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Last-Minute-Angebote sind nicht immer günstiger

11.06.2012 | 06:00 Uhr
Last-Minute-Angebote sind nicht immer günstiger
Mit "Last Minute"-Angeboten versuchen die Reiseanbieter Kurzentschlossene einzufangen.

Essen.  Wenn die Sonne lacht, muss es manchmal schnell gehen. Nichts wie weg in den Urlaub. Das wissen die Reiseanbieter und werben mit "Last Minute"-Angeboten. Die sollen deutlich billiger sein dürften laut Rechtsprechung maximal 14 Tage vor Reisebeginn gebucht werden. Doch die Realität sieht anders aus.

Die Angebote klingen verlockend und versprechen einen günstigen Urlaub. Last Minute-Anbieter werben mit echten Schnäppchenpreisen, man muss sich nur schnell entscheiden und kurzfristig starten. „Mit dem Zusatz ‘Last Minute’ darf eine Reise nach der Rechtsprechung eigentlich nur dann versehen werden, wenn frühestens 14 Tage vor Reisebeginn gebucht werden kann und das Angebot günstiger ist als der reguläre Preis“, erläutert Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

In der Realität nimmt man es allerdings nicht so genau, unter dem Oberbegriff Last Minute sind häufig auch solche Reisen zu finden, die erst in einem oder zwei Monaten starten. Die meisten Urlauber dürfte das allerdings nicht stören, denn mit Last Minute-Reisen werde vor allem eines verbunden: ein niedrigerer Preis.

Wer Schnäppchen sucht, muss recherchieren

Doch ein kurzfristiges Angebot muss nicht automatisch ein Schnäppchen sein: „Ob ein Angebot tatsächlich günstiger als andere vergleichbare Reisen ist, lässt sich nur mit einigem Rechercheaufwand herausfinden“, sagt Verbraucherschützerin Wagner. In manchen Fällen sei der Preis nur deshalb niedriger, weil bestimmte Leistungen oder Extras herausgenommen worden seien.

Es könne auch durchaus sein, dass die Reise bei einem anderen Veranstalter ganz regulär weniger koste. Beate Wagner empfiehlt daher, vor einer Buchung die enthaltenen Leistungen und die Preise der Reisen verschiedener Anbieter zu vergleichen.

Für einen Vergleich ist es wichtig, möglichst viele Informationen zu haben. Doch gerade bei Last Minute-Angeboten ist das nicht immer gegeben, sagt Wagner: „Die Beschreibungen sind in manchen Fällen recht allgemein gehalten. An den Reiseschaltern am Flughafen gibt es zum Beispiel häufig erst mal nur Eckdaten wie Zielort und Hotelkategorie.“ Die Expertin rät daher dazu, sich grundsätzlich das Angebot genau beschreiben und schriftlich bestätigen zu lassen. Zum einen könne es dann nämlich mit den eigenen Wünschen abgeglichen werden. Zum anderen werde die Leistungsbeschreibung, genauso wie die Angebotsbeschreibung im Katalog, Teil des Reisevertrags . „Je ausführlicher diese ist, desto besser kann bei einer eventuellen Reklamation beurteilt werden, ob versprochene Leistungen tatsächlich auch erbracht worden sind.“

Auch wer kurzfristig bucht, hat die gleichen Rechte

Denn Last Minute-Bucher haben die gleichen Rechte wie Urlauber mit einer langfristigen Buchung, betont die Expertin.

Was die Bezahlung angehe, sollte man sich nicht hetzen lassen: „Wie bei allen anderen Pauschalreisen muss auch bei einer Last Minute-Reise ein Sicherungsschein vorgelegt werden.“ Dieser diene als Nachweis einer bestehenden Versicherung gegen Veranstalterpleiten.

Und nicht immer sei bei der Buchung klar ersichtlich, welcher Veranstalter hinter dem Angebot stehe, mahnt Wagner. Auch wenn Zeit und Reiseverkäufer noch so drängen: Die gebuchte Reise sollte nur bezahlt werden, wenn gleichzeitig der Sicherungsschein ausgehändigt werde.

Von ELKE GERSMANN

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Kommentare
11.06.2012
09:40
Ob Lats-Minute günstiger ist hängt vom Vorverkauf der Reisen ab
von meigustu | #1

Wenn dann kurz vor der Saison im 3-Tagestakt PR-Meldungen zu teurer Last-Minute lanciert werden, dürfte die Branche auf vielen unverkauften Kapazitäten sitzen.

Da muss der Verbraucher sein Pokerface aufsetzen und nur abwarten bis der erste Reiseanbieter nervös wird.

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