichkeit und Bruch von Prothesen

Wichtige Gründe sind natürlich eine plötzlich eintretende Krankheit, ein Unfall oder des Tod des Reisenden und seiner Begleitung. Ebenso zählen Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit und Bruch von Prothesen dazu. Auch ein erheblicher Schaden am Eigentum wie ein überflutetes oder abgebranntes Eigenheim oder die ausgeraubte Wohnung führt zum Versicherungsfall.

Weitere Gründe sind betriebsbedingte Kündigung, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitsplatzwechsel, Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung, Einreichung einer Scheidungsklage, Schulwechsel des Kindes, Verkehrsmittelverspätung, ja sogar die Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes.

Immer auf Vollschutz achten

Auch wenn den Angehörigen, die zuhause bleiben, etwas zustößt, ersetzt die Versicherung die Stornokosten. Den Kreis dieser so genannten „Risikopersonen“ haben die meisten Versicherer inzwischen erfreulicherweise weit gefasst. So zählen dazu nicht nur Ehe- und Lebenspartner, die Kinder und die Großeltern, sondern auch Verwandte wie Geschwister, Schwager und Schwägerin, Schwiegereltern, Tanten und Onkel sowie Neffen und Nichten. Einige Versicherungen begrenzen das Risiko aber auf deren Todesfall. Gute Versicherungsverträge schließen auch eine private Pflegerin, die die Oma betreut, und das Kindermädchen ein.

Abschließen sollte man immer einen Vollschutz, eine Rücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchversicherung. Der Unterschied ist, dass die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten ersetzt, die Reiseveranstalter, Hotels, Auto- und Wohnmobilvermieter, Fluggesellschaften und andere Leistungsträger verlangen, wenn die Reise nicht angetreten wird.

  1. Seite 1: Was Sie bei der Wahl einer Reiserücktrittsversicherung beachten müssen
    Seite 2: Wenige Fallstricke bei der Reiserücktrittsversicherung

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Kommentare
12.03.2012
10:05
Gruppenreisen - Rücktrittsversicherung unverzichtbar
von GLangbehn | #1

Bei a href="http://www.ix-tours.com " Gruppenreisen und Klassenfahrten /a ist die Rücktrittskostenversicherung sehr zu empfehlen. Gerade bei Busreisen sind die Stornokosten erhblich, da der Beförderungsanteil sonst bei den verbleibenden Reiseteilnehmern höher wird. Ein Bus wird nun einmal nicht billiger, wenn 1 oder 2 Plätze weniger besetzt sind. Das gleiche gilt für Programmpunkte, die pauschal für die Gruppe anfallen wie z. B. Reiseleiter und Stadtführer.
Für Schülerreisen sollte das Risiko "Verlassen des Klassenverbands" mit eingschlossen sein. Das kann neben der "Nichtversetzung" auch ein Umzug, Wechsel der Schule oder Antritt einer Ausbildungsstelle sein. Seit der Finanzkrise bietet unser Partner auch das Risiko "Kurzarbeit" ohne Prämienaufschlag an.

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