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Krank im Urlaub

Bei Auslandskrankenversicherungen Bedingungen genau prüfen

15.06.2012 | 14:48 Uhr
Bei Auslandskrankenversicherungen Bedingungen genau prüfen
Im Urlaub ins Krankenhaus zu müssen, kann ohne die richtige Auslandskrankenversicherung sehr teuer werden.Foto: iStockphoto

Elmshorn.   Wer bereits einmal im Urlaub sehr krank geworden ist, der weiß, wie wichtig eine private Auslandskrankenversicherung sein kann. Denn auch innerhalb der EU übernehmen die gesetzlichen Kassen nicht alle Kosten. Bei der Auswahl der richtigen Versicherung lohnt zudem ein Blick auf das Kleingedruckte.

Im Urlaub krank werden? Für die meisten Menschen ein Horror - aber ein richtiger Albtraum wird es erst, wenn eine Krankheit oder ein Unfall hohe Kosten nach sich ziehen. Denn die gesetzlichen Kassen zahlen nur für medizinische Behandlungen in den Staaten der Europäischen Union sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält.

Für Reisen in Länder außerhalb Europas, mit denen kein entsprechendes Abkommen besteht, wird nichts gezahlt - der Reisende bleibt auf den Kosten sitzen. "Bei schweren Erkrankungen oder bei Unfällen im Ausland können schnell enorme Kosten für die medizinische Behandlung anfallen. Eine private Auslandskrankenversicherung kann hier finanziell schützen", erklärt Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Auch innerhalb Europas werden nicht alle Kosten übernommen

Aber auch für Reisen innerhalb Europas ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für gesetzlich Versicherte durchaus empfehlenswert. Denn bei Behandlungen im europäischen Ausland können Kosten anfallen, die nicht über die Sozialversicherungsabkommen gedeckt sind. Wer keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, muss diese Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen.

Darüber hinaus ist eine Auslandskrankenversicherung auch dahingehend sinnvoll, dass sie die Kosten für einen Rücktransport des Reisenden übernimmt. "Denn für einen Krankenrücktransport, der leicht einen hohen fünfstelligen Betrag kosten kann, kommt die gesetzliche Krankenkasse nicht auf", erläutert Andreas Gernt von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Konditionen für Rücktransport prüfen

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für verordnete Medikamente und Verbands- und Heilmittel. Weiterhin kommt die Auslandskrankenversicherung für schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie die Überführung im Todesfall auf.

Ein ganz wichtiger Aspekt der Auslandskrankenversicherung ist die Übernahme der Kosten für einen Krankenrücktransport. Hier gibt es jedoch bedeutende Unterschiede zwischen den Versicherungen. "Es gibt private Krankenversicherer, die den Krankenrücktransport nicht nur zahlen, wenn er medizinisch notwendig ist, sondern ebenso, wenn die Behandlung länger als 14 Tage dauert oder wenn der Rücktransport sinnvoll und vertretbar ist", erklärt Sven Kretzschmar.

Vorsicht bei chronischen Erkrankungen

Versicherungsnehmer sollten die Vertragsbedingungen auch dahingehend prüfen, welche Leistungseinschränkungen von der Versicherung vertraglich festgelegt werden. Daher empfiehlt Andreas Gernt: "Wichtig ist immer, auch das Kleingedruckte einmal zu lesen."

Üblich ist es, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn bereits vor Antritt der Reise die Notwendigkeit der Behandlung feststand. Aufpassen sollte der Versicherungsnehmer vor allem auf Klauseln im Versicherungsvertrag, die die Leistungspflicht des Versicherers auf akute Erkrankungen beschränken. Denn dadurch wird der Versicherungsschutz für chronisch Kranke ausgehöhlt.

Was eine Auslandskrankenversicherung kosten darf

Auslandskrankenversicherungen werden sehr häufig in Form einer Jahrespolice angeboten. Das bedeutet, der Versicherungsschutz gilt für mehrere Reisen innerhalb eines Jahres. Gleichzeitig wird die maximale Dauer eines Urlaubs von den Versicherern jedoch auf einen bestimmten Zeitraum (zumeist zwischen 40 und 50 Tagen) begrenzt. Aber auch für Personen, die einen längeren Zeitraum im Ausland verbringen möchte, beispielsweise für ein Auslandssemester oder einen mehrmonatigen Aufenthalt als Au-pair, bieten die Versicherer spezielle Tarife an.

Reisende können bereits für relativ kleines Geld in den Genuss des Versicherungsschutzes einer Auslandskrankenversicherung gelangen. Einzelpersonen zahlen meist zwischen 8 und 12 Euro für eine Jahrespolice, Familien können sich bereits für 20-25 Euro günstig versichern. Ältere Versicherungsnehmer müssen aber bei den meisten Versicherern einen Aufschlag in Kauf nehmen. (dapd)

Von Oliver Mest

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