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"Guckloch reicht nicht" - Was Sie im Winter wissen müssen

17.01.2013 | 07:21 Uhr
"Guckloch reicht nicht" - Was Sie im Winter wissen müssen
Kommen Sie sicher durch den Winter! Olivia eineinhalb Jahre liegt nach einem Missgeschick mit ihrem Schlitten im Schnee. Foto: Foto: Oliver Müller / WAZ FotoPool

Essen.  Wer muss denn nun Schnee schippen? Und wer haftet, wenn ich's nicht getan hab und jemand sich das Bein bricht? Warum Lüften auch bei frostiger Luft wichtig ist und was dem Auto und seinem Fahrer im Winter gut tut, steht in unseren Überlebens-Tipps für einen echten Winter mit Schnee und Eis.

Wer hätte das gedacht? Der Winter hat seine Frühlingsverkleidung ablegt und macht doch noch mal auf kalte Jahreszeit. Das finden viele angemessen, andere sind genervt. Richtig dran gewöhnt sind die wenigsten. Wer die kalten, verschneiten Tage gut überstehen will, bekommt hier Winter-Überlebenstipps.

Wer muss den Gehweg vom Schnee befreien?

Grundsätzlich liegt die Räum- und Streupflicht der Bürgersteige bei den Städten und Kommunen, sagt Markus Schäpe, Jurist beim ADAC. Viele Gemeinden haben die Verantwortung allerdings auf die Hauseigentümer übertragen und dies in eigenen Satzungen geregelt.

So ist es recht: Morgens um 7 Uhr muss an Werktagen geräumt sein.Foto: Kerstin Bögeholz / WAZ FotoPool

Diese Satzungen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, beinhalten im Kern jedoch die gleichen Regeln und Zeiten für Räumarbeiten, sagt Schäpe. Meist müssen Gehwege werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr geräumt sein und bis 20 Uhr freigehalten werden.

Schneit es also den ganzen Tag oder bildet sich erneut Eis, muss neu geräumt und gestreut werden. „Diese Pflicht können Vermieter durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag oder durch die Hausordnung auf ihre Mieter und Pächter übertragen“, sagt Schäpe. In diesem Fall seien die Mieter für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich und könnten gegebenenfalls auch in Haftung genommen werden.

Schnee überrascht NRW

 

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  • (am 23.04.2013 um 08:43)
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