Leinen - los
31.08.2010 | 18:00 Uhr 2010-08-31T18:00:00+0200
Am Niederrhein.Ordnungsämter zeigen Mensch und Hund mitunter die Zähne - Halter auf der Suche nach Freiraum für ihre Vierbeiner.
Hier bin ich Hund, hier darf ich’s sein - ohne Leine. Tier und Mensch sind zufrieden, finden sie schöne Ecken, wo freilaufende Hunde erlaubt sind - oder zumindest geduldet. Nicht nur in Großstadtbereichen ein schwieriges Unterfangen: Radler wie Reiter, Jogger, Walker, Kinder und Senioren suchen die Erholung im Grünen. Meist zu den gleichen Zeiten - menschliche Revierkämpfe bleiben da nicht aus.
Einige Städte bieten Alternativen, zumindest für den Citybereich. Dinslaken beispielsweise hat eine Hundewiese, die den Namen auch verdient. Sie gilt als gar nicht mehr so geheimer Tipp: mehr als 10 000 Quadratmeter ehemalige Liegewiese Am Stadtbad, gepflegt mit Wasserpumpe, Kotbeutelspender, Mülltonnen und Zaum drumherum. Für Menschen mit geselligen, spielfreudigen Hunden eine beliebte Anlaufstelle. Hier finden sich fast immer Kumpels zum Raufen, abends sogar unter Flutlicht. Es tummeln sich Maik Metzler und sein Jack-Russel Louis ebenso wie Käthe, der 13 Wochen alte Mischling, den Anja Albrecht eigens aus Oberhausen mitgebracht hat, außerdem die französische Bulldogge Lilly. Alles friedlich, niemand knurrt Hund oder Halter an.
Basisinformationen finden sich auf den städtischen Internetseiten im Dokument mit der griffigen Bezeichnung ‘Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung’, genauere Auskünfte über etwaige Hundewiesen geben die Ordnungsämter.
Für Gefährliche Hunde nach der Landeshundeverodnung gelten gesonderte Regelungen - auch darüber informiert im Zweifel das Ordnungsamt.
Benimmempfehlungen für Hund und Halter im Grünen gibt die Landesjägerschaft in ihrer Broschüre ‘Mit dem Hund durch die Natur’ , zum Herunterladen unter www.ljv-nrw.de.
Jenseits solcher Oasen gilt laut Landeshundegesetz Leinenpflicht in den meisten innerörtlichen Bereichen, außerdem in umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen, klar, auf Spielplätzen, bei Volksfesten und sonstigen Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden. Die Städte am Niederrhein legen ihre vierbeinigen Bewohner auf allen Verkehrsflächen „innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ per Ortssatzung an die Leine - also quasi überall.
Und in städtischen Grünanlagen führt das zu Zank: Halter fühlen sich gegängelt, andere Nutzer gestört. Im Moerser Schlosspark beispielsweise, einem „neuralgischen Punkt an dem viele Interessenlagen zusammenkommen“, wie ein Ordnungsamtsmitarbeiter es formuliert. Meist keine große Sache, eine erste, „zarte“ Verwarnung und fertig. Mit 15 Euro sind Leinen- wie Köttelsünder dabei, beim ersten Mal. Später zeigen die Ordnungsämter gern mal die Zähne, es wird teuer. Es gebe aber nur wenige Unbelehrbare, frei nach dem Motto „zahlen und fröhlich sein“.
Wer in Wesel ohne Leine ertappt wird, ist mit 20 Euro dabei, ein nicht entsorgter Köttel oder Hunde, die auf Spielplätzen, Liegewiesen oder Badestränden erwischt werden, kosten zunächst 30 Euro.
Wann ist ein
Wald ein Wald?
Wer kann, sucht mit seinem Hund das Weite, bietet ihm Auslauf im Wald - selbst die schönste Hundewiese kann das auf Dauer nicht ersetzen. Prinzipiell erlaubt es das Landesforstgesetz, Hunde dort ohne Leine laufen zu lassen. Solange sie auf den Waldwegen bleiben. Rund zehn Meter links und rechts des Weges sind kein Thema, erläutert Joachim Böhmer, Revierförster im Reichswald Kleve für das Regionalforstamt Niederrhein, „eine genaue Meterzahl gibt es nicht“. Nur: Gehorchen muss der Hund, abrufbar sein. Wildwiesen, Kulturen - also Anpflanzungen von Jungbäumen - und Dickichte sind tabu. Für Mensch wie Hund gilt gleichermaßen: Betreten verboten.
Doch Mancher sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht: Moers kennt die kreative Unterscheidung von Waldungen und Waldflächen - erstere zeichneten sich als Nutzung mit Erholungswert aus, beispielsweise das Scherpenberger Wäldchen, lässt die städtische Internetseite wissen: Leinenzwang. Von solch örtlichen Definitionsübungen abgesehen - laut Förster ist Wald Wald - herrscht in Naturschutzgebieten Leinenpflicht - in Geldenberg beispielsweise.
Für einige Landschaftsschutzgebiete gelten Sonderregelungen. Erkennbar ist das oft nicht. Ein Anhaltspunkt dafür, ob ein Wald nicht doch ein Park ist, kann die Zuständigkeit sein: Das Grünflächenamt ist in Parks aktiv, nicht im Wald. Dort ist das Forstamt zuständig. Man solle sich bei der Unteren Landschaftsbehörde oder Ordnungsamt schlau machen, sagt der Förster, „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
Für Hunde tragen ihre Halter die Verantwortung. Jagen sie, zieht das eine Anzeige nach sich. Mit ungewissem, mitunter kostspieligem Ausgang. Es kann schlimmer kommen: Jäger wie Förster sind laut Paragraf 25 Landesjagdgesetz NRW dazu befugt, wildernde Hunde zu schießen. Allerdings hat der Schütze die Beweispflicht - erpicht seien die Jäger darauf nicht. Es sei der letzte Ausweg. „Wir suchen eher die Aufklärung als die Konfrontation“, sagt Andreas Schneider, Sprecher des Landesjagdverbandes.
Gesetz hin oder her - im Normalfall kann sprechenden Menschen geholfen werden. Im Klever Reichswald kennt man sich. Förster Böhmer wirft nicht mit Anzeigen um sich. „Ich rate den Menschen immer, ihr Geld lieber in eine Hundeschule als in die Strafe zu investieren.“ Ohnehin sei ein unerzogener Hund peinlich. „Wenn sich alle an die Spielregeln halten würden, wäre es in Ordnung.“
04:37
volksverblödung...oder die regierung?..naja...was oben schlecht läuft kann ja unten nicht besser sein...
00:50
NRW = Verbotsstaat. Wir waren gerade wieder in München; hundefreundlichste Stadt Deutschlands! Kein Leinenzwang, nur durch Poller wird der Freilauf eingeschränkt und diese muss man mit der Lupe suchen! Wieso funktioniert es dort? In NRW muss man nur zahlen - bekommt aber keine Gegenleistung! Kotbeutelspender nur zur Zierde, keine Freilaufflächen, als Hundehalter wird man sogar beschimpft, wenn man das Geschäft aufhebt - weil andere es ja nicht machen.
Vielleicht ist es so, dass bei uns in NRW die Menschen wirklich missgünstiger sind als andernorts - woran liegt es sonst, dass die Autofahrer ihre Blinker nicht benutzen und die Hundehalter Fladen so groß wie von Elefanten liegenlassen?!
21:16
Tja,
Jäger dürfen ihre Hunde im Wald frei laufen lassen (auch wenn der Hund nicht abrufbar ist).
Jäger schützen ja auch die Natur, in dem sie regulierend eingreifen und zum Beispiel Greifvögel jagen (OK, das tun nicht alle) und sich dann hinterher als Retter aufspielen, die helfen müssen, andere Tierarten, die dann wegen fehlender natürlicher Feinde, zu viele sind, wieder runter zu regulieren. Leider zählt dabei (in der Regel) nur das Töten und nicht andere Massnahmen.