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Kabinett billigt Gentests an Embryonen

14.11.2012 | 13:07 Uhr
Kabinett billigt Gentests an Embryonen
Gentests an Embryonen sind schwierig - und umstritten. Das Kabinett billigte sie jetzt – in Ausnahmefällen.Foto: Roslin Inst./ddp

Berlin.   Gentests an Embyonen sollen bald möglich sein. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Rechtsverordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) auf den Weg. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.

Darauf haben Paare, die schwere Erbkrankheiten bei ihrem Nachwuchs befürchten müssen, lange gewartet: In Ausnahmefällen können bei einer künstlichen Befruchtung erzeugte Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib künftig auf Gendefekte untersucht werden. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch die bislang fehlende Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) verabschiedet. Allerdings muss noch der Bundesrat zustimmen.

Bei der PID werden künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf Krankheiten untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Mit der Verordnung kann die Methode künftig in speziellen Zentren angewendet werden, die strenge Auflagen erfüllen müssen. Die Länder kritisieren unter anderem, dass die Zahl der PID-Zentren nicht begrenzt sein soll. Nach dem Willen der Bundesregierung müssen die Länder unabhängige Ethikkommissionen einrichten, die die Anträge auf PID prüfen und binnen drei Monaten mit einfacher Mehrheit entscheiden.

Einschränkungen im Embryonenschutzgesetz

Der Bundestag hatte die PID am 7. Juli 2011 mit Einschränkungen im Embryonenschutzgesetz erlaubt. Der Gentest ist nur in den Fällen zulässig, in denen eine Tot- oder Fehlgeburt droht oder ein oder beide Elternteile ein hohes genetisches Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen .

Info
Präimplantationsdiagnostik - Erbgut unter der Lupe

Paare mit schweren Erbkrankheiten können ab 2013 auf Gentests an künstlich erzeugten Embryonen setzen. Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) hat einen Entwurf vorgelegt, der die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) regeln soll. Gegner befürchten eine routinemäßige Anwendung des Tests.

Regierungssprecher Steffen Seibert erläuterte, das Kabinett habe die Verordnung ohne Aussprache gebilligt. Er betonte, mit der Verordnung werde „sowohl dem Recht von Frauen, die eine PID wünschen, als auch dem Schutz des Embryos in angemessener Weise  Rechnung getragen“. Zudem bleibe „der Ausnahmecharakter der PID gewahrt“.

Aus Sicht der Kritiker ermöglicht die Verordnung dagegen eine zu weite Anwendung der PID. Neben den Ländern hatte sich in dieser Weise etwa die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und mehrere Unions-Politiker geäußert. Dagegen betonte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jerzy Montag, jetzt: „Vorwürfe, durch diese Verordnung würden der PID kaum noch Grenzen gesetzt, sind haltlos und zeugen von wenig Kenntnis der Materie.“

Die Diskussion über eine Neuregelung war nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig von 2010 in Gang gekommen. Danach war die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt. Das umstrittene Verfahren war damit plötzlich erlaubt. Zuvor war die Mehrzahl der Experten davon ausgegangen, dass das Embryonenschutzgesetz die PID verbietet. (dapd)

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